Drucksache 18 / 11 778 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 12. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2017) zum Thema: Kindertagespflege und Förderbedarfe und Antwort vom 25. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Jul. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 778 vom 12. Juli 2017 über Kindertagespflege und Förderbedarfe ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kindertagespflegeeinrichtungen gibt es in den einzelnen Berliner Bezirken? Wie viele dieser Einrichtungen werden von Männer, wie viele von Frauen betrieben? Zu 1.: Die Erlaubnis für Kindertagespflege wird an selbstständig arbeitende Personen nach § 45 des Sozialgesetzbuches, Achtes Buch (SGB VIII) erteilt und nicht an Einrichtungen. Daher kann für Berlin angegeben werden, dass 119 männliche und 1.487 weibliche Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege tätig sind. Zum Stichtag 31.12.2016 betreuen insgesamt 1.606 Tagespflegepersonen Kinder in Kindertagespflege. Die Aufschlüsselung nach Bezirken ist Tabelle 1 zu entnehmen. - - 2 Tabelle 1: Zahl der Tagespflegepersonen zum Stichtag 31.12.2016: 2. Wie viele Kinder werden in den Kindertagespflegeeinrichtungen insgesamt betreut? Wie viele Tagespflegeeinrichtungen betreuen jeweils wie viele Kinder (bitte gestaffelt nach Zahl der aktuell betreuten Kinder und Bezirken)? 3. Wie viele Verbundpflegeeinrichtungen gibt es in den einzelnen Berliner Bezirken? 4. Wie viele Kinder werden in den Verbundpflegeeinrichtungen insgesamt betreut? Wie viele Tagespflegeeinrichtungen betreuen jeweils wie viele Kinder (bitte gestaffelt nach Zahl der aktuell betreuten Kinder und Bezirken)? Zu 2.,3. und 4.: Am Stichtag 31.12.2016 wurden in Berlin 5.971 Kinder in Kindertagespflege betreut. In Verbundpflegestellen werden 6 – 10 Kinder von 2 Tagespflegepersonen, die zusammenarbeiten , betreut. Die Aufschlüsselung nach Art der Tagespflegestelle pro Bezirke ist Tabelle 2 zu entnehmen . männlich weiblich Mitte 14 166 180 Friedrichshain- Kreuzberg 9 120 129 Pankow 16 148 164 Charlottenburg- Wilmersdorf 8 164 172 Spandau 9 135 144 Steglitz- Zehlendorf 14 150 164 Tempelhof- Schöneberg 17 229 246 Neukölln 6 94 100 Treptow- Köpenick 2 61 63 Marzahn- Hellersdorf 7 62 69 Lichtenberg 7 57 64 Reinickendorf 10 101 111 Insgesamt 119 1.487 1.606 Datenquelle: Fachverfahren Integrierte Softw are Berliner Jugendhilfe KiTa (ISBJ-KiTa) 31.12.2016 Anzahl der belegten Kindertagespflegestellen zum 31.12.2016 Bezirk Kindertagespflegestellen mit öffentlich geförderten Plätzen Summe der Tagespflegepersonen Tagespflegepersonen - - 3 Tabelle 2: Art der Tagespflegestelle zum Stichtag 31.12.2016: Datenquelle: Fachverfahren ISBJ-KiTa 31.12.2016 1 bis 3 Kinder 4 bis 5 Kinder 6 bis 8 Kinder 9 bis 10 Kinder Mitte 16 47 20 62 35 180 Friedrichshain- Kreuzberg 14 26 32 32 25 129 Pankow 84 33 16 28 3 164 Charlottenburg- Wilmersdorf 44 62 17 48 1 172 Spandau 46 69 0 26 3 144 Steglitz- Zehlendorf 32 85 2 35 10 164 Tempelhof- Schöneberg 33 49 42 114 8 246 Neukölln 22 40 4 33 1 100 Treptow- Köpenick 16 36 4 4 3 63 Marzahn- Hellersdorf 16 34 10 6 3 69 Lichtenberg 18 18 2 24 2 64 Reinickendorf 42 46 2 12 9 111 Insgesamt 383 545 151 424 103 1.606 Anzahl der belegten Kindertagespflegesstellen zum 31.12.2016 Bezirk Kindertagespflegestellen mit öffentlich geförderten Plätzen Gesamt Kindertagespflege für Kindertagespflege im Haushalt der/des Personensorgeberechtigten - - 4 Die Zahl der betreuten Kinder in den einzelnen Tagespflegestellenarten ist der Tabelle 3 zu entnehmen. Tabelle 3: Zahl der Tagespflegekinder nach Art der Tagespflegestelle zum Stichtag 31.12.2016: Datenquelle: Fachverfahren ISBJ-KiTa 31.12.2016 5. Welche räumlichen Mindestanforderungen (qm Fläche pro Kind, Toiletten, sonstige Anforderungen) gibt es für Kindertagespflegeeinrichtungen, welche für Verbundpflegeeinrichtungen? Zu 5.: Tagespflegestellen mit bis zu 3 Kindern befinden sich in den Räumlichkeiten (Wohnung, Haus) der Tagespflegepersonen. Für die Betreuung von 4 oder 5 Kindern, auch im Haushalt der Tagespflegeperson, muss ein zusätzlicher Raum zur Verfügung stehen. Bei der Raumgröße sind 4,5 qm pro Kind anzustreben. Tagespflegepersonen, die im Verbund arbeiten , können mit Zustimmung des Standort-Jugendamtes Räumlichkeiten anmieten. Ob diese geeignet sind, entscheidet die Fachaufsicht für Kindertagespflege in den Jugendämtern . Weitere Ausführungen finden sich in den Ausführungsvorschriften für Kindertagespflege (AV-KTPF), die auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu finden sind: http://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kindertagesbetreuung/kindertagespflege/. Des Weiteren erhalten die Tagespflegepersonen einen Leitfaden zur Sicherheit und Unfallverhütung in Kindertagespflege von ihren Standort-Jugendämtern. 1 - 3 Kinder 4 - 5 Kinder 6 - 8 Kinder 8 - 10 Kinder Im Haushalt d. Eltern Mitte 34 215 78 307 45 679 Friedrichshain-Kreuzberg 31 110 135 158 41 475 Pankow 133 148 61 143 3 488 Charlottenburg-Wilmersdorf 79 271 69 232 1 652 Spandau 110 333 0 130 6 579 Steglitz-Zehlendorf 70 337 8 172 18 605 Tempelhof-Schöneberg 72 217 170 548 9 1.016 Neukölln 47 165 16 162 2 392 Treptow-Köpenick 29 142 14 20 3 208 Marzahn-Hellersdorf 46 133 40 29 4 252 Lichtenberg 31 76 9 117 6 239 Reinickendorf 103 196 9 63 15 386 Berlin 785 2.343 609 2.081 153 5.971 Zahl der Kinder nach Betreuungsarten zum 31.12.2016 Bezirk Art der Tagespflegestelle Gesamt - - 5 6. Für wie viele Kinder ist ein "erhöhter Förderbedarf" festgestellt? (bitte geschlüsselt nach Bezirken) Wie hoch ist die entsprechende Mehrförderung pro Kind in Euro pro Monat? 7. Für wie viele Kinder ist ein "wesentlich erhöhter Förderbedarf" festgestellt? (bitte geschlüsselt nach Bezirken ) Wie hoch ist die entsprechende Mehrförderung pro Kind in Euro pro Monat? Zu 6. und 7.: Die Kategorien „erhöhter Förderbedarf“ und „wesentlich erhöhter Förderbedarf“ gibt es für Kinder in Kindertageseinrichtungen. In der Kindertagespflege wird im Gegensatz zur Kindertageseinrichtung nicht von Kindern mit „erhöhtem Förderbedarf“ und „wesentlich erhöhtem Förderbedarf“ gesprochen, sondern von Kindern mit „besonderem individuellem Förderbedarf “ gemäß Nr. 2 Absatz 3 der Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege. Unter diese rechtlichen Regelungen fallen insbesondere: a) Kinder mit erhöhtem Pflegebedarf aufgrund einer Krankheit oder Erkrankung, insbesondere wenn eine Förderung in einer Kindertageseinrichtung aufgrund einer gesundheitlichen Indikation (chronische Erkrankung) nicht in Betracht kommt, b) Kinder, für die nach Feststellung des Jugendamtes eine Förderung in einer Kindertageseinrichtung aufgrund des psycho-sozialen Entwicklungsstandes oder der familiären Situation nicht in Betracht kommt, c) Kinder mit behinderungsbedingtem Mehrbedarf, der im Bedarfsbescheid ausgewiesen ist, sofern nicht andere Leistungen zu gleichem Zweck gewährt werden. Der Nachweis des Förderbedarfs ist in der Regel durch amtsärztliches Attest, Stellungnahme des regionalen sozialpädagogischen Dienstes oder Stellungnahme einer vergleichbaren Beratungsstelle nachzuweisen. Nach Einzelfallentscheidung des Jugendamtes kann die Sachkostenpauschale um bis zu 50 % und das Entgelt um bis zu 75 % je nach zusätzlichem Aufwand erhöht werden. Die Zahl der Kinder mit besonderem individuellem Förderbedarf in Kindertagespflege ist der Tabelle 4 zu entnehmen. - - 6 Tabelle 4: Zahl der Tagespflegekinder mit besonderem individuellem Förderbedarf zum Stichtag 31.12.2016: Anzahl der Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf zum 31.12.2016 Bezirk Besonderer individueller Förderbedarf Mitte 13 Friedrichshain-Kreuzberg 0 Pankow 1 Charlottenburg-Wilmersdorf 0 Spandau 48 Steglitz-Zehlendorf 10 Tempelhof-Schöneberg 4 Neukölln 2 Treptow-Köpenick 0 Marzahn-Hellersdorf 0 Lichtenberg 1 Reinickendorf 3 Berlin 82 Datenquelle: Fachverfahren ISBJ-KiTa Dezember 2016 8. Welchen Grundbetrag pro Kind erhält eine Kindertagespflegeeinrichtung oder eine Verbundpflegeeinrichtung pro Kind und Monat? Zu. 8.: Pro Kind erhält eine Tagespflegeperson eine Sachkostenpauschale von 200 € pro Monat. Ab 1.1.2018 wird dieser Betrag um 10 % erhöht. Die Sachkostenpauschale sichert den gesamten Bedarf des Kindes in der Kindertagespflege. Sie ist insbesondere aufzuwenden für Mahlzeiten und Getränke, Körper- und Gesundheitspflege (außer Windeln), Spiel- und Beschäftigungsmaterialien, kleinere Hausratsgegenstände, Haftpflichtversicherungen, Werterhaltung der Räume sowie Reinigungs- und Energiekosten. Zusätzlich zur Sachkostenpauschale bekommen die Tagespflegepersonen nach Nr. 11 AV-KTPF noch ein monatliches Entgelt, dass nach Anzahl der Tagespflegekinder, dem Betreuungsumfang, der Qualifikation der Tagespflegeperson und ggf. der Besonderheit des Einzelfalles gestaffelt ist. - - 7 9. Wird die Einrichtung einer Kindertagespflege oder einer Verbundpflege in irgendeiner Weise finanziell gefördert? Falls ja, wie genau? Welche Rechtsvorschriften bestehen dazu? Zu 9.: Tagespflegestellen erhalten in Absprache mit dem Jugendamt Ausstattungsgegenstände, die sie für die Betreuung der Tagespflegekinder benötigen. Ausführungen hierzu sind insbesondere in Nr. 11 Absatz 13 der AV-KTPF aufgeführt. Die Jugendämter können für die Einrichtung von Tagespflegestellen auch Anträge zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung “ 2017 - 2020 des Bundes und zum Landesprogramm Kita-Ausbau - „Auf die Plätze, Kitas, los!“ stellen. Die Entscheidungen hierüber unterliegen den Rechtsvorschriften und Förderrichtlinien der beiden Förderprogramme. Berlin, den 25. Juli 2017 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-11778 S18-11778