Drucksache 18 / 11 781 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 12. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2017) zum Thema: Nebentätigkeiten der Justizvollzugsbeamten und Antwort vom 27. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11781 vom 12. Juli 2017 über Nebentätigkeiten der Justizvollzugsbeamten ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Beamte im Berliner Justizvollzugsdienst üben eine genehmigte Nebentätigkeit aus? In welchem zeitlichen Umfang geschieht dies insgesamt? Zu 1.: Im Berliner Justizvollzugsdienst sind alles Beamtinnen und Beamte der Laufbahn „Allgemeiner Vollzugsdienst“. Insofern bildet diese Berufsgruppe die Grundmenge für die Beantwortung der Frage. Anstalt Anzahl der Beamten/- innen mit genehmigter Nebentätigkeit (Stichtag 30.06.2017) zeitlicher Umfang JVA Plötzensee 39 In allen Fällen beträgt der zeitliche Umfang maximal: 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit (8 Stunden pro Woche) JVA für Frauen Berlin 7 JVA des Offenen Vollzuges 5 JVA Moabit 29 JVA Tegel 12 JSA Berlin 14 JAA Berlin-Brandenburg ─ JVA Heidering 8 JVA – Justizvollzugsanstalt, JSA – Jugendstrafanstalt, JAA - Jugendarrestanstalt 2 2. In wie vielen dieser Fälle findet die Nebentätigkeit nicht im öffentlichen Dienst statt? Zu 2.: Justizvollzugsanstalt Anzahl der Beamten/-innen mit genehmigter Nebentätigkeit (Stichtag 30.06.2017) Anzahl der Beamten/-innen mit einer genehmigter Nebentätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes (Stichtag 30.06.2017) JVA Plötzensee 39 39 JVA für Frauen Berlin 7 5 JVA des Offenen Vollzuges 5 2 JVA Moabit 29 26 JVA Tegel 12 9 JSA Berlin 14 7 JAA Berlin-Brandenburg ─ ─ JVA Heidering 8 7 3. Welche Vergütung würden Beamte im Justizvollzugsdienst für geleistete Mehrarbeit erhalten? Sofern eine Staffelung besteht, bitte die Zahl der betroffenen Vollzeitstellenäquivalente pro Gruppe angeben. Zu 3.: Mehrarbeit ist gemäß § 53 Landesbeamtengesetz (LBG) in Verbindung mit § 9 Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (Arbeitszeitverordnung – AZVO) der Dienst über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus, den zwingende dienstliche Verhältnisse erfordern, der auf Ausnahmefälle beschränkt ist und der dienstlichen Anordnung bedarf. Für diese angeordnete Mehrarbeit ist gemäß § 9 Abs. 1 AZVO regelmäßig innerhalb eines Jahres entsprechend Dienstbefreiung zu gewähren. Erst wenn eine Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich ist, erhalten gemäß § 9 Abs. 2 AZVO Beamtinnen und Beamte mit aufsteigenden Gehältern eine Vergütung auf Grundlage der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung (Mehrarbeitsvergütungsverordnung Berlin vom 21.06.2011). Für den Justizvollzugsdienst staffelt sich diese wie folgt: A5 – A8 = 13,70 €/Stunde A9 – A12 = 18,78 €/Stunde Da Mehrarbeit im Justizvollzug in der Regel kaum anfällt, ergaben sich für den Zeitraum vom 01.01.2017 – 30.06.2017 über den gesamten Berliner Justizvollzug weniger als 0,1 Vollzeitäquivalente. Berlin, den 27. Juli 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-11781 S18-11781