Drucksache 18 / 11 785 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 12. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2017) zum Thema: Sicherung von Beweismitteln an Berliner Schießständen und Antwort vom 26. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11785 vom 12. Juli 2017 über Sicherung von Beweismitteln an Berliner Schießständen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Justiz gegenüber dem Rechtsausschuss habe es eine Vereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und der Staatsanwaltschaft Berlin dahingehend gegeben, dass keine, insbesondere keine baulichen, Veränderungen an den als Tatorten einer möglichen Körperverletzung (im Amt) in Betracht kommenden Schießständen vorgenommen werden, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Ist diese Vereinbarung auch der Senatsverwaltung für Inneres bekannt und von wann datiert diese? Zu 1.: Nach der Sitzung des Rechtsausschusses am 21.06.2017 fanden zur Thematik Schießstände und deren Umbau verschiedene Gespräche statt. Im Ergebnis kamen die Staatsanwaltschaft und die Polizei überein, mit Umbauten der betroffenen Schießstände erst nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung an die Staatsanwaltschaft zu beginnen, um eine Beweissicherung zu ermöglichen. 2. Nach Medienberichten sollten Arbeiten an Schießständen bereits im August 2017 beginnen, so dass Beweismittel womöglich beseitigt würden. Wie kompensiert der Senat eine etwaige Verzögerung des Baubeginns wegen des Ermittlungsverfahrens? Zu 2.: Aktuell verfügt die Polizei Berlin über drei eigene Raumschießanlagen. Zur Deckung des Bedarfs an Trainingskapazitäten werden des Weiteren die Schießstände der Deutsche Versuchs - und Prüf-Anstalt für Jagd- und Sportwaffen e.V. am Standort Wannsee, die Raumschießanlagen der Bundespolizei, des Zolls sowie ein Trup-penübungsplatz der Bundeswehr genutzt. Mittel- bis langfristig sollen fünf Einsatztrainings-zentren errichtet werden, so dass die Polizei Berlin wieder ausschließlich über eigene Raumschießanlagen verfügt. Bestandteil des Trainingszentrums an der Charlottenburger Chaussee für die Ausbildungsbedarfe der Polizei Berlin sind die Schießstände in der Charlottenburger Chaussee, Haus 2 18/1 und 18/2, die im Jahr 2013 geschlossen worden sind. Beide Schießstände wurden vor der Schließung untersucht (Schadstoffmessungen, Untersuchung der Lüftungsanlage etc.). Im Ergebnis dieser Untersuchungen ist eine umfangreiche Kernsanierung entschieden worden . Die Sanierung dieser beiden Schießstände ist für das dritte Quartal 2018 geplant. Mit der Fertigstellung ist ca. Ende 2019 zu rechnen. In Zusammenhang mit dem Trainingszentrum am Standort Gallwitzallee wird der stillgelegte Schießstand abgerissen, um dort einen Neubau zu errichten. Der Beginn der Baumaßnahmen ist für 2018 vorgesehen. Für die durch die Polizei Berlin angemieteten Hallen 5, 6, 7 der Bundeswehr am Standort Bernauer Straße wurde die Nutzung ausgesetzt und wurden Expositionsmessungen durchgeführt , welche anschließend einer arbeitsmedizinischen Bewertung unterzogen wurden. Aufgrund des Bedarfes für das Einsatztraining, insbesondere für das lasersimulierte Schießen , wird eine Wiederaufnahme der Nutzung angestrebt. Gemäß den Empfehlungen des arbeitsmedizinischen Gutachtens müssen vor einer Wiederaufnahme der Nutzung die Seitenwände verkleidet und entweder die obere Schicht des Bodens ausgetauscht oder vollflächig beplankt werden. Favorisiert wird eine Beplankung des Bodens. Die technische Umsetzung und Finanzierung wird aktuell geprüft. Bei dieser Maßnahme findet keine Veränderung des Bodens oder der Seitenwände statt. Die Lüftungsanlagen bleiben ebenfalls unverändert. Mit baulichen Maßnahmen ist nicht vor Oktober 2017 zu rechnen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Umbaumaßnahmen in den Hallen 5, 6 und 7 getätigt worden. Die Halle 8 wird weiterhin für den scharfen Schuss auf eine Distanz von 200 m ohne Umbaumaßnahmen genutzt. Eine bauliche Veränderung der übrigen aufgrund möglicher gesundheitlicher Gefahren geschlossenen Raumschießanlagen fand in der Vergangenheit nicht statt. Eine Wiederinbetriebnahme ist ausgeschlossen. 3. Welcher "Experte" hat im Februar 2005 alle Schießanlagen wegen einer erhöhten Schadstoffbelastung auf ihren baulich-technischen Zustand überprüft und wer hat das entsprechende Gutachten nach dem 07.02.2005 eingesehen? Ist dieses Gutachten als vertraulich eingestuft worden? Falls ja, aus welchem Grund? Falls nein, welchen Inhalt (Wortlaut) hat das Gutachten? Zu 3.: Der Themenkomplex „Schießstätten“ ist aktuell Gegenstand eines bei der Staatsanwaltschaft Berlin unter dem Aktenzeichen 242 Js 730/17 anhängigen Ermittlungsverfahrens. Die Staatsanwaltschaft Berlin erteilt derzeit keine Auskünfte im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren , um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden. Berlin, den 26. Juli 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11785n S18-11785 S18-11785 S18-11785a