Drucksache 18 / 11 788 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) vom 13. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juli 2017) zum Thema: Kampf gegen Rechts aus Steuermitteln. Teil III und Antwort vom 28. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11788 vom 13. Juli 2017 über Kampf gegen Rechts aus Steuermitteln. Teil III ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Zu den Frageteilen a): Die in der Schriftlichen Anfrage genannten Träger erhalten unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit jeweils eine finanzielle Unterstützung als Zuwendung im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung gem. § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO). Die zur Verfügung stehenden Mittel sind im Haushaltsplan des Landes Berlin unter Kapitel 0601 (wurde bislang bei Kapitel 0901 nachgewiesen), Titel 684 06 Nr. 4 („Ausgaben im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus/Stärkung der Demokratie und Schutz vor Diskriminierung und Gewalt.“) aufgeführt. Die jeweiligen Fördersummen für das Jahr 2017 (Stand: Juni 2017) sind den einzelnen Fragen nachgestellt. Zu den Frageteilen b): Im Rahmen der Zuwendungsvergabe werden für jede Förderung Projektziele im Zuwendungsbescheid verbindlich festgelegt. Der Projektträger ist verpflichtet im Rahmen des Nachweises der Verwendung über den jeweiligen Zielerreichungsgrad zu berichten. Die Bewilligungsstelle prüft im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung den Sachbericht und die Zielerreichung. Darüber hinaus finden regelmäßig Gespräche der Bewilligungsstelle mit den Projektträgern über die inhaltliche Arbeit und den Fortgang der Projektarbeit statt, so dass die Bewilligungsstelle über den Stand der Projektarbeit und eventuell notwendige Änderungen oder Anpassungen informiert ist und im Sinne der Förderziele nachsteuern kann. Außerdem wurden das Gesamtprogramm und die Arbeitsansätze einzelner Projekte im Jahr 2010 extern wissenschaftlich evaluiert. Die Evaluation hat ergeben , dass sich „die geförderten Themenbereiche und längerfristigen Leitprojekte (…) insgesamt bewährt“ haben und die Grundausrichtung des Programms „eine Fülle wissenschaftlich bestätigter Evidenzen für sich reklamieren“ kann. (Abschlussbericht zur Evaluation des Berliner Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Anti- 2 semitismus - Zusammenfassung der Evaluationsergebnisse und Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Landesprogramms - Kurzfassung in Thesenform; April 2010). Der gesamte Evaluationsbericht lag dem Ausschuss für Integration, Arbeit, Berufliche Bildung und Soziales des Berliner Abgeordnetenhauses zu seiner 55. Sitzung - 16. Wahlperiode - zur Beratung vor. Es ist geplant, in der laufenden Legislaturperiode das genannte Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus erneut wissenschaftlich evaluieren zu lassen. Zu den Frageteilen c): Projektträger können Projekte mit unterschiedlicher Zielsetzung und inhaltlicher Ausrichtung durchführen. Zur Förderung dieser Zwecke können solche Träger Anträge zur Deckung des Fehlbedarfs bei unterschiedlichen staatlichen Stellen vorlegen. Zur Beantwortung dieses Frageteils wurde deshalb eine Abfrage bei verschiedenen Senatsverwaltungen durchgeführt und die Ergebnisse der jeweiligen Frage nachgeordnet. Es ist nicht auszuschließen, dass Träger darüber hinaus Mittel von weiteren staatlichen Stellen erhalten . Im Übrigen werden die in zurückliegenden Jahren von den Behörden ausgereichten Zuwendungen an juristische Personen in der Zuwendungsdatenbank bei der Senatsverwaltung für Finanzen veröffentlicht. Zu den Frageteilen d): Im Rahmen des unter a) genannten „Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus/Stärkung der Demokratie und Schutz vor Diskriminierung und Gewalt“ werden Projekte im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung und nicht Träger /Organisationen finanziell gefördert. Auch bei den Förderungen anderer Senatsverwaltungen handelt es sich um Projektförderungen. Die Antragsprüfung im Rahmen einer Projektförderung (Fehlbedarfsfinanzierung) beinhaltet im Allgemeinen nicht die Prüfung der Jahresabschlussrechnung bzw. der Vermögenslage des Antragsstellers sondern bezieht sich ausschließlich auf die Angemessenheit der im Finanzierungsplan des Projektantrags enthaltenen Ein- und Ausgaben. Deshalb können Aussagen über den „Anteil staatlichen Zuschusses am Gesamtetat“ des jeweiligen Trägers nicht gemacht werden. Zu den Frageteilen e): Entsprechend seines gesetzlichen Auftrags beobachtet der Berliner Verfassungsschutz extremistische Bestrebungen, um die Politik, staatliche Stellen und die Öffentlichkeit über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder zu unterrichten. Der Extremismusbegriff steht dabei in deutlicher Abgrenzung zum Radikalismus. Dieser vertritt zwar grundlegende systemoppositionelle Positionen, bewegt sich jedoch mit seiner Kritik innerhalb der Grenzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Mit dem Blick auf das seit 2008 bestehende Berliner Landesprogramm „Demokratie. Vielfalt. Respekt. Gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“ frage ich den Senat: 1. a) Wie viel Geld wird aus dem Budget des Landes Berlin für das Projekt “Schüler_innen Dialog - Mein Kiez, meine Stadt - Willkommen in Berlin! Treffen von Schüler_innen aus Willkommens- und Regelklassen - gegen Rassismus, für gegenseitiges Verständnis und Respekt 2017” vom August Bebel Institut jährlich zur Verfügung gestellt? b) Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Wirksamkeit des oben genannten Projekts? 3 c) Ist dem Senat bekannt, ob das August Bebel Institut von anderen staatlichen Einrichtungen finanziert wird? Wenn ja, von welchen? d) Wie hoch ist der Anteil des staatlichen Zuschusses am Gesamtetat des August Bebel Instituts? e) Hat der Senat Erkenntnisse über eine Zusammenarbeit des August Bebel Instituts mit linksradikalen Organisationen? Zu 1.: a) 12.858,00 € b) vgl. Vorbemerkung zu b) c) Ja; Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie d) Der Träger erhält von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine institutionelle Förderung. Deshalb liegt dort ein geprüfter Wirtschaftsplan vor (vgl. AV Nr. 3.2.2 zu § 44 LHO). Der Anteil der staatlichen Zuschüsse am Gesamtetat beträgt 54 %. e) Es liegen keine Erkenntnisse über Verbindungen zu linksextremistischen Organisationen vor; vgl. Vorbemerkung zu e). 2. a) Wie viel Geld wird aus dem Budget des Landes Berlin für das Projekt “Interkulturelles Schulprojekt Babylon” vom Babel e.V. jährlich zur Verfügung gestellt? b) Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Wirksamkeit des oben genannten Projekts? c) Ist dem Senat bekannt, ob der Babel e.V. von anderen staatlichen Einrichtungen finanziert wird? Wenn ja, von welchen? d) Wie hoch ist der Anteil des staatlichen Zuschusses am Gesamtetat des Babel e.V.? e) Hat der Senat Erkenntnisse über eine Zusammenarbeit des Babel e.V. mit linksradikalen Organisationen ? Zu 2.: a) 130.004,00 € b) vgl. Vorbemerkung zu b) c) Ja; Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales d) nicht bekannt, vgl. Vorbemerkung zu d) e) Es liegen keine Erkenntnisse über Verbindungen zu linksextremistischen Organisationen vor; vgl. Vorbemerkung zu e). 3. a) Wie viel Geld wird aus dem Budget des Landes Berlin für das Projekt “Qualifizierung der Schulberater *innen für Demokratiebildung & Diversion sowie Prävention gegen Diskriminierung, Gewalt, Rechtsextremismus , Rassismus und Antisemitismus für die regionale Fortbildung in Berlin” von der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik e.V. jährlich zur Verfügung gestellt? b) Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Wirksamkeit des oben genannten Projekts? c) Ist dem Senat bekannt, ob die Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik e.V. von anderen staatlichen Einrichtungen finanziert wird? Wenn ja, von welchen? d) Wie hoch ist der Anteil des staatlichen Zuschusses am Gesamtetat der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik e.V.? e) Hat der Senat Erkenntnisse über eine Zusammenarbeit der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik e.V. mit linksradikalen Organisationen? 4 Zu 3.: a) 15.750,00 € b) vgl. Vorbemerkung zu b) c) nein, vgl. Vorbemerkung zu c) d) nicht bekannt, vgl. Vorbemerkung zu d) e) Es liegen keine Erkenntnisse über Verbindungen zu linksextremistischen Organisationen vor; vgl. Vorbemerkung zu e). 4. a) Wie viel Geld wird aus dem Budget des Landes Berlin für das Projekt “Registerstelle Spandau” von der Gesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben (GIZ) e.V. jährlich zur Verfügung gestellt? b) Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Wirksamkeit des oben genannten Projekts? c) Ist dem Senat bekannt, ob die Gesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben (GIZ) e.V. von anderen staatlichen Einrichtungen finanziert wird? Wenn ja, von welchen? d) Wie hoch ist der Anteil des staatlichen Zuschusses am Gesamtetat der Gesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben (GIZ) e.V.? e) Hat der Senat Erkenntnisse über eine Zusammenarbeit der Gesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben (GIZ) e.V. mit linksradikalen Organisationen? Zu 4.: a) 15.224,60 € b) vgl. Vorbemerkung zu b) c) Ja; Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales d) nicht bekannt, vgl. Vorbemerkung zu d) e) Es liegen keine Erkenntnisse über Verbindungen zu linksextremistischen Organisationen vor; vgl. Vorbemerkung zu e). Berlin, den 28. Juli 2017 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-11788 S18-11788a