Drucksache 18 / 11 797 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 14. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juli 2017) zum Thema: Straßensperrung beim Festumzug Köpenicker Sommer und Antwort vom 27. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Aug. 2017 ) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11797 vom 14.07.2017 über Straßensperrung beim Festumzug Köpenicker Sommer Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche fachliche Begründung gab es seitens der VLB dafür, den Festumzug des Köpenicker Sommers am 17.06.2017 über die Lindenstraße zu führen und durch den Wenderadius des Umzugs auch den Kreuzungsbereich zur Rudolf-Rühl-Allee über mehrere Stunden zu blockieren? Antwort zu 1: Der jährliche traditionelle Festumzug zum Köpenicker Sommer konnte auf Grund von Gleis- und Leitungsbauarbeiten in der Bahnhofstraße in diesem Jahr nicht auf der üblichen Strecke durch die Bahnhofstraße geführt werden. Frage 2: Warum wurde der breite Kreuzungsbereich nicht so abgesperrt, dass wenigstens die vom S-Bahnhof Wuhlheide kommenden Fahrzeuge nach rechts in Richtung Spindlersfelder Brücke hätten abbiegen können? Antwort zu 2: Bei Festumzügen dieser Größenordnung und mit Blick auf die Teilnehmer- und Zuschauerzusammensetzung wird eine direkte Begegnung des Umzuges mit dem Fließverkehr sowohl von der Polizei als auch der Verkehrslenkung Berlin aus Gründen der allgemeinen Sicherheit und Gefahrenabwehr nicht zugelassen. Die zu treffenden Maßnahmen orientieren sich an der jeweiligen Sicherheitslage und werden einzelfallbezogen festgelegt. 2 Frage 3: Ist seitens der Verkehrslenkung Berlin im nächsten Jahr geplant, wieder die alte, traditionelle Streckenführung über die Bahnhofstraße in die Altstadt Köpenick für den Festumzug zu nutzen und nur diese zu genehmigen? Antwort zu 3: Die Verkehrslenkung Berlin hat für den Festumzug Köpenicker Sommer für das Jahr 2018 noch keine Planung des Bezirksamts Treptow-Köpenick von Berlin als Veranstalter erhalten, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage über die Streckenführung getroffen werden kann. Berlin, den 27.07.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11797 S18-11797