Drucksache 18 / 11 806 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke (CDU) vom 11. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juli 2017) zum Thema: Bildungsveranstaltungen im ehemaligen Polizeigefängnis Keibelstraße und Antwort vom 21. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jul. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 806 vom 11.Juli 2017 über Bildungsveranstaltungen im ehemaligen Polizeigefängnis Keibelstraße _______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Bildungsveranstaltungen wurden wann im ehemaligen Polizeigefängnis Keibelstraße durchgeführt ? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler aus welchen Schulen haben wann an diesen Veranstaltungen teilgenommen ? (Bitte einzeln auflisten.) 3. Wer hat die Bildungsveranstaltungen durchgeführt? 4. Von wem wurde wie auf die Bildungsveranstaltungen aufmerksam gemacht? 5. Welches pädagogische Konzept lag den Bildungsveranstaltungen zugrunde? 6. Welchen Ablauf hatten die Bildungsveranstaltungen? 7. Welche Kosten haben die Bildungsveranstaltungen verursacht und wie wurden diese finanziert? 8. Hat die Bildungsverwaltung eine baurechtliche Genehmigung für die Durchführung von Bildungsveranstaltungen im ehemaligen Polizeigefängnis Keibelstraße? - - 2 Zu 1. bis 8.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie lässt zurzeit das ehemalige Polizeigefängnis Keibelstraße durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) grundertüchtigen . Das Objekt war und ist im bisherigen Zustand auf Grund von fehlenden Brandschutzvorrichtungen, Fluchtwegen und bautechnischen Sicherheitsmaßnahmen nicht für die Durchführung von Bildungsveranstaltungen geeignet und konnte in der Vergangenheit nur in geringem Umfang an Tagen der offenen Tür der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Berlin, den 21. Juli 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-11806 S18-11806