Drucksache 18 / 11 811 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 13. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juli 2017) zum Thema: Gefahrenabwehr gegen linksradikale Gewalttäter aus Berlin beim G20-Gipfel in Hamburg und Antwort vom 31. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 811 vom 13. Juli 2017 über Gefahrenabwehr gegen linksradikale Gewalttäter aus Berlin beim G20-Gipfel in Hamburg ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Anzahl gewaltbereiter Linksextremisten in Berlin? Zu 1.: Im Jahr 2016 betrug die Zahl gewaltbereiter Linksextremisten in Berlin 970 Personen (2015: 940). 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Anzahl von Demonstranten aus Berlin in Hamburg in der Zeit vom 5. bis 9.7.2017? Zu 2.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 3. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Anzahl von gewaltbereiten Linksextremisten aus Berlin in Hamburg in der Zeit vom 5. bis 9.7.2017? Zu 3.: Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes dürften Berliner Linksextremisten größtenteils mit sieben Bussen, die mit insgesamt ca. 300 bis 350 Insassen besetzt waren, am 06. Juli 2017 von Berlin nach Hamburg gereist sein. Wie viele gewaltbereite Linksextremisten sich darunter befanden, ist nicht bekannt. Es ist zudem davon auszugehen, dass eine im mittleren bis oberen zweistelligen Bereich liegende Zahl gewaltbereiter Personen aus Berlin individuell nach Hamburg gereist ist. Dabei handelt es sich um eine Einschätzung. Belastbare Zahlen liegen bislang nicht vor. Seite 2 von 3 4. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Anzahl der in Hamburg begangenen Straftaten seitens Personen aus Berlin in der Zeit vom 5. bis 9.7.2017? Zu 4.: Zu in Hamburg geführten Strafverfahren kann der Senat keine Angaben machen. 5. Hat der Senat dafür Sorge getragen, dass den ihm bekannten gewaltbereiten Linksextremisten aus Berlin vor dem 5.7.2017 mit Gefährderansprachen begegnet wird und ggfs. bei wie vielen Personen hat er dieses Mittel einsetzen lassen? Zu 5.: Im Vorfeld des G20-Gipfels waren Gefährderansprachen bei zwei Personen mit Wohnsitz in Berlin durch das Landeskriminalamt Berlin vorgesehen. 6. In wie vielen Fällen hat der Senat gewaltbereite Linksextremisten aus Berlin in der Zeit vom 5. bis 9.7.2017 nach §§ 30 ff ASOG in Gewahrsam nehmen lassen, um sie daran zu hindern, dass sie in Hamburg Straftaten begehen? 7. In wie vielen dieser Fälle ist der Unterbindungsgewahrsam gerichtlich aufgehoben und in wie vielen Fällen ist er gerichtlich bestätigt worden? Zu 6. und 7.: Für eine Person wurde durch die Polizei Berlin ein Antrag auf Anordnung einer Ingewahrsamnahme nach § 30 Absatz 1 Nummer 2 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) Berlin beim Amtsgericht Tiergarten eingereicht. Durch den zuständigen Richter wurde dieser Antrag abgelehnt. 8. Welche sonstigen Mittel der Gefahrenabwehr gegen Gewalttaten durch linksextremistische Gewalttäter hat der Senat im Vorfeld des G20-Gipfels ergriffen? Zu 8.: Im Vorfeld des G20-Gipfels wurde intensiv geprüft, welche Maßnahmen des Gefahrenabwehrrechts unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung kommen können, um zu verhindern, dass von Personen mit Wohnsitz in Berlin Straftaten, insbesondere solche von erheblicher Bedeutung, im Rahmen der Proteste gegen den G20- Gipfel in Hamburg begangen werden. Im Zuge dieser Prüfung wurden im Ergebnis für vier Personen Meldeauflagen für den Zeitraum bis einschließlich 10. Juli 2017 angeordnet. 9. Welche Maßnahmen will der Senat zukünftig ergreifen, um Gewalttaten gewalttätiger Linksextremisten zu unterbinden? Zu 9.: Bei der Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität - links handelt es sich um eine Aufgabe der Berliner Sicherheitsbehörden, zu deren Erfüllung ein ganzheitlicher Ansatz, also eine Verzahnung von präventiven und repressiven Maßnahmen zur Anwendung kommt. Er ist insbesondere darauf ausgerichtet, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung als Grundwert der Inneren Sicherheit positiv zu beeinflussen. Im Rahmen dieses ganzheitlichen Ansatzes erfolgt eine intensive Kooperation und Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden, Institutionen und sonstigen Einrichtungen insbesondere unter dem Gesichtspunkt der frühzeitigen Erkenntnisgewinnung zu Personen und Gefährdungspotentialen auf regionaler und überregionaler Ebene. Seite 3 von 3 Zu allen der Polizei Berlin bekannt werdenden Straftaten werden Ermittlungsverfahren eingeleitet, die bei den zuständigen Fachkommissariaten des Polizeilichen Staatsschutzes im Landeskriminalamt Berlin bearbeitet werden. Bei Bekanntwerden von Gefährdungserkenntnissen werden diese umgehend beim Polizeilichen Staatsschutz im Landeskriminalamt Berlin bewertet, um unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten gezielt polizeiliche Maßnahmen zu ermöglichen . Berlin, den 31. Juli 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11811n S18-11811 S18-11811 S18-11811a