Drucksache 18 / 11 816 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 14. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2017) zum Thema: Denkmalschutz auf der U5? und Antwort vom 31. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11816 vom 14.07.2017 über Denkmalschutz auf der U5? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie weit sind die Prüfungen, ob die U-Bahnhöfe der Linie U5 unter Denkmalschutz gestellt werden? Zu 1.: Die Prüfungen sind abgeschlossen. 2. Welche Ergebnisse liegen mittlerweile konkret hinsichtlich der Beurteilung der Denkmalfähigkeit und Denkmalwürdigkeit der Bahnhöfe vor? Zu 2.: Die Bahnhöfe sind wegen ihrer geschichtlichen (verkehrsgeschichtlichen) und städtebaulichen Bedeutung denkmalwert. Der Bezugsrahmen ist die Geschichte des Wohnungsbaus und der Stadterweiterung in (Ost-)Berlin als Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mit dem Bau von über 200.000 Wohnungen zwischen 1976 und 1990. Besondere Bedeutung kam dabei dem industriellen Bauen, dem seriellen Bauen, und neuen Stadtzentren zu. Die Bahnhöfe haben verkehrsgeschichtliche Bedeutung als Teil der einzigen zu DDR-Zeiten gebauten U-Bahnstrecke in der Deutschen Demokratischen Republik. Im Vergleich mit den zeitgenössischen U-Bahnbauten in West-Berlin bringen die Bahnhöfe die wirtschaftlichen, bautechnischen und ideologischen Bedingungen in der DDR zum Ausdruck. Die Bahnhöfe sind damit Zeugnisse des „doppelten Berlins“, der Konkurrenz der beiden Halbstädte und ihrer jeweils eigenen Antworten auf die städtebaulichen und verkehrstechnischen Herausforderungen während der Zeit der Teilung . Seite 2 von 2 3. Welche Bahnhöfe sollen unter Denkmalschutz gestellt werden? Zu 3.: Folgende U-Bahnhöfe sind zur Aufnahme in die Denkmalliste vorgesehen: Tierpark, Biesdorf-Süd, Elsterwerdaer Platz, Wuhletal, Kaulsdorf-Nord, Cottbusser Platz, Hellersdorf , Louis-Lewin-Straße und Hönow. Der Bahnhof Kienberg kann wegen der jüngsten Veränderungen nicht als Denkmal ausgewiesen werden. 4. Welche Auswirkungen hätte der Denkmalschutz auf mögliche künftige Sanierungsvorhaben? Zu 4.: Der Denkmalstatus hat einen denkmalrechtlichen Genehmigungsvorbehalt zur Folge. Eine denkmalrechtliche Genehmigung wird von den Bezirksämtern im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt erteilt. Bei Genehmigungen oder Versagungen ist in jedem Einzelfall eine Interessensabwägung vorzunehmen. Das Landesdenkmalamt Berlin stellt zurzeit im Benehmen mit den Berliner Verkehrsbetrieben BVG Leitlinien zum denkmalgerechten Umgang mit den Bahnhöfen auf, die der Vereinfachung und Verkürzung der denkmalpflegerischen Abstimmungsprozesse dienen sollen. Über die finanziellen und zeitlichen Auswirkungen auf die Sanierungsmaßnahmen im Berliner U-Bahnnetz, die sich durch die geplanten denkmalrechtlichen Unterschutzstellungen der oben genannten Bahnhöfe ergeben würden, sind zurzeit noch keine Aussagen möglich. Berlin, den 31.07.2017 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa S18-11816 S18-11816