Drucksache 18 / 11 820 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 11. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2017) zum Thema: Situation in der Notunterkunft in der Karl-Marx-Straße (ehemaliges C&A Gebäude ) und Antwort vom 02. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Susanna Kahlefeld (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11820 vom 11.07.2017 über Situation in der Notunterkunft in der Karl-Marx-Straße (ehemaliges C&A Gebäude) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene gab es in der Unterkunft bisher? Zu 1.: Einmal monatlich führt das bezirkliche Gesundheitsamt in der Notunterkunft (NU) eine Begehung durch. Hier wurde und wird kontinuierlich am Hygieneplan und den betrieblichen Verfahrensweisen gearbeitet, um eine ständige Verbesserung der Hygiene zu erzielen. Der Betreiber hat einen zusätzlichen Raum für die Lagerung der Wäsche eingerichtet, wodurch eine räumliche Trennung von reiner und unreiner Wäsche gewährleistet ist. Darüber hinaus wurde die provisorische Essenausgabe aufgegeben und eine Küche mit ordnungsgemäßer Speisenausgabe durch den Betreiber errichtet. Sämtliche Maßnahmen werden regelmäßig vom Gesundheitsamt begleitet. 2. Wie wurde das Problem der Bettwanzen angegangen: Bitte mit Zeitpunkt und Dauer der Maßnahmen zur Bekämpfung angeben, Art der Maßnahmen, was wurde gereinigt, wie war der Effekt? Welches Konzept zur weiteren Bekämpfung wurde erarbeitet? Wer ist zuständig? Zu 2.: In den Monaten Juni bis Dezember 2016 wurden insgesamt siebzehn Bekämpfungsmaßnahmen durch eine beauftragte Schädlingsbekämpfungsfirma vorgenommen. Von Januar bis April dieses Jahres wurden bisher sechs Bekämpfungsmaßnahmen dokumentiert. Zur Durchführung der Schädlingsbekämpfung wurde die Firma Gregor Tesmer und Schikowski beauftragt. Sämtliche befallene 2 Räumlichkeiten des Objektes wurden mit Schädlingsbekämpfungsmitteln gegen Bettwanzen im Sprühverfahren behandelt. Es ist zu konstatieren, dass der Befall drastisch zurückgegangen ist. Darüber hinaus wurden folgende Maßnahmen vereinbart und eingeleitet: 1. In sämtlichen Etagen und Wohneinheiten wurden die unteren Bereiche der Rigipswände, die Betten sowie Tische und Lampen mit insektiziden Klebebändern ausgestattet. 2. Das Personal und die Reinigungskräfte wurden zum Thema Bettwanzenbefall geschult. 3. Die vorhandenen Holzbetten wurden gegen Metallbetten ausgetauscht. 4. Seit Mai dieses Jahres ist das Sicherheitspersonal angewiesen, am Eingang der NU sämtliche Gegenstände und Bekleidungsartikel, die erworben bzw. gefunden wurden, zu kontrollieren. Denn es werden auch noch immer Bettwanzen von außen in die Unterkunft eingebracht; etwa durch das Mitbringen von Flohmarktartikeln oder Gegenständen, die auf der Straße gefunden werden, die einen Schädlingsbefall aufweisen. 5. Die Fertigstellung einer Hitzeschleuse wird in Kürze erfolgen, diese wird momentan an die Brandmeldeanlage angeschlossen. Die Inbetriebnahme ist für August geplant. In dieser Schleuse werden dann sämtliche, am Eingang der NU ausgesonderten, größeren Gegenstände verbracht. Die Aufgabe wird vom Wachschutz übernommen und stellt sich wie folgt dar: Kontrollen im Hinblick auf Sauberkeit und Befall Beratung der Bewohnerinnen und Bewohner bezüglich präventiver Maßnahmen Logistik der Bekleidung und der Möbel in befallenen Wohneinheiten Vorbereitung der Wohneinheiten für den Einsatz der Schädlingsbekämpfung in Zusammenarbeit mit den Bewohnerinnen und Bewohnern. 6. Die Staubsauger werden im Anschluss der täglichen Nutzung durch eine thermische Behandlung in dem Hitzeraum dekontaminiert sowie die Staubsaugerbeutel nach einmaligem Gebrauch entsorgt. 7. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden gebeten, die Metallschränke auf dem Flur von den Wohneinheiten zu nutzen. 3. Gibt es einen Hygienebeauftragten? Zu 3.: Dem Senat ist nicht bekannt ob der Betreiber einen Hygienebeauftragten bestimmt hat. Jedoch existiert ein Hygieneplan, der durch regelmäßige Unterweisungen durch den Betreiber, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt ist. 3 4. Wie oft am Tag wird Essen geliefert und zu welchen Zeiten ist es den BewohnerInnen zugänglich? Welche Regelung wurde für die Zeit des Ramadan getroffen? Zu 4.: Das Essen wird nicht geliefert. In der Unterkunft wurde von dem Eigentümer des Objekts eine Großküche integriert, in der von dem Caterer Wael Gastronomie GmbH frisch vor Ort gekocht wird. Die Mahlzeiten werden den Bewohnerinnen und Bewohnern zu folgenden Zeiten angeboten: Frühstück 07.00 Uhr – 10.30 Uhr, Mittagessen 13.00 Uhr – 15.00 Uhr und Abendessen 19.00 Uhr – 21.00 Uhr. Während der Zeit des Ramadans wurde das Essen allen Bewohnern von 7.00 Uhr morgens bis 4.00 Uhr morgens durchgängig zur Verfügung gestellt. Das LAF bescheinigt den Mahlzeiten im Rahmen einer Prüfung durch Mitarbeiter eine überdurchschnittlich gute Qualität. 5. Welche Qualitätsüberprüfungen gibt es von Seiten des Betreibers, der Malteser? Wurden die Bewohnerinnen und Bewohner zur Qualität der Verpflegung durch den Caterer und zu ihren Bedürfnissen befragt und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Welche Vorgaben gibt es an den Caterer? Zu 5.: Es gab und gibt fortwährend eine Qualitätsüberprüfung des Essens von Seiten des Betreibers. Die Bewohnerinnen und Bewohner wurden fortwährend eingebunden. Hierzu erfolgte die Bildung verschiedener Gruppen. Zunächst wurde in einer großen Gruppe die Zufriedenheit mit dem Essen erfragt und die Möglichkeit gegeben, Essenswünsche schriftlich und mündlich zu kommunizieren. Im Anschluss daran wurde mit kleineren Gruppen weitergearbeitet, die nach Ländern unterteilt waren. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben kontinuierlich die Möglichkeit, mit Wünschen und Verbesserungsvorschlägen an den Betreiber und den Caterer heranzutreten. 6. Wie viele SozialarbeiterInnen arbeiten derzeit in der Unterkunft? (Arbeitsaufnahme bis Ende des Vertrags?) Welche Qualifikation/Ausbildung haben die als SozialarbeiterInnen tätigen Angestellten? 7. Wie viele Sozialarbeiterinnen waren in der Vergangenheit für welche Zeiträume und mit welchem Stundenumfang in der Unterkunft beschäftigt? Zu 6. und 7.: Im Zeitraum vom 15.10.2015 bis 30.06.2017 war durchgehend ein Sozialarbeiter in Vollzeit tätig. Vom 01.06.2017 bis zum 31.07.2017 waren drei Vollzeitmitarbeiterinnen und Vollzeitmitarbeiter im Sozialbereich angestellt. Zurzeit ist eine Sozialarbeiterin in Vollzeit in der Unterkunft angestellt (01.6.2017 bis 31.10.2017). Grund für die Reduzierung ist die niedrige Bewohneranzahl aufgrund des Belegungsstopps, welcher durch den Bettwanzenbefall veranlasst wurde. 8. Wurden seit Bestehen der Unterkunft Fortbildungsmaßnahmen für die in der Unterkunft beschäftigten SozialhelferInnen und SozialarbeiterInnen bewilligt und wenn ja welche und in welchem Umfang? Zu 8.: Für Fortbildungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist der Betreiber zuständig. Die Malteser bieten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sogenannte Pflichtschulungen an: Arbeitssicherheit, Erste-Hilfe-Kurs, Präventionsschulungen, 4 Deeskalationsschulungen sowie Hygieneschulungen. Ferner hat jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter den Anspruch auf fünf Tage Fortbildung im Jahr. Alle Schichtleiter der NU nehmen an einer Weiterbildung der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin teil. Es handelt sich hierbei um den Zertifikatskurs Flucht- Vertreibung- Menschenrechte, der sich über neun Tage erstreckt. 9. Welche Zuständigkeiten haben die Sozialarbeiter*nnen (bitte mit Stundenumfang und fachlich aufschlüsseln)? Zu 9.: Da in der Unterkunft derzeitig eine Sozialarbeiterin in Vollzeit angestellt ist, gibt es keine spezielle Zuständigkeitseinteilung. 10. Gibt es Tageslicht in einer der Etagen? Können Fenster geöffnet werden, wenn ja wie viele? Zu 10.: Es gibt Tageslicht auf den Fluren aller Etagen, jedoch nicht in den Wohneinheiten. Alle Fenster können bis zu einem eingeschränkten Bereich geöffnet werden (Blockierungen). Diese Blockierungen sollen die Sicherheit der Kinder gewährleisten. 11. Wie wird die Zufuhr von Frischluft gewährleistet? Zu welchen Zeiten war die Klimaanlage defekt und welche Ab-hilfe-Maßnahmen gab es in den Zeiträumen? Zu 11.: Die Klimaanlage war in diesem Jahr vom 26.05.2017 bis zum 29.05.2017 defekt. Der Grund war eine fehlerhafte Pumpe. Seitens der Hausverwaltung wurden diesbezüglich umgehend Maßnahmen zur Reparatur getroffen. Während des o. g. Zeitraums wurden die Entlüftungsrohre im Gebäude geöffnet, so dass die warme Luft nach oben entweichen konnte. Es lag keine gesundheitliche Gefährdungslage vor. 12. Gibt es abschließbare Schränke? Wie viele? Zu 12.: Jeder Bewohnerin und jedem Bewohner wird ein Spind, der vor der jeweiligen Wohneinheit steht, zur Verfügung gestellt. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben die Möglichkeit, diese mit einem eigenen Schloss zu verschließen. 13. Gibt es Beratungsangebote in den Räumlichkeiten der NUK? Welche Beratungsangebote werden von welchen Trägern durchgeführt? Welche Räumlichkeiten stehen für Beratungsangebote zu Verfügung? Zu 13.: Die NU verfügt über einen großen Beratungsraum, indem unter anderem Informationsgespräche durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern durchgeführt werden. In der NU wird mittels einer Schautafel auf externe Beratungsangebote hingewiesen sowie diverse Möglichkeiten für die Freizeitgestaltung im nahen Umfeld veranschaulicht. 5 14. Wie ist die technische Ausstattung in er NUK? Zu 14.: Hinsichtlich des Brandschutzes ist die NU mit Rauchmeldern und dem Hausalarm ausgestattet. 15. Wie viele Minderjährige wohnen derzeit in der NUK? Zu 15.: In der NU sind mit Stand vom 21.07.2017 insgesamt 104 Kinder im Alter bis zum vollendeten 17. Lebensjahr untergebracht. 16. Wie viele schwangere Frauen leben derzeit in der NUK? Zu 16.: Zurzeit leben drei schwangere Frauen in der NU. 17. Gibt es ein Angebot/Räumlichkeiten speziell für Minderjährige (getrennt nach Kindern und Jugendlichen)? Von wem wird dieses angeboten und wie oft? Zu 17.: Im Rahmen der Sozialbetreuung werden auch Angebote für Kinder und Jugendliche gemacht, wie beispielsweise ein Kinderkünstlerzentrum und Sprungbrettangebote. 18. Gibt es Rückzugsräume für Frauen/Stillende? Gibt es Wickeltische? Zu 18.: In der dritten Etage befindet sich ein Frauenzimmer. Es gibt Wickeltische, die durch Spenden akquiriert wurden. 19. Steht der Schließungstermin schon fest? Wo werden die derzeitigen Bewohner*nnen dann untergebracht? Zu 19.: Ein voraussichtlicher Schließungstermin ist für Ende Oktober diesen Jahres angedacht. Für die Bewohnerinnen und Bewohner wird eine Unterbringung in Sozialraumnähe angestrebt. Eine finale Entscheidung gibt es hierzu noch nicht. Berlin, den 2. August 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-11820 S18-11820