Drucksache 18 / 11 821 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 14. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2017) zum Thema: Aufarbeitung der Ereignisse vom 2. Juni 1967 – Tod von Benno Ohnesorg und Antwort vom 01. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Hakan Taş (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 821 vom 14. Juli 2017 über Aufarbeitung der Ereignisse vom 2. Juni 1967 – Tod von Benno Ohnesorg ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- - Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Ermittlungen wegen der Abgabe des tödlichen Schusses auf Benno Ohnesorg am 2. Juni 1967 erfolgten letztmalig und abschließend durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin (GStA Berlin) ab 2009. Das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Berliner Kriminalbeamten Karl-Heinz Kurras (Aktenzeichen 1 Js 1/09) wurde vor dem Hintergrund der bekannt gewordenen nachrichtendienstlichen Verstrickung des Kurras zum Ministerium der Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR und der zu prüfenden Frage einer eventuellen Beteiligung des MfS an der Schussabgabe geführt. Das Verfahren wurde mit Datum des 11. November 2011 gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt. Herr Kurras verstarb am 16. Dezember 2014. 1. Hat der Senat neue Erkenntnisse – über die in historischem Zusammenhang hinaus diskutierten – zum Tod von Benno Ohnesorg und insbesondere zu den neuralgischen Punkten der Ermittlungen, etwa hinsichtlich der medizinischen Details im Umgang mit dem Opfer, der zunächst angegebenen Todesursache, des Todeszeitpunkts etc.? Zu 1.: Nein. 2. Hat der Senat Erkenntnisse darüber, ob es am 2. Juni 1967 für die Berliner Polizei einen Schießbefehl für den Fall gegeben hat, dass sie von Demonstrierenden angegriffen würde? Berief sich Kurras etwa auf eine solche Angriffssituation und angeblich aufblitzende Messer über ihm, weil er von einem solchen Schießbefehl wusste? Seite 2 von 2 Zu 2.: Dem Senat liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 3. Ist dem Senat bekannt, ob der damals beteiligte persische Assistenzarzt Homayoun T., der augenscheinlich Tatsachen gefälscht hat, noch in der Bundesrepublik tätig ist? Falls ja, könnte er nach Ansicht des Senats zur Rechenschaft gezogen werden? Zu 3.: Herr Dr. med. H. T. ist ins Ausland verzogen und nicht mehr Mitglied der Ärztekammer Berlin. 4. Hat der Senat Erkenntnisse darüber, ob es eine - und ggf. welche - Zusammenarbeit zwischen den Berliner Sicherheitsbehörden und dem persischen Geheimdienst Savak anlässlich des Schah- Besuchs in Berlin gegeben hat? Zu 4.: Dem Senat liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 5. Ist der Senat bereit, alle Sperrfristen der Geheimdokumente zum 2. Juni-Komplex aufzuheben und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen? Falls nicht: Warum nicht? Zu 5.: Es gibt keine "Geheimdokumente" zum 2. Juni-Komplex. Die im Landesarchiv Berlin vorhandenen Akten zur Thematik sind in einer Fundstellenliste aufgeführt, die bei Bedarf eingesehen werden kann. Es gibt im Landesarchiv Berlin außerdem Akten des Staatsschutzes zum Schah-Besuch von 1967, die ebenfalls in einer Fundstellenliste aufgeführt werden. Die Schutz- (Sperr)fristen ergeben sich aus § 9 Archivgesetz Berlin und dienen dem Schutz des/der Betroffenen. Die Einsichtnahme durch Dritte in Archivgut, das sich auf eine natürliche Person bezieht, bedarf der Einwilligung überlebender Ehegatten, Lebenspartner oder Abkömmlinge (§ 9 Absatz 3 Archivgesetz Berlin). Berlin, den 01. August 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11821 S18-11821a