Drucksache 18 / 11 824 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 17. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2017) zum Thema: Liegenschaft Tautenburger Straße 32 bis 39 in Berlin-Lankwitz und Antwort vom 31. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 824 vom 17. Juli 2017 über Liegenschaft Tautenburger Straße 32 bis 39 in Berlin-Lankwitz Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft in Teilen Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat die vom Bezirk Steglitz- Zehlendorf mit der Vermarktung betraute BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) sowie die Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM) um Stellungnahme gebeten. Die von dort übermittelten Informationen werden nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. 1. Wie ist der Sachstand bei der oben bezeichneten Liegenschaft hinsichtlich der Übertragung auf die BIM? Zu 1.: Gemäß dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung von Steglitz- Zehlendorf vom 16.09.2015 soll eine Veräußerung der Grundstücke Tautenburger Str. 32, 34 und 37, 39 in Steglitz-Zehlendorf an die städtische WBM, mit dem Ziel Seniorenwohnen weiterhin zu gewährleisten, erfolgen. Mit der Vermarktung hat der Bezirk die BIM GmbH beauftragt. Die Verkaufsverhandlungen laufen noch. 2. Inwieweit werden Sanierung, Renovierung oder andere Möglichkeiten in Betracht gezogen? Zu 2.: Nach Überführung der Objekte in den Wohnungsbestand der WBM wird diese die notwendigen Maßnahmen zum Erhalt der Gebäude durchführen. 3. Werden die Bewohner eingebunden oder informiert? - 2 - Zu 3.: Die Bewohnerinnen und Bewohner werden über geplante Sanierungsmaßnahmen informiert werden, sobald der Ankaufsprozess vorangeschritten ist und die konkrete Investitionsplanung vorliegt. 4. Welche Maßnahmen stehen in diesem Jahr und im nächsten Jahr 2018 gem. Planung an? Zu 4.: Abhängig vom Zeitpunkt der Übernahme der Grundstücke durch die WBM wären als erste Maßnahmen die Sanierung der Dächer und der haustechnischen Anlagen (Strangsanierung) erforderlich. 5. Ist eine Nutzungsänderung der Gebäude geplant? Zu 5.: Nein. Die Veräußerung der Grundstücke an die WBM erfolgt mit dem Ziel, Seniorenwohnen weiterhin zu gewährleisten. 6. Ist ein kompletter Abriss, ein Teilabriss, eine Erweiterung oder ein Neubau geplant? Zu 6.: Eine Erweiterung oder ein Abriss werden derzeit von der WBM nicht in Betracht gezogen. Berlin, den 31.07.2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-11824 S18-11824a