Drucksache 18 / 11 825 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Graf (CDU) vom 17. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2017) zum Thema: Beratungskosten für die Vergaben der Berliner S-Bahn-Leistungen und Antwort vom 31. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Florian Graf (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11825 vom 17.Juli 2017 über Beratungskosten für die Vergaben der Berliner S-Bahn-Leistungen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Der Senat plant, die S-Bahn-Leistungen der Stadtbahn/Süd-Ost und der Nord-Süd-Verbindung unter Ausschluss von Wettbewerb und unter Einsatz von gebrauchten Fahrzeugen zunächst in einem Interimsvertrag direkt an die S-Bahn Berlin zu vergeben. Hierzu sind bislang Beratungskosten in nicht unerheblichem Umfang verursacht worden. Diesbezüglich frage ich: Frage 1.: Wie hoch waren die Beratungskosten für das Vergabeverfahren S-Bahn-Ring in der vergangenen Legislaturperiode für das Land Berlin? Frage 2.: Wie hoch waren bislang die Beratungskosten für die Vergabeverfahren Stadtbahn/Süd-Ost und Nord-Süd- Verbindung? Frage 3.: Welcher Beratungsunternehmen bedient sich das Land Berlin für die Vorbereitung und Durchführung der SPNV-Vergabeverfahren (S-Bahn Ausschreibungen)? Antwort zu 1. bis 3. Eine Zuordnung von Beratungskosten auf die einzelnen Teilnetze ist nur für die Rechtsberatung möglich. Die Aufwendungen der anderen an der Vorbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren beteiligten Firmen seit Vergabestart Teilnetz Ring im März 2013 können nur jährlich dargestellt werden. Auf Grund der zeitlichen und inhaltlichen Überlappung der Themen lassen sich diese Leistungen nicht eindeutig auf die 2 Teilnetze zuordnen. Wettbewerbliche Vergabe Teilnetz Ring 1,4 Mio. € rechtliche Beratung und Durchführung Vergabeverfahren 0,08 Mio. € Beratung Insolvenzrecht 0,02 Mio. € Beratung Tarif-und Arbeitsrecht Direktvergabe Interimsvertrag I Teilnetz Ring 0,8 Mio. € rechtliche Beratung und Durchführung Verhandlungsverfahren 0,5 Mio. € betriebswirtschaftliche Prüfung des Angebotes durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Überkompensationskontrolle) Direktvergabe Interimsvertrag II Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd 0,07 Mio. € (bis 12/2016) rechtliche Beratung und Durchführung Verhandlungsverfahren Wettbewerbliche Vergabe Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd (Anschluss an Interimsvertrag II) 0,08 Mio. € (bis 12/2016) rechtliche Beratung zur Vorbereitung Vergabeverfahren Die Vergabe von Verkehrsverträgen unterfällt einem speziellen, europarechtlich überprägten Vergaberechts- und Beihilferegime und ist mit Standardverfahren der Vergabe z. B. von Bauaufträgen nicht vergleichbar. Um als öffentlicher Auftraggeber auf Augenhöhe mit Vertretern international agierender Unternehmen auf Bewerber- bzw. Bieterseite zu verhandeln, bedarf es juristischer Experten mit langjähriger Erfahrung in vergleichbaren Verfahren. Auch angesichts der hohen Auftragswerte, um die es bei der Vergabe der S-Bahnleistungen geht (Gesamtauftragssumme – Betriebskosten und Infrastrukturkosten des Wettbewerbsvertrags Teilnetz Ring und der beiden Interimsverträgen insgesamt – ca. 9.733 Mio. €) ist es geboten, sich externen anwaltlichen Rates zu versichern. Diese Einschätzung wird auch vom Land Brandenburg geteilt, das gemeinsamer Auftraggeber mit dem Land Berlin ist. Die o. a. Werte beziehen sich auf den Anteil des Landes Berlin an den Kosten der Rechtsberatung. Zur weiteren Unterstützung bei der Vorbereitung und Umsetzung der vom Senat 2012 beschlossenen Vergabekonzeption für den S-Bahnverkehr wurden folgende Firmen beauftragt: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB GmbH) Für die Zusatzaufgabe „Vergabeverfahren S-Bahn“ wurden vom Land Berlin der VBB GmbH folgende Beträge überwiesen: 2013: 0,1 Mio. € 2014: 0,1 Mio. € 2015: 0,15 Mio. € 2016: 0,20 Mio. € Des Weiteren erbringt der VBB Leistungen für die S-Bahn-Vergaben im Rahmen des Auftrages „Unterstützung des Landes Berlin als Aufgabenträger für den ÖPNV“ vom Dezember 2012 an das Center Nahverkehr Berlin (CNB) in Höhe von rd. 0,5 Mio. € für die Jahre 2013 bis 2016. Center Nahverkehr Berlin (Arbeitsgemeinschaft von KCW GmbH und VBB GmbH) 3 Für die zusätzliche Beauftragung von Leistungen zur Unterstützung des Aufgabenträgers zur Vorbereitung und Umsetzung der Vergabekonzeption S-Bahn, die nicht Bestandteil des o. a. Vertrages sind, wurden folgende Beträge überwiesen: 2013: 0,37 Mio. € davon 0,01 Mio. € an Fremdfirmen für steuerrechtliche Beratung und Erarbeitung von Fahrzeuganforderungen für S-Bahn-Neufahrzeuge 2014: 0,9 Mio. € davon 0,18 Mio. € an Fremdfirmen s. o. (abweichend von oben inkl. für fahrplantechnologische Beratung) 2015: 0,5 Mio. € davon 0,03 Mio.€ an Fremdfirmen s. o. 2016: 0,27 Mio. € Zur Beurteilung des weiteren Einsatzes der Altfahrzeuge der S-Bahn-Baureihen 480 und 485 auch über das Jahr 2017 hinaus und der dafür nötigen Ertüchtigungsmaßnahmen wurde das Institut für Bahntechnik beauftragt. Die Beratungsleistungen in Höhe von 0,3 Mio. € wurden in den Jahren 2013 bis 2015 erbracht. Frage 4.: Welche Beratungsleistungen erbringt im Zusammenhang mit den S-Bahn-Ausschreibungen das Beratungsunternehmen KCW bzw. das Center Nahverkehr Berlin? Antwort zu 4.: Das Beratungsunternehmen KCW bzw. Center Nahverkehr Berlin unterstützt das Land Berlin vor allem bei konzeptionellen, ökonomisch-wirtschaftlichen und technischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der S-Bahn-Vergaben. Hauptleistungsbestandteile sind – neben der Unterstützung bei der grundsätzlichen Vergabeausgestaltung, einschl. der ökonomischen Bewertung verschiedener Optionen (so bspw. für die Fahrzeugbeschaffung) – die Erarbeitung und Fortschreibung von Erwartungswertmodellen, die Erstellung von Kalkulations- und Wertungsblättern; die Erarbeitung von verkehrswirtschaftlich leistungsgerechten Vergütungsregelungen, Preisklauseln und Minderungsregelungen für Brutto-Anreiz- Verträge; die Vorbereitung, Begleitung und ökonomische Bewertung von Verhandlungsgesprächen; die Angebotsauswertung und Angebotsverhandlung; die Erstellung von Erlös- und Kostenentwicklungsprognosen; die Abschätzung Haushaltsbelastung etc. Des Weiteren erfolgt bei Bedarf eine Unterstützung bei der Vorund Nachbereitung von mit den S-Bahn-Vergaben verbundenen Abstimmungen in Gremien (Koordinierungskreis, Lenkungskreis) oder bei Abstimmungen mit dem Land Brandenburg (bspw. Abschluss Finanzierungsvereinbarung für die S-Bahn-Verträge). Frage 5.: Welches Beratungsunternehmen erbringt im Zusammenhang mit den S-Bahn-Ausschreibungen der Teilnetze Stadtbahn/Süd-Ost und Nord-Südverbindung Rechtsberatungsleistungen? Ist das Land Berlin diesbezüglich über die rechtlichen Risiken einer überlangen Interimsvergabe und die sich anschließenden kurzen Wettbewerbsverträge hingewiesen worden? Hat das Land Berlin diesbezüglich eine rechtliche Zweitmeinung eingeholt (wenn Nein, warum nicht?)? 4 Antwort zu 5.: Die Rechtsberatungsleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Direktvergabe des Interimsvertrages über die Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd erbringt die Rechtsanwaltskanzlei BBG und Partner aus Bremen. Gleiches gilt für das wettbewerbliche Verfahren zur Vergabe der entsprechenden Verkehrsleistungen. Die Laufzeit des genannten Interimsvertrages ist so ausgestaltet, dass sie nur die Zeitdauer umfasst, in der Konkurrenten des Bestandsbetreibers, der S-Bahn Berlin GmbH, keine eigenen Fahrzeuge bereitstellen können, mit denen der Betrieb auf den beiden Teilnetzen erbracht werden könnte. Wenn diese Voraussetzung der Direktvergabe an die S-Bahn Berlin GmbH vorliegt, besteht nach Auskunft von BBG und Partner kein rechtliches Risiko, da in diesem Fall tatsächlich kein anderes Verkehrsunternehmen für die Durchführung der Verkehrsleistungen in Betracht kommt. Das Vergaberecht lässt in einem solchen Fall folgerichtig die Direktvergabe an das einzig in Betracht kommende Unternehmen zu. Auf die Einholung einer rechtlichen Zweitmeinung ist angesichts der beschriebenen Sachlage verzichtet worden. Die Dauer des Interimsvertrages verstößt nach Auskunft der beratenden Kanzlei nicht gegen vergaberechtliche Vorgaben. Frage 6.: Welche Beratungskosten sind dem Land Berlin durch die S-Bahn-Ausschreibungen für die Teilnetze Ring, Stadtbahn/Süd-Ost und Nord-Süd-Verbindung jeweils entstanden (bitte aufgeschlüsselt nach Beratungsunternehmen)? Antwort zu 6.: Siehe Antworten zu den Fragen 1 bis 3. Frage 7.: Welchen fachlichen Input hat der Senat von dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) erhalten, der bekanntermaßen über einen breiten Erfahrungsschatz in der Ausschreibung von Verkehrsleistungen verfügt? Frage 8.: Warum hat der Senat bezgl. der S-Bahn-Ausschreibungen der Teilnetze nicht allein auf die Expertise des VBB gesetzt und diesen mit der Durchführung beauftragt, sondern macht das in „Eigenregie“ unter zusätzlicher und scheinbar mehrfacher Hinzuziehung von Beratungsunternehmen. Frage 9.: Wer macht was – welche Aufgaben nehmen im Einzelnen bzgl. der S-Bahn-Ausschreibungen die Verkehrsverwaltung, der VBB und etwaige Beratungsunternehmen war? Antwort zu 7.bis 9. Die Länder Berlin und Brandenburg als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr tragen die Verantwortung für die Sicherung, Planung, Ausgestaltung und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs als Aufgabe der Daseinsvorsorge. Das zu sichernde Nahverkehrsangebot umfasst die ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Leistungen der S-Bahn, die gemeinsam mit der U-Bahn das Rückgrat des Nahverkehrs im Metropolenraum darstellt. 5 Die Länder Berlin und Brandenburg haben den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) mit der Koordination aller Vergabeverfahren im Schienenpersonennahverkehr beauftragt, das umfasst auch die Vergabe von Leistungen der Berliner S-Bahn. Der VBB ist als Vergabebüro für diese Verfahren tätig und Ansprechpartner für alle Verfahrensbeteiligten. Der VBB bringt sein Know-how insbesondere zu den Themen Fahrplanung, Qualität, Tarif und Controlling in die regelmäßigen fachlichen Abstimmungsrunden mit den Ländern zur Erarbeitung der Vergabeunterlagen ein. Die Entscheidungen der Länder für die Konzeption der Vergabeverfahren und die weiteren Entscheidungen in den Verfahren wurden stets im Einvernehmen aller Beteiligten vorbereitet. Auch in sonstigen durch den VBB durchgeführten Vergabeverfahren werden im Übrigen regelmäßig externe Berater hinzugezogen. Zur Begründung dieser auch bundesweit üblichen Vorgehensweise wird auf die obigen Antworten zu den Fragen 1-3 verwiesen. Rechtsberatungsleistungen im Zusammenhang mit den Verfahren zur Vergabe der Verkehrsleistungen auf der Berliner S-Bahn erbringt mit Ausnahme der insolvenzrechtlichen und der tarif- und arbeitsrechtlichen Beratungsleistungen die Kanzlei BBG und Partner. Für das Aufgabenspektrum von KCW/CNB wird auf die obige Antwort zu Frage 4 verwiesen. Für fahrplantechnische, fahrzeugtechnische sowie umsatzsteuerrechtliche, insolvenzrechtliche und beihilferechtliche Fragestellungen wurde bei Bedarf Unterstützung von weiteren Fachexperten (s. o. bei der Kostenaufschlüsselung) bezogen. Berlin, den 31.07.2017 In Vertretung Tidow .............................. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11825a S18-11825