Drucksache 18 / 11 826 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 17. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2017) zum Thema: Grundstücke in der Siedlung Havelblick in 14089 Gatow und Antwort vom 04. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11826 vom 17. Juli 2017 über Grundstücke in der Siedlung Havelblick in 14089 Gatow Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und greift daher auf Aussagen der mit dem Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds Berlin beauftragte BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) zurück. Soweit von dort Angaben erstellt und übermittelt wurden, werden diese nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. 1. Wie viele Grundstücke der Siedlung Havelblick in 14089 Gatow sind im Eigentum des Landes Berlin ? Zu 1.: In der Siedlung Havelblick in Gatow sind aktuell noch 21 Liegenschaften im Eigentum der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG. 2. Sind diese Grundstücke vermietet oder verpachtet? Zu 2.: Alle 21 Grundstücke sind vermietet. 3. Hat sich die BLEK-KG im November 1998 verpflichtet, den Nutzern mit Wohnrecht - außer im Falle eines schwerwiegenden Vertragsverstoßes - nicht die Nutzung der Grundstücksanteile, auf denen sich ein Haus befindet, zu kündigen? Zu 3.: Die BLEG Berliner Landesentwicklungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks- KG (BLEG KG) hatte sich nicht verpflichtet, den Nutzerinnen und Nutzern mit Wohnrecht nicht die Nutzung der Grundstücksanteile, auf denen sich ein Haus befindet, zu kündigen. 2 4. Sollen diese vermieteten Grundstücke in Form eines bedingungsfreien Bieterverfahrens verkauft werden? Zu 4.: Die BIM GmbH befindet sich in Abstimmung mit Dienststellen des Landes Berlin über die Art und Weise des Verfahrens zur Veräußerung der Liegenschaften. Es ist nicht abschließend entschieden, welches Verfahren im Einzelfall zur Anwendung kommen wird. In jedem Fall werden die Befindlichkeiten der Nutzerinnen und Nutzer in die diesbezüglichen Erwägungen mit einbezogen. 5. Was ist in dem Bieterverfahren unter dem Hinweis - in Verbindung mit behördlichen Hinweisen - zu verstehen? Zu 5.: Es handelt sich hierbei um Angaben der Baubehörden oder anderer Fachverwaltungen . Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 4. 6. Welche Möglichkeiten haben lebensältere Mieter in dem Mietobjekt zu bleiben? Zu 6.: Das wird im Einzelnen geklärt werden und hängt von den Interessen der Mieterinnen und Mieter am Verbleib in der Liegenschaft ab. Soweit im Einzelfall die Mieterinnen bzw. Mieter damit einverstanden sind, dass die Liegenschaften mit den jeweils bestehenden Mietverträgen veräußert werden, gehen die bestehenden Nutzungsverhältnisse auf die jeweilige Erwerberin bzw. den jeweiligen Erwerber über. Individuelle Vereinbarungen zum Mietverhältnis wären in diesen Fällen mit der neuen Eigentümerin bzw. dem neuen Eigentümer zu treffen. 7. Was erwartet die Mieter, die altersbedingt oder aus finanziellen Gründen das Mietobjekt, in dem sie seit Jahrzehnten wohnen, nicht kaufen können? Zu 7.: Auch insoweit wird es auf den Einzelfall ankommen. Grundsätzlich richtet sich der Schutz der Mieterinnen und Mieter nach den gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Fortsetzung des Mietverhältnisses bei Verkauf. Jedenfalls wird die BIM GmbH sich der besonderen Aspekte von Einzelfällen vor eventuellen Verkaufsentscheidungen annehmen. Berlin, den 04.August 2017 In Vertretung Dr. Margareta Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-11826 S18-11826