Drucksache 18 / 11 827 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 17. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2017) zum Thema: Absicherung von Vereinsarbeit im Sport durch Ankauf von Grundstücken und Antwort vom 27. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11827 vom 17.07.2017 über Absicherung von Vereinsarbeit im Sport durch Ankauf von Grundstücken ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fälle von welchen gemeinnützigen und förderungswürdigen Sportvereinen aus welchen Bezirken sind seit wann dem Senat bekannt, die ihr genutztes Grundstück zur Absicherung ihrer Vereinsarbeit käuflich vom Land Berlin erwerben wollen? Zu 1.: Dem Senat sind folgende sportförderungswürdige Organisationen bekannt, die ihr eigengenutztes Grundstück kaufen wollten: Segelverein Wasserfreunde Grünau e.V. (Treptow-Köpenick) Segelclub Nordstern Spandau e.V. (Spandau) Akademischer Seglerverein e.V. (Spandau) Turn- und Sportclub Wannsee 1896 e.V. (Steglitz-Zehlendorf) Berliner Sportverein 1892 e.V. (Charlottenburg-Wilmersdorf) Ruderverein Collegia 1895 e.V. (Spandau) Segelclub Fraternitas 1891 e.V. (Treptow-Köpenick) Spandauer Hockey- und Tennisclub 1910 e. V. (Spandau) Sportclub Berlin-Köpenick e.V. (Treptow-Köpenick) Union Sozialer Einrichtungen – sozialpädagogischer Wassersport (USE- SOWAS) e.V. (Treptow-Köpenick). Soweit feststellbar, sind die Kaufabsichten alle in der letzten Legislaturperiode bekannt geworden. Seite 2 von 2 2. Wie ist der Stand der Verhandlungen? Zu 2.: Schon in der letzten Legislaturperiode wurden vom Senat keine Grundstücke mehr zum Verkauf an eigennutzende Sportvereine freigegeben. Im Hinblick auf das Regierungsprogramm der jetzigen Koalition, das einen Verkauf von landeseigenen Grundstücken ausschließt und stattdessen den Abschluss langfristiger Erbbaurechtsverträge favorisiert, gibt es auch keine Verkaufsverhandlungen mehr. Die genannten Vereine sind Mitte März von dieser endgültig geänderten Position des Landes Berlin und zu den Alternativen für eine langfristige Sicherung der Grundstücksnutzung in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung der Senatsverwaltung für Finanzen und der für Inneres und Sport unterrichtet worden. Diese Senatsverwaltungen erarbeiten derzeit eine Handreichung zum Thema Erbbaurecht. Soweit ein Erbbaurecht nicht in Betracht kommt, ist einzelnen Vereinen Unterstützung bei dem Abschluss von langfristigen Pachtverträgen angeboten worden. 3. Inwieweit gibt es Verkäufe von Grundstücken von Sportvereinen an Dritte, die sie in den letzten 20 Jahren vom Land erworben haben? Zu 3.: Dem Senat liegen dazu keine Informationen vor. Berlin, den 27. Juli 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11827 S18-11827a