Drucksache 18 / 11 828 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 17. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2017) zum Thema: Unverantwortlicher Umgang mit der Historie Berlins, hier: Drohender Umbau des Olympiastadions für ein gewerbliches Unternehmen zu Lasten des gemeinnützigen Sports durch den Regierenden Bürgermeister und Antwort vom 27. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 828 vom 17. Juli 2017 über Unverantwortlicher Umgang mit der Historie Berlins, hier: Drohender Umbau des Olympiastadions für ein gewerbliches Unternehmen zu Lasten des gemeinnützigen Sports durch den Regierenden Bürgermeister ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit können nach zwei vergangenen Monaten der letzten Anfrage Aussagen zur zukünftigen Multifunktionalität und den damit verbundenen Kosten bei einem möglichen Umbau des Olympiastadions gemacht werden? 2. Wie oft hat die Arbeitsgruppe zu einem möglichen Umbau mit welchen Teilnehmern, mit welchen Ergebnissen getagt und inwieweit ist der Berliner Leichtathletik Verband Teil der Arbeitsgruppe? 3. Welche Aufgaben hat die Arbeitsgruppe und wann ist mit endgültigen‘ Ergebnissen der Arbeitsgruppe zu rechnen? Zu 1., 2. und 3.: In den zwei vergangenen Monaten seit der letzten Anfrage sind die Voraussetzungen geschaffen worden, um eine Machbarkeitsstudie inklusive einer Kostenschätzung als belastbare Entscheidungsgrundlage zu einem möglichen Umbau des Olympiastadions in Auftrag zu geben. Die Auftragsvergabe durch die Olympiastadion GmbH erfolgt zeitnah. Für das Thema Umbau Olympiastadion / Neubau Hertha-Stadion ist eine Projektstruktur etabliert worden. Die Arbeitsgruppe hat bislang zweimal getagt und setzt sich zusammen aus dem Staatssekretär für Sport und dem Geschäftsführer von Hertha BSC sowie aus je zwei Vertreterinnen und Vertretern der Senatssportverwaltung, der Olympiastadion Betriebsgesellschaft und Hertha BSC. Ziel ist es, bis Anfang 2018 Erkenntnisse zu sammeln und für eine Entscheidungsfindung aufzubereiten. 4. In welcher Höhe wurden finanzielle Investitionen in welcher Höhe (ab 100T Euro) für welche Belange nach den 240 Millionen Euro bis 2004 in das Olympiastadion z.B. zur Leichtathletik-WM vom Senat investiert? Seite 2 von 4 Zu 4.: Sportveranstaltungsbezogene Investitionen im Olympiastadion gab es für die FIFA WM Männer 2006, die IAAF Leichtathletik WM 2009, die FIFA WM Frauen 2011 sowie das Champions League Finale 2015. Im Sportbericht für die Jahre 2006 – 2011 (https://www.berlin.de/sen/inneres/sport/sportmetropole-berlin/broschueren-flyerrechtsvorschriften / ) sind die Abschlussberichte für die Fußball WM 2006, für die Leichtathletik WM 2009 und die Fußball WM 2011 (Frauen) in den Anlagen veröffentlicht . In den jeweiligen Bilanzen sind u.a. die investiven Gesamtausgaben für die jeweilige Veranstaltung aufgeführt. Darin enthalten sind auch Investitionen in das Olympiastadion (Fußball WM 2006, siehe Anlage 1 des Sportberichtes; Leichtathletik WM 2009, siehe Anlage; Fußball WM 2011 (Frauen), siehe Anlage 4). Für das Champions League Finale 2015 umfassten die Leistungen des Landes Berlin investive Baumaßnahmen im Olympiastadion für rund 250.000 € (Beleuchtung P04, Umbau Kioske zu VIP-WC, Erneuerung Netzwerkinfrastruktur, auditives System , siehe auch Sportbericht 2012-2015). Zudem ist als weitere Investition über 100.000 € der Austausch der Zentralentechnik (ELA) mit anteilig rund 235.000 € sowie der Einbau einer Fahrtreppe in Höhe von 621.000 € erfolgt. Soweit die baulichen Maßnahmen nicht ausschließlich anlassbezogen temporär erfolgten , dienen diese der Optimierung der Infrastruktur des Olympiastadions und damit dessen internationaler Wettbewerbsfähigkeit, der Stadionsicherheit sowie der Anpassung an aktuelle Stadionstandards. 5. Inwieweit gibt es zu einem möglichen Umbau des Olympiastadions einen Senatsbeschluss und wie lautet er ggf.? Zu 5.: Es gibt keinen Beschluss des Senats zu diesem Thema. 6. Wie sieht die Stellungnahme der oberen Denkmalschutzbehörde zu einem möglichen Umbau des Olympiastadions aus? Zu 6.: Mangels konkreter Planungen liegt noch keine Stellungnahme des Landesdenkmalamtes Berlin vor. 7. Wie sieht die Stellungnahme des Landessportbundes bezügliches des Erhalts einer multifunktionalen Nutzung des Stadions bei einem möglichen Umbau des Stadions aus? Zu 7.: In seinem Positionspapier „Sportinfrastruktur und Sportstätten in der wachsenden Stadt weiterentwickeln“ vom 14.07.17 (http://www.lsbberlin .net/aktuelles/news/details/sportinfrastruktur-in-der-wachsenden-stadt/) hat der Landessportbund Berlin unter Punkt 4 Stellung genommen. Der LSB will das sanierte Olympiastadion und den Olympiapark als kulturelles Erbe in seinem Zweck erhalten und weiterentwickeln als einen der weltweit wichtigsten und anerkanntesten Standorte des Sports. Seite 3 von 4 8. Inwieweit treffen Informationen zu, dass der Senat sich in aussichtsreichen Verhandlungen mit dem Deutschen Leichtathletik Verband befindet, in den kommenden Jahren Großveranstaltungen der Leichtathletik nach Berlin zu holen, wenn ja welche in welchem Jahr? Zu 8.: Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) ist bereits im letzten Jahr mit Überlegungen an Berlin herangetreten, in 2023 die Staffel-Weltmeisterschaften in der Stadt durchzuführen. Grundsätzliches Interesse wurde seitens des Landes Berlin signalisiert . Weiterführende konzeptionelle Überlegungen des DLV sowie konkrete Rahmenbedingungen für eine Bewerbung des DLV mit einer möglichen Host City Berlin beim Internationale Leichtathletik-Verband (IAAF) sind nicht bekannt. 9. Warum beabsichtigt der Berliner Senat ggf. weitere Großveranstaltungen der Leichtathletik nach Berlin zu holen? Zu 9.: Attraktive internationale Großveranstaltungen der Leichtathletik können zur Stadtrendite für die Sportmetropole Berlin beitragen. Wenn eine entsprechende Infrastruktur für solche Großveranstaltungen vorgehalten wird, macht es Sinn, diese auch entsprechend einzusetzen und Veranstaltungen nach Berlin zu holen. Dabei ist die gesamte Sportinfrastruktur in Berlin Grundlage und nicht nur ein Standort. 10. Wie beurteilt der Senat die öffentlichen Aussagen des Organisationschefs der Leichtathletik-EM während der Deutschen Meisterschaft in Erfurt, dass allein die Diskussion über eine in Fragestellung der Nutzung des Olympiastadions durch die Leichtathletik die Bewerbung und Durchführung der EM im nächsten Jahr beeinträchtigt? Zu 10.: Dem Senat sind solche Aussagen nicht bekannt. Es gibt dafür auch keine Grundlage. Die Bewerbung ist durch die Zuschlagserteilung bereits 2011abgeschlossen worden. Der Senat sieht keinen Zusammenhang zwischen der Durchführung der bereits in 2011 nach Berlin vergebenen Leichtathletik EM 2018 und der Diskussion über eine Fragestellung der Nutzung des Olympiastadions. Die Vorbereitungen für die EM laufen unabhängig von der Diskussion. Vielmehr kann die Diskussion, was die Werbung für die EM anbelangt, die Aufmerksamkeit auf das Event eher noch fördern. 11. Inwieweit nimmt der Berliner Senat die in Erfurt massiv kritischen getätigten Unmutsäußerungen der Tausenden von Besuchern der Meisterschaften zur Kenntnis? Zu 11.: Grundsätzlich ist Unmut von Leichtathletik-Fans bei Überlegungen zu Veränderungen bei Stadien nachvollziehbar. In Erfurt getätigte Unmutsäußerungen waren in Berlin allerdings nicht zu hören. Im Übrigen steht eine wettbewerbsfähige Leichtathletik- Infrastruktur in Berlin auch nicht in Frage. 12. Wie bewertet der Senat die Attraktivität von Veranstaltungen der Leichtathletik in Berlin wie die Veranstaltung ‚Berlin fliegt‘? Zu 12.: Durch ein relativ hohes mediales Interesse mit TV-Liveübertragung des Events und einem innovativen Format hat „Berlin fliegt“ die letzten Jahre zu einem positiven Image für die Sportmetropole beigetragen. Neben dem Imagewert und den Kommu Seite 4 von 4 nikationsleistungen werden die sportliche Wertigkeit, der wirtschaftliche Wert und die nachhaltigen Wirkungen für die Sportentwicklung in der Stadt als Bewertungskriterien für Veranstaltungen der Leichtathletik und aller weiteren Sportveranstaltungen herangezogen . Berlin, den 27. Juli 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11828 S18-11828a