Drucksache 18 / 11 837 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 18. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2017) zum Thema: Unter welchen Haushaltspositionen sind Ausgaben/Zuwendungen im Rahmen des „Kampf gegen Rechts“ bzw. zur „Stärkung der Demokratie“ zu finden? und Antwort vom 07. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11837 vom 18. Juli 2017 über Unter welchen Haushaltspositionen sind Ausgaben/Zuwendungen im Rahmen des „Kampf gegen Rechts“ bzw. zur „Stärkung der Demokratie“ zu finden? ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: In der Antwort auf Frage 10 der Anfrage „Jugendliche im Rechtsextremen Milieu“ (Drs. 18/11191) werden diverse Projektträger und Projekte benannt. 1. Unter welchen Positionen im Landeshaushalt oder anderen Haushalten sind diese aufgeführt? Zu 1.: Der in der Überschrift genannte „Kampf gegen Rechts“ ist keine Förderkategorie des Berliner Senats. Auch im Haushaltsplan des Landes Berlin sind Haushaltsmittel mit dieser Zweckbindung nicht enthalten. Der Berliner Senat fördert hingegen Maßnahmen gegen „Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“, bzw. Maßnahmen gegen „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ in seinen verschiedenen Erscheinungsformen . Die in der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11191 zu Frage 10 in einer tabellarischen Aufzählung genannten Projektträger und Projekte werden im Rahmen des Berliner Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus finanziell unterstützt. Die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel sind im Haushaltsplan des Landes Berlin unter Kapitel 0601 (wurde bislang bei Kapitel 0901 nachgewiesen), Titel 684 06 Nr. 4 („Ausgaben im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus/Stärkung der Demokratie und Schutz vor Diskriminierung und Gewalt .“) aufgeführt. Einige der Projekte werden gemeinsam mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. 2 Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport fördert entsprechende Maßnahmen zur „Prävention im Bereich der inneren Sicherheit “ (vgl. Kapitel 0500 Titel 54051). Darüber hinaus gibt es keine anderen Haushaltspositionen der Landeskommission, die den Themen zugeordnet werden können. Weitere Informationen über die Finanzierung der in der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11191 genannten Träger bzw. die Zuwendungssummen einzelner Projekte für zurückliegende Jahre, können der Zuwendungsdatenbank bei der Senatsverwaltung für Finanzen entnommen werden. Dort werden von den Behörden Berlins ausgereichte Zuwendungen an juristische Personen (seit 2009) erfasst und veröffentlicht. Vgl. https://www.berlin.de/sen/finanzen/service/zuwendungsdatenbank/ 2. Wie viel Geld wurde dafür und für vergleichbare Projekte in den letzten Jahren veranschlagt bzw. ausgegeben ? (Bitte Tabellarische Darstellung seit 2002) Zu 2.: Die für die Förderung der genannten Projekte im Jahr 2017 (Stand: Juni 2017) verwendeten Zuwendungsmittel können den Antworten zu den Schriftlichen Anfragen Nrn. 18/11786, 18/11787, 18/11788, 18/11789, 18/11790, 18/11791, 18/11792, 18/11793, 18/11794, 18/11795 und 18/11796 entnommen werden. Die Zuwendungssummen einzelner Projekte für zurückliegende Jahre können der Zuwendungsdatenbank bei der Senatsverwaltung für Finanzen entnommen werden. Dort werden von den Behörden Berlins ausgereichte Zuwendungen an juristische Personen (seit 2009) erfasst und veröffentlicht - s. hier den Link zu 1. -. Dem Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus, derzeit etatisiert unter Kapitel 0601 Titel 68406, vormals unter Kapitel 0900 Titel 68406, standen bzw. stehen Zuwendungsmittel in folgendem Umfang zur Verfügung: Landesprogramm gegen Rechtsextremismus , Rassismus und Antisemitismus 2003 1.500.000 € 2004 1.500.000 € 2005 1.222.000 € 2006 1.222.000 € 2007 1.222.000 € 2008 1.870.000 € 2009 1.970.000 € 2010 2.075.000 € 2011 2.325.000 € 2012 2.325.000 € 2013 2.325.000 € 2014 2.500.000 € 2015 2.540.000 € 2016 3.201.000 € 2017 3.306.000 € 3 Die entsprechenden Maßnahmen der Landeskommission Berlin gegen Gewalt sind im Kapitel 0500 Titel 54051 „Prävention im Bereich der inneren Sicherheit“ verzeichnet. Darüber hinaus gibt es keine anderen Haushaltspositionen der Landeskommission die den Themen zugeordnet werden können. Die Projektförderungen der Landeskommission Berlin gegen Gewalt können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Haushaltsjahr Maßnahme Haushaltsmittel in Euro 2006 Förderprogramm „Schule und Eltern aktiv für Toleranz und demokratisches Handeln“: Veranstaltungen zum Umgang mit Rechtextremismus speziell für Eltern und Lehrkräfte 10.383,71 2012 Initiative „Handeln statt Wegsehen“ für Betriebe und Berufsschulen: Workshops, Argumentationstrainings und umfangreiche Beratung 16.609.00 2012 Zusammenarbeit mit der Arbeitsstelle Jugendgewalt und Rechtsextremismus der TU Berlin: Forschungsauftrag und Publikation. 11.335,18 2013 Berlin-Brandenburger Fachtag gegen Rechtsextremismus – Kommunale Netzwerke, Beratung, Bildung und Aufklärung 5.611,52 2015 Dialogveranstaltungen zum Thema, „Neue Facetten des Antisemitismus in Berlin“ 833,73 3. Wie viele Menschen arbeiten pro Jahr an diesen und vergleichbaren Projekten bzw. wie viele VZÄs sind damit verbunden bzw. werden dadurch finanziert? Zu 3.: Im Rahmen des o. g. Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus wurden im Jahr 2016 ca. 66 Vollzeitäquivalente (VZÄ) gefördert. 4. Werden VZÄs aus Zuwendungsprojekten der Zahl der öffentlich Beschäftigten zugerechnet? Oder als was werden sie statistisch erfasst? Zu 4.: Die bei o. g. freien Trägern im Rahmen einer Projektförderung beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber nicht Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. 5. Werden solche Zuwendungsprojekte bzw. deren dahinterstehenden Trägerinstitutionen gemäß dem Schalenkonzept statistisch als Teil der Öffentlichen Finanzwirtschaft (Öffentlicher Bereich) erfasst? Wenn ja, wo und wie? Wenn nein, welchen Status haben sie? Zu 5.: Die Kernhaushalte (Kern/innere Schale) und die Extrahaushalte der Gebietskörperschaften und der Sozialversicherung (mittlere Schale) bilden im Modell des Schalenkonzepts den Öffentlichen Gesamthaushalt. Die äußere Schale beinhaltet alle sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sFEU), die zusammen mit dem Öffentlichen Gesamthaushalt den Öffentlichen Bereich darstellen. 4 Keine der in der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11191 aufgeführten Trägerinstitutionen wird als Extrahaushalt des Landes Berlin ausgewiesen. Bis auf die Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin ist keiner der aufgelisteten Träger als sFEU im öffentlichen Bereich klassifiziert. Vorbehaltlich einer Prüfung im Einzelfall dürften die meisten der Trägerinstitutionen im System der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung nach Einschätzung der Senatsverwaltung für Finanzen finanzstatistisch entweder Teil der privaten Unternehmen oder Teil des Dritten Sektors (non-profit Sektor) sein. 6. Wie viel ist im Doppelhaushalt 2018/2019 für die o.a. Projekte eingeplant? Welche Änderungen ergeben sich im Vergleich zu den bisherigen Haushaltspositionen? Zu 6.: Der Entwurf des Doppelhaushalts 2018/19 wurde am 11.07.2017 vom Berliner Senat beschlossen und wird dem Abgeordnetenhaus von Berlin demnächst zugeleitet. Für das Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus sind im Entwurf des Doppelhaushalts 2018/19 3.920.000 € p.a. vorgesehen. Die Änderungen der Haushaltssummen in den vergangenen Haushaltsjahren, bzw. die für diesen Förderzweck seit 2003 vorgesehenen Zuwendungssummen sind in der Tabelle unter Frage 2 enthalten. Für Maßnahmen der Landeskommission Berlin gegen Gewalt bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sind im Bereich Prävention und Intervention gegen rechte Gewalt im Doppelhaushalt 2018/19 pro Jahr 150.000 Euro vorgesehen. 7. Gibt es noch andere Haushaltspositionen, die im weitesten Sinne dem „Kampf gegen Rechts“ bzw. des Anliegens der „Stärkung der Demokratie zugeordnet werden können? Zu 7.: Eine Abfrage bei den Senatsverwaltungen hat ergeben: Haushaltspositionen, die einem „Kampf gegen Rechts“ zuzuordnen wären, sind bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nicht vorhanden. Die Aufgabe der Demokratiebildung von Kindern und Jugendlichen ergibt sich insbesondere aus § 1 (Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe) und § 11 (Jugendarbeit) des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) sowie aus § 6 (Aufgaben und Ziele der Jugendarbeit) des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG). Die Stärkung der demokratischen Gesellschaft durch eine auf Eigenverantwortlichkeit , soziales Engagement, gesellschaftliche Mitverantwortung und friedliche Konfliktlösung zielende Erziehung und Bildung ist daher eine Querschnittsaufgabe der gesamten Jugendarbeit einschließlich Jugendverbandsarbeit. Gezielte Programme und Angebote zur Demokratiebildung und Jugendbeteiligung sind unter den folgenden Titeln und Kapiteln geplant: Kapitel 1040 Titel 63201 Ausgaben für die pädagogische Arbeit der Internationalen Jugendbegegnungsstätte Auschwitz Kapitel 1042 Titel 67101 Pauschalierter Ausgabenersatz an Organisationen der Jugendhilfe zur Durchführung von Gedenkstättenfahrten in ehemalige Konzentrationslager (insbesondere Auschwitz) Kapitel 1042 Titel 68490 Außerschulische Jugendbildung, Jugendbildungsstätten, Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik 5 Kapitel 1042 Titel 68569 Förderung der Partizipation und des demokratischen Handelns bei Kindern und Jugendlichen (Jugend-Demokratiefonds), Einrichtung eines Jugendportals Im Arbeitsgebiet Kooperationsprojekte kulturelle Bildung und kulturelle Wettbewerbe wird das Projekt „Jugend debattiert“ durchgeführt. Als Zuschuss für kulturelle Projekte im Bildungsbereich sind dafür jährlich 20.000 € etatisiert (Kapitel 1010, Titel 68585, Teilansatz 7). Des Weiteren stellen sich im Kontext des Kampfes „gegen Rechts“ oder auch „gegen den Kapitalismus“, „gegen die Räumung von Immobilien“ von unrechtmäßigen Besitzern, „Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern“, „gegen TTIP“, „gegen Globalisierung“, „gegen G7“, „gegen G20“, „gegen die AfD“, „gegen Stände/Veranstaltungen der AfD“, etc. folgende weitere Fragen: 8. Werden durch öffentliche Institutionen oder mit öffentlichen Mitteln geförderte Träger Zuschüsse für Fahrten zu und/oder der Teilnahme an (Gegen-)Demonstrationen/Blockaden gewährt? Zu 8.: Nein. 9. Wenn ja, in welchem finanziellen oder organisatorischen Umfang geschah dies jeweils? Zu 9.: Vgl. Antwort zu 8. 10. Welche (Gegen-)Demonstrationen und/oder Blockaden inner- und außerhalb des Landes Berlin wurden von Seiten des Senats direkt oder indirekt finanziert oder organisiert bzw. unterstützt? Zu 10.: Der Berliner Senat finanziert und organisiert keine Demonstrationen. Im Rahmen des Landesprogramms „Demokratie. Vielfalt. Respekt. Gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“ fördert der Senat das Projekt "Mobilisierungsplattform 'Berlin gegen Nazis'" des Vereins für demokratische Kultur in Berlin (VDK - e.V.). Dieses Projekt unterstützt demokratische Initiativen, Unternehmen und Einzelpersonen die sich gegen eine Gefährdung der Demokratie und gegen eine Gefährdung des friedlichen Zusammenlebens engagieren möchten. Berlin, den 7. August 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-11837 S18-11837a