Drucksache 18 / 11 841 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Graf (CDU) vom 18. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2017) zum Thema: Regionalbahnhof an der Buckower Chaussee und Antwort vom 02. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Florian Graf (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 /11 841 vom 18. Juli 2017 über Regionalbahnhof an der Buckower Chaussee Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie beurteilt der Senat die Einrichtung eines Regionalhaltepunktes auf der Strecke der Dresdner Bahn im Bereich des Bahnhofs Buckower Chaussee, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der diesem Gebiet ansässigen Unternehmen und tätigen Arbeitnehmer sowie der Forderungen vom UnternehmensNetzwerk Motzener Straße e. V.? Antwort zu 1: Die Regionalbahnplanung Berlins hat das Ziel, das Umland mit dem Berliner Zentrum, aber auch im Sinne der polyzentrischen Stadtstruktur mit den Zentren in den Außenbezirken zu verknüpfen. Dies betrifft z. B. die Regionalbahnhöfe Spandau, Ahrensfelde, Mahlsdorf, Köpenick, Schöneweide, Lichterfelde Ost, Wannsee oder auch am Berliner Außenring wie beispielsweise Hohenschönhausen. In diesem Kontext ist auch ein neuer Regionalbahnhof Buckower Chaussee vorgesehen. Der Regionalbahnhof Buckower Chaussee wird sich auf Grund seiner Lage zu einem bedeutenden Umsteigepunkt zum SPNV1-Netz entwickeln. Er hat zusätzlich die Aufgabe, für die Nutzer aus den südlichen Bezirken Berlins (Großwohngebiete Hildburghauser Straße, Gropiusstadt etc.) die Anbindung an den Berliner Hauptbahnhof und an den Flughafen BER herzustellen. Das Gewerbegebiet Motzener Straße besitzt sowohl aus bezirklicher, als auch gesamtstädtischer Sicht eine hohe Bedeutung. Mit rund 200 Betrieben und rund 5.000 1 Schienenpersonennahverkehr 2 Beschäftigten, davon dem größten Teil im „Produzierenden Gewerbe“, ist dieser Standort ein wichtiger Bestandteil der Wertschöpfung in Berlin. Der Standort setzt sich insbesondere im Rahmen der Arbeiten des Unternehmensnetzwerks aktiv für attraktive Standortbedingungen ein, fokussiert dabei auch auf Klimaschutz und Energieeffizienz. In diesem Kontext gab es in der Vergangenheit diverse Gespräche zwischen dem Land Berlin und dem Unternehmensnetzwerk. Die Bedeutung des Standortes als Quelle und Ziel wird auch bei der Regionalbahnplanung angemessen berücksichtigt. Frage 2: Inwieweit existieren konkrete Planungen zur Errichtung eines Regionalbahnhofes im Bereich des Bahnhofs Buckower Chaussee? Frage 6: Beabsichtigt der Senat, die konkrete Bestellung eines Regionalhaltepunktes Buckower Chaussee an der Dresdner Bahn bei der Deutschen Bahn AG vorzunehmen und falls ja, welche Zeitpunkte sind für Bestellung und Fertigstellung angedacht? Antwort zu 2 und 6: Im Rahmen der Planungen zur Dresdner Bahn ist der zukünftige Bau eines Regionalbahnhofes Buckower Chaussee berücksichtigt worden. Weitere konkretisierende Untersuchungen wie auch wirtschaftliche Betrachtungen, die eine für die Planung und Realisierung einer neuen Infrastruktur im Land Berlin eine Grundvoraussetzung sind, liegen dem Senat bisher nicht vor. Für die spätere Errichtung des Regionalbahn-Haltepunkts Buckower Chaussee gibt es eine Machbarkeitsstudie der DB. Im Rahmen der im Jahr 2016 gestarteten Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans Verkehr auf den Horizont 2030 werden alle verkehrlichen Maßnahmen im Hinblick auf die wachsende Stadt und veränderte Rahmenbedingungen für die verkehrliche Entwicklung in der Stadt überprüft und ein Neupriorisierung von Maßnahmen vorgenommen. Zu diesen Maßnahmen zählt auch der Regionalbahnhof Buckower Chaussee. Erst im Anschluss daran können weitere konkretisierende Überlegungen über einen Zeitpunkt für eine Bestellung bzw. Fertigstellungstermine vorgenommen werden. Ein neuer fortgeschriebener StEP Verkehr soll im Sommer 2018 im Entwurf vorliegen. Frage 3: Inwieweit hat der Senat bereits im August 2007 die Umplanung der Brücke im Zuge der Buckower Chaussee und die notwendigen Vorleistungen für den künftigen Regionalhaltepunkt Buckower Chaussee bestellt? Antwort zu 3: Im August 2007 wurde seitens des Senates bei der Deutschen Bahn AG eine Änderung der Planung mit dem Ziel der Berücksichtigung eines Regionalbahnhofs Buckower Chaussee bestellt. Frage 4: Inwieweit hat der Senat für die unter Frage 3 genannten Planungsleistungen einen Betrag von bis zu EUR 100.000,00 bereitgestellt, wurden diese Mittel abgerufen und falls ja, wann? 3 Amtwort zu 4: Für die Planungsleistungen wurde ein Betrag von deutlich unter 100.000 € geschätzt. Es erfolgte keine Auszahlung der Mittel. Frage 5: Welche konkreten Ergebnisse beinhalten die unter Frage 3 und 4 genannten Planungsleistungen? Antwort zu 5: Die Option für die spätere Errichtung eines Regionalbahnhofes an der Buckower Chaussee wird im vorliegenden Planfeststellungsbeschluss zur Dresdner Bahn berücksichtigt. Frage 7: Welche Kosten werden aus Sicht des Senats für die Bestellung eines Regionalhaltepunktes Buckower Chaussee an der Dresdner Bahn bei der Deutschen Bahn AG entstehen? Antwort zu 7: Aufgrund des Planungsstandes können zu den voraussichtlichen Kosten eines Regionalbahnhofes Buckower Chaussee keine konkreten Angaben gemacht werden. Berlin, den 02.08.2017 In Vertretung Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11841 S18-11841