Drucksache 18 / 11 842 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Graf (CDU) vom 18. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2017) zum Thema: Flugzeuge über Marienfelde und Antwort vom 07. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Florian Graf (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11842 vom 18. Juli 2017 über Flugzeuge über Marienfelde Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass der Ortsteil Marienfelde von großen Passagierflugzeugen in geringer Höhe überflogen wird? Antwort zu 1.: Marienfelde wird von einer relativ geringen Anzahl der vom Flughafen Berlin-Tegel startenden Flugzeuge überflogen. Nach Erkenntnis des Senats waren dies beispielsweise am 19.07.2017 (Ostwind-Wetterlage) bis zu 10 Überflüge bei insgesamt 272 Abflügen von Tegel an diesem Tag sowie am 11.07.2017 (Westwind-Wetterlage) bis zu 20 Überflüge bei insgesamt 291 Abflügen. Die Überflughöhe betrug durchschnittlich 12000ft (ca. 3000 m). Von Anflügen zum Flughafen Berlin-Tegel sowie von An- und Abflügen zum bzw. vom Flughafen Berlin-Schönefeld ist Marienfelde grundsätzlich nicht betroffen. Frage2: Welche Gründe führen zu diesem Umstand? Frage 3: Wie bewertet der Senat diese Situation? Frage 4: Sind diesbezüglich Genehmigungen erteilt worden? Wenn ja: Warum, durch wen und für welchen Zeitraum? 2 Antwort zu 2. bis 4.: Für die Steuerung des Flugverkehrs im Luftraum ist die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zuständig; Aufsichtsbehörde ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Die DFS stützt ihre Tätigkeit auf Kriterien in der Reihenfolge „Sicherheit - Wirtschaftlichkeit - Lärmvermeidung“. In der Nachtzeit wechseln Wirtschaftlichkeit und Lärmvermeidung ihre Priorität. Unter Wirtschaftlichkeit ist beispielsweise bei Abflügen zu verstehen: Je früher der Pilot den Kurvenflug zum Erreichen des Kurses Richtung Zieldestination durchführen kann, desto kürzer wird der vom Luftfahrzeug zurückgelegte Flugweg, desto geringer werden folglich Kraftstoffverbrauch und Schadstoffemissionen sowie die Zeitdauer des Fluges – und damit auch der Anteil der Emissionen insgesamt. Bei Abflügen darf nach den für die Berliner Flughäfen geltenden Regeln der DFS grundsätzlich ab einer Flughöhe von 5000ft (ca.1524 m) von den Standardflugstrecken abgewichen werden. Dies geschieht unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens und dient der Reduzierung der Umweltauswirkungen sowie der Beschleunigung der Verkehrsabwicklung. Piloten sind (außer in Notfällen) aber an Freigaben durch die Flugsicherung gebunden. Für propellergetriebene Luftfahrzeuge (Prop) kann eine Freigabe ab 3000ft (ca. 914 m) erteilt werden. In der Nacht von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Sonn-und Feiertagen gilt für die Betriebsrichtung Ost eine Freigabehöhe von 8000ft (ca. 2438 m) bzw. Prop 5000ft. Dies bedeutet, dass es bei Abflügen nach Erreichen der oben genannten Flughöhen in der Regel keine feststehenden Flugrouten mehr gibt. Damit sind auch Überflüge des Ortsteils Marienfelde möglich. Frage 5: Ist diese Flugroute über Marienfelde in dieser geringen Höhe dauerhaft oder temporär eingerichtet? Frage 6: Welche Alternativen bestehen zum Überfliegen des Ortsteils Marienfelde? Antwort zu 5. und 6.: Bis zur Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg und der damit verbundenen Schließung des Flughafens Tegel lassen sich Überflüge von Marienfelde temporär nicht vermeiden. Eine Offenhaltung des Flughafens Tegel würde hingegen dauerhafte Überflüge des Ortsteils Marienfelde bedeuten. Die Schließung des innerstädtischen Flughafens ist insofern unter den genannten rechtlichen Regelungen die einzige Möglichkeit, das Überfliegen auszuschließen. Berlin, den 07.08.17 In Vertretung Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11842 S18-11842