Drucksache 18 / 11 845 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 14. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2017) zum Thema: Scharia Polizei in Berlin und Antwort vom 31. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 845 vom 14. Juli 2017 über Scharia Polizei in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Kenntnisse des Staatsschutzes gibt es über die in Berlin agierende, vermutlich tschetschenische Scharia-Polizei? Zu 1.: Dem Hinweis auf die mögliche Existenz einer derartigen Gruppierung wird durch die Polizei Berlin nachgegangen. Insoweit wurde ein Strafermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Störung des Rechtsfriedens durch Androhung von Straftaten gegen Unbekannt eingeleitet, das in einem Fachkommissariat des Polizeilichen Staatsschutzes im Landeskriminalamt Berlin bearbeitet wird. Bestätigende Erkenntnisse auf die mögliche Existenz einer derartigen Gruppierung oder Anzeigen mit konkretem Bezug liegen nicht vor. 2. Welche Maßnahmen wurden oder werden ergriffen, um die Aktivitäten aufzuklären oder zu unterbinden ? Zu 2.: Bei Vorliegen einer konkreten Straftat oder Gefahrenlage wird die Polizei Berlin angemessene strafrechtliche und gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen treffen. Grundlage dafür ist nicht die Nationalität betroffener Personen oder deren Zugehörigkeit zu einer bestimmten Volksgruppe, sondern das individuelle rechtlich relevante Verhalten. Dies gilt für die Prüfung aufenthaltsbeschränkender oder -beendender Maßnahmen im gleichen Maße. 3. Gibt es eine Zusammenarbeit bei der Aufklärung zwischen Berlin und anderen Bundesländern? Seite 2 von 2 Zu 3.: Die Zusammenarbeit zwischen Berlin und anderen Bundesländern ist durch den institutionalisierten Informationsaustausch sichergestellt. 4. Beabsichtigt die Senatsverwaltung des Inneren, den Innenausschuss bzw. das AGH regelmäßig über die Ermittlungserfolge zu informieren? Zu 4.: Erkenntnisse, die für eine regelmäßige Information sprechen, liegen bisher nicht vor. Berlin, den 31. Juli 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11845 S18-11845a