Drucksache 18 / 11 846 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 17. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2017) zum Thema: Zeitweilige Schließung der Waffenbehörde in Berlin für Publikumsverkehr und Antwort vom 01. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11846 vom 17. Juli 2017 über Zeitweilige Schließung der Waffenbehörde in Berlin für Publikumsverkehr ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum bestehen für Jäger und Sportschützen, die nach dem geltenden Waffenrecht Erwerb und Verkauf von Jagd- und Sportwaffen innerhalb von zwei Wochen der Waffenbehörde in Berlin anzeigen müssen, nur eingeschränkte Möglichkeiten, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Anzeige nachzukommen und damit in Gefahr geraten, ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit wegen Verfristung zu verlieren? Zu 1.: Während der temporären Aussetzung des Publikumsverkehrs zwischen dem 05. bis 25. Juli 2017 war jederzeit gewährleistet, dass die Berliner Waffenbehörde telefonisch, postalisch sowie per E-Mail-Erreichbarkeit kontaktiert werden konnte. Personen mit einer Waffenerlaubnis entstanden keine Nachteile durch im Raum stehende Verfristungen. Entscheidend hierfür waren fristgerechte schriftliche Benachrichtigungen über die zuvor beschriebenen Erreichbarkeiten. Es ist in keinem Fall die Gefahr eines Verlustes der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit entstanden. 2. Warum bekommen Bürger, die nach dem geltenden Waffengesetz die Möglichkeit haben, einen Kleinen Waffenschein zu beantragen, der zum Kauf und zum Führen von PTB-gekennzeichneten Reiz- und Schreckschusswaffen berechtigt, nicht in angemessener Zeit diese Berechtigung bzw. einen rechtsmittelfähigen Bescheid? Zu 2.: Seit 2016 haben die Antragseingänge für die Erteilung eines Kleinen Waffenscheins erheblich zugenommen. Die Berliner Waffenbehörde ist weder personell noch materiell auf die kurzfristige Bewältigung solcher Arbeitslasten ausgerichtet. Für die Bearbeitung ordnungsbehördlicher Vorgänge mit waffenrechtlichem Bezug sind ein dem Umfang des Waffenrechts geschuldetes Spezialgrundlagenwissen und besondere Kenntnisse in der Informationstechnik erforderlich, so dass die Waffenbehörde bei anhaltenden Arbeitsbelastungsspitzen auch kurzfristig nicht mit Seite 2 von 2 Verwaltungspersonal aus anderen Dienstbereichen sinnvoll und effektiv unterstützt werden kann. Für den Erwerb und Besitz in Rede stehender zugelassener PTB-Reizstoff- und Schreckschusswaffen ist kein Kleiner Waffenschein erforderlich. Lediglich das Führen solcher Schreckschuss-, -Reizstoff- und -Signalwaffen außerhalb befriedeten Besitztums erfordert eine waffenrechtliche Erlaubnis. 3. Was unternimmt der Senat, um die Waffenbehörde in Berlin angemessen mit Personal und Sachmitteln auszustatten, um die notwendigen Pflichtaufgaben und Dienstleistungen in diesem Bereich für Bürger zu gewährleisten? Zu 3.: Seit dem Jahr 2015 wurden der Berliner Waffenbehörde zur Intensivierung der Waffenkontrollen zwei Verwaltungsstellen der Besoldungsgruppe A 10 und sechs Verwaltungsstellen der Besoldungsgruppe A 7 zugewiesen, von denen noch drei unbesetzt sind. Die Tätigkeiten der Sachbearbeitenden in der Waffenbehörde wurden neu bewertet und drei Verwaltungsstellen wurden von der Besoldungsgruppe A 7 zur Besoldungsgruppe A 8 angehoben. Es ist beabsichtigt, der Waffenbehörde mit dem Haushalt 2018/19 vier zusätzliche Stellen der Besoldungsgruppe A 10 zur Verfügung zu stellen. Berlin, den 01. August 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11846 S1811846