Drucksache 18 / 11 847 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 17. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2017) zum Thema: MUF Rudolf Leonhard Straße und Antwort vom 01. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11847 vom 17.07.2017 über MUF Rudolf Leonhard Straße ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wieviel Bewohner sind in die MUF eingezogen, wieviel Plätze bietet die MUF? Zu 1.: Die Modulare Unterkunft für Flüchtlinge (MUF) in der Rudolf Leonhard Straße bietet eine vertraglich vereinbarte Kapazität von insgesamt 450 Plätzen. In die Gemeinschaftsunterkunft sind bisher 411 Bewohnerinnen und Bewohner eingezogen. 2. Aus welchen Ländern kommen die Bewohner? Zu 2.: Die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft kommen aus Turkmenistan, Afghanistan, Syrien, Irak, Ägypten, Iran, Russland, Palästina, Pakistan und Eritrea. 3. Wieviel Kinder, Frauen und Männer sind eingezogen? Zu 3.: In die Gemeinschaftsunterkunft sind 143 Kinder zwischen 0-14 Jahren, 96 Frauen und 172 Männer eingezogen. 4. Wo waren die Bewohner vorher untergebracht? Aus welchen Bezirken / Unterkünften sind die Bewohner? Zu 4.: Die Bewohnerinnen und Bewohner waren vorher größtenteils in der Erstaufnahmeeinrichtung in der Herzbergstraße 82-84, in 10365 Berlin untergebracht. 2 5. Warum wurden die Bewohner des Containerdorfes Blumenberger Damm/Landsberger Allee nicht in die MUF umgesiedelt? Zu 5.: Der Senat stellt zunächst klar, dass es in Berlin „Umsiedlungen“ von Geflüchteten weder gab noch gibt. Der Begriff sollte auch wegen der historischen Vorbelastung nicht verwendet werden. Ein Freizug der Gemeinschaftsunterkunft am Blumberger Damm war nicht notwendig, da diese weiterhin im Betrieb ist. 6. Sind polizeibekannte bzw. straffällig gewordene Bewohner in der MUF? Wenn ja, wegen welcher Delikte? Zu 6.: Hierzu werden vom Senat keine statistischen Daten erhoben. 7. Welches Sicherheitskonzept gibt es für die Anwohner? Zu 7.: Für jeden Standort wird ein Sicherheitskonzept erstellt, anhand dessen die Sicherheit am Standort durch ein beauftragtes Sicherheitsunternehmen gewährleistet wird. Nach übereinstimmender Beurteilung durch verschiedene Polizeiabschnitte ist im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften im Vergleich zum Berliner Durchschnitt kein erhöhtes Kriminalitätsaufkommen festzustellen. 8. Wieviel kostet die Unterbringung pro Person pro Monat in der MUF durchschnittlich? Zu 8.: Die Unterbringung einer Person kostet in einem Durchschnittsmonat insgesamt ca. 750,00 Euro. In diesem Betrag sind die Kosten für den Betrieb der Einrichtung, den Wachschutz, die Miete, die Kleinreparaturen, die Nebenkosten, die Verwaltung des Gebäudes und die Erstausstattung sowie den Rückbau inkludiert. Berlin, den 1. August 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-11847 S18-11847