Drucksache 18 / 11 862 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Carola Bluhm und Ines Schmidt (LINKE) vom 20. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juli 2017) zum Thema: Ausstattung der Frauenvertretungen mit Verwaltungskräften und Antwort vom 02. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Frau Abgeordnete Carola Bluhm und Frau Abgeordnete Ines Schmidt (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11862 vom 20. Juli 2017 über Ausstattung der Frauenvertretungen mit Verwaltungskräften ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Frauenvertreterinnen sind in den Dienststellen und Einrichtungen des Landes Berlin freigestellt (bitte mit Angabe, ob voll, zu 50 % oder zu 25 % freigestellt) und wie viele davon sind mit Stellen für Verwaltungskräfte gemäß § 16 (3) des Landesgleichstellungsgesetzes ausgestattet (bitte mit Angabe, ob voll- oder teilzeitbeschäftigt)? Zu 1.: Nach Kenntnis der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wurden in den Einrichtungen gemäß § 1 Landesgleichstellungsgesetz 171 Frauenvertreterinnen bzw. Gesamtfrauenvertreterinnen (Stand 14.07.2017) gewählt oder bestellt. Darüber hinaus nehmen 12 zentrale Frauenbeauftragte der Berliner Hochschulen (einschl. Charité - Universitätsmedizin Berlin) jeweils das Amt der Frauenvertreterin wahr (Stand 27.07.2017). In den Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Landes Berlin (§ 1a Landesgleichstellungsgesetz) wurden 15 Frauenvertreterinnen gewählt (Stand 31.12.2016). Weitere Daten über den Umfang der Freistellung der Amtsinhaberinnen und deren personelle Ausstattung liegen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung nicht vor. 2. Von und bei wem bzw. von und bei welcher Stelle sind die Anträge auf die Bewilligung solcher Verwaltungskräfte zu stellen? 2 Zu 2.: Anträge auf Bewilligung von Verwaltungskräften für die gewählten Frauenvertreterinnen des Landes Berlin sind von den Einrichtungen gemäß § 1 des Landesgleichstellungsgesetzes über deren Personalwirtschaftsstellen bei der Senatsverwaltung für Finanzen zu stellen. Berlin, den 02. August 2017 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-11862 S18-11862a