Drucksache 18 / 11 865 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 21. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juli 2017) zum Thema: Der Einsatz der Berliner Polizei beim G20-Gipfel und die politischen Konsequenzen und Antwort vom 02. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11865 vom 21. Juli 2017 über Der Einsatz der Berliner Polizei beim G20-Gipfel und die politischen Konsequenzen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über gezielte Angriffe auf Berliner Beamte beim G20-Gipfel in Hamburg? 3. Wie viele Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin wurden beim Einsatz in Hamburg verletzt? Zu 1. und 3.: Sowohl die Dienstkräfte Berlins als auch die von Bund und Ländern waren Opfer gezielter Angriffe. Während des Einsatzgeschehens des G20-Gipfels wurden mit Stand 18. Juli 2017 insgesamt 133 Dienstkräfte der Polizei Berlin verletzt. 2. Wurden Berliner Beamten beim Einsatz in Hamburg Schusswaffen entwendet? Zu 2.: Nein. 4. Welchen Schaden bilanziert die Polizeiführung an Ausrüstung, Fahrzeugen und Dienstwaffen nach dem Einsatz in Hamburg? Zu 4.: Nach dem Einsatz in Hamburg liegen der Polizei Berlin derzeit noch keine validen Angaben zu Schäden an Fahrzeugen, Ausrüstungsgegenständen oder Dienstwaffen vor. Eine zentrale statistische Erhebung durch die Polizei Berlin erfolgt nicht. 5. Welche Pläne verfolgt der Berliner Senat als Ausdruck der Wertschätzung für die Beamtinnen und Beamtinnen, A) die während des G20-Gipfels in Hamburg eingesetzt waren und B) während des Einsatzes beim G20-Gipfel im Dienst verletzt wurden? C) Werden die angefallenen Überstunden auszahlungsfähig sein? Seite 2 von 3 Zu 5. A) und B).: In Anerkennung der besonderen Belastung gewährt der Senat allen am Einsatz des G20-Gipfels beteiligten Dienstkräften drei Tage Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge. Zu 5. C).: Entstandene Mehrarbeit wird vorrangig durch die Gewährung von Freizeitausgleich abgegolten. Ist dies aus dienstlichen Gründen nicht möglich, kann auch Mehrarbeitsvergütung gewährt werden. 6. Welche politischen Konsequenzen sieht der Senat aus den Gewaltexzessen beim G20-Gipfel in Hamburg A) im Hinblick auf linksextremistische Gewaltaktionen B) im Hinblick auf rechtsextremistische Gewaltaktionen C) im Hinblick auf allgemeine Sicherheitsarchitektur des Landes Berlin D) im Hinblick auf Sicherheit und Ausstattung der Beamtinnen und Beamten der Berliner Polizei E) im Hinblick auf die Personalgewinnung der Berliner Polizei F) im Hinblick auf die personelle und technische Ausstattung der Abteilung 5 im Landeskriminalamt Berlin? Zu 6.: Der Senat lehnt jegliche Form politisch motivierter Gewalt konsequent ab, egal durch welche politische Ausrichtung sie motiviert ist. Der Senat wird die Gewaltausbrüche anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg insbesondere in den Gremien der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder aufarbeiten, um gegebenenfalls erforderliche Anpassungen in der Sicherheitsarchitektur der Stadt oder innerhalb der Polizei Berlin zu initiieren. 7. Wie viele Polizisten (gegliedert nach Direktionen und Abschnitten, Bereitschaftspolizeiabteilung und Einsatzhundertschaften, Gruppen des SEK, Diensthunde) standen dem Land Berlin am 07. Juni, dem 08. Juni und 09. Juni einsatzbereit zur Verfügung? Zu 7.: Eine statistische Erhebung im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt. 8. Welches Einsatzkonzept lag angesichts der verfügbaren Einsatzkräfte zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung im Raum Berlin zu Grunde? Zu 8.: Für den Zeitraum des Gipfels galt in der Polizei Berlin eine Einsatzanordnung der Direktion Einsatz (Verschlusssache – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH) für die polizeilichen Maßnahmen anlässlich von politisch motivierter Gewaltkriminalität in Berlin. Basierend auf den Gefährdungseinschätzungen des Landeskriminalamtes beinhaltete sie stadtweite polizeiliche Maßnahmen, welche dem Verhindern und Unterbinden gewalttätiger Aktionen dienten. 9. Inwieweit wurde geprüft, Polizeimeister-Anwärter/in und Polizei- bzw. Kriminalkommissar- Anwärter/in zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung am 07. Juni, dem 08. Juni und 09. Juni heranzuziehen? Zu 9.: Der Einsatz von Anwärterinnen und Anwärtern wurde nicht in Betracht gezogen. Seite 3 von 3 10. Welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen wurden im Berliner Stadtgebiet angesichts der Gewaltexzesse beim G20-Gipfel in Hamburg für A) kritische Infrastruktur, B) Botschaften und diplomatische Vertretungen, C) Öffentliche Einrichtungen des Landes Berlin sowie D) Öffentliche Einrichtungen des Bundes ergriffen? Zu 10.: Die Polizei Berlin ergreift jederzeit die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen an den in der Fragestellung benannten Einrichtungen und passt diese auch bei dynamischen Lagen regelmäßig auf der Grundlage der jeweiligen, durch das Landeskriminalamt Berlin vorgenommenen, Gefährdungsbewertungen an. Eine derartige Bewertung der Gefährdungslage mit Anpassungen von Sicherheitsmaßnahmen erfolgte rund um den G20-Gipfel und wird auch zukünftig in gleichem Maße gewährleistet. Berlin, den 02. August 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11865 S18-11865