Drucksache 18 / 11 877 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Niklas Schrader und Hakan Taş (LINKE) vom 21. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2017) zum Thema: Anis Amri I: Wie arbeitet das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum? und Antwort vom 07. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) und Herrn Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11877 vom 21. Juli 2017 über Anis Amri I: Wie arbeitet das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) ist eine Einrichtung des Bundes zur Koordinierung der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Berliner Behörden über Verbindungsbeamte im vom Bund betriebenen GTAZ vertreten sind. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitsgruppen-Sitzungen des GTAZ werden durch die Berliner Behörden nicht erfasst. Darüber hinaus wird auf die Drucksache 18/11018, Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe über die Hintergründe des Anschlags vom 19.12.2016 am Breitscheidplatz LIII hingewiesen Im GTAZ arbeiten insgesamt 40 Behörden des Bundes und der Länder zusammen: Es handelt sich um die acht Bundesbehörden Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischer Abschirmdienst (MAD), Bundespolizei (BPOL), Zollkriminalamt (ZKA), Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) sowie die 32 Länderbehörden in Form von 16 Landeskriminalämtern (LKÄ) und 16 Landesämtern bzw. –behörden für Verfassungsschutz (LfV). Die Beantwortung der Fragen basiert in Teilen auf der durch das Bundesministerium des Inneren herausgegebenen Chronologie über das Handeln der Sicherheitsbehörden gleichermaßen auch der Ausländerbehörden, die zur Herstellung größtmöglicher Transparenz, an die Mitglieder des Innen-, des Rechtsausschusses und des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen Bundestages sowie der Öffentlichkeit über das Internet zur Verfügung gestellt wurde, Stand 15.02.2017.An den Ermittlungen hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport mitgewirkt Seite 2 von 4 http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Pressemitteilungen /2017/01/chronologie-amri.html . Darüber hinaus wird auf die Drucksache des Deutschen Bundestags (BT-Drs.) Nr. 18/11027 vom 27.01.2017 , Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Konstantin von Notz, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10812 – sowie die BT-Drs. Nr. 18/12585 vom 31.05.2017, Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) – Erläuternde Sachverhaltsdarstellung zur öffentlichen Bewertung des PKGr nach § 10 Absatz 2 des Kontrollgremiumsgesetzes zum Fall Anis Amri vom 29. März 2017 , dort insbesondere Nr. IV. hingewiesen. 1. An welchen Tagen war Anis Amri sowie dessen Alias-Identitäten Thema der Besprechungen in den verschiedenen Foren des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ)? 2. Um welche Foren des GTAZ handelte es sich? Zu 1. und 2.: Bezugnehmend auf die o. a. Chronologie des Behördenhandelns des Bundesministeriums des Inneren erfolgt folgende Beantwortung: Über die jeweiligen Ein- und Ausstufungen von AMRI als Gefährder wurde durch die zuständigen Behörden – das LKA Nordrhein-Westfalen (NW) und LKA BE – jeweils in der „AG Tägliche Lagebesprechung“ im GTAZ, in der sämtliche GTAZ-Teilnehmer vertreten sind, berichtet. Die Berichterstattung erfolgte in zwei Besprechungen vor dem 19. Dezember 2016 – nämlich am 14. März 2016 und 3. August 2016. Im Rahmen einer täglichen Lagebesprechung der polizeilichen Informations- und Analysestelle PIAS wurde Amri am 23. Februar 2016 durch das LKA NW als Gefährder thematisiert. In zwei Sitzungen der AG Status am 19./ 20. Juli und 28.09.2016 fand ein Informationsaustausch zwischen den Verfahrensbeteiligten der LKÄ BE und NW und dem Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) NW zur Prüfung weitergehender aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen zu Amri statt. Eine weitere Thematisierung von Amri erfolgte an sieben Tagen in der AG Operativer Informationsaustausch unter Teilnahme unterschiedlicher Beteiligten: 4. Februar 2016: Auf Einladung des BKA nahmen Vertreter des BKA, des BND, des BfV, des GBA, der BPOL, der LKÄ und LfV BE und NW an der 1273. Sitzung teil. 17. Februar 2016: Auf Einladung des LKA NW nahmen Vertreter des BKA, des BND, des BfV, des GBA, der BPOL, der LKÄ und LfV BE und NW an der 1281. Sitzung teil. 19. Februar 2016: Auf Einladung des BKA nahmen Vertreter des BKA, des BND, des BfV, des GBA, der BPOL, des BAMF, der LKÄ und LfV BE und NW an der 1282. Sitzung teil. 26. Februar 2016: Auf Einladung des BKA nahmen Vertreter des BKA, des BND, des BfV, des GBA, der BPOL, des BAMF, der LKÄ und LfV BE und NW an der 1287. Sitzung teil. Seite 3 von 4 13. April 2016: Auf Einladung des LKA BE nahmen Vertreter des BKA, des BND, des BfV, des GBA, der BPOL, des BAMF, der LKÄ und LfV BE und NW an der 1319. Sitzung teil. 15. Juni 2016: Auf Einladung des LKA BE nahmen Vertreter des BKA, des BND, des BfV, des GBA, der BPOL, des BAMF, der LKÄ und LfV BE und NW an der 1358. Sitzung teil. 2. November 2016: Auf Einladung des LKA NW nahmen Vertreter des BKA, des BND, des BfV, des GBA, der BPOL, der LKÄ und LfV BE und NW an der 1444. Sitzung teil. 3. Welche Vertreter*innen der Länder, des Bundes und anderer Organisationen bzw. Behörden waren bei den jeweiligen Besprechungen anwesend? 4. Welche Vertreter*innen des Landes Berlin waren bei den jeweiligen Besprechungen anwesend und wie lange sind oder waren diese im Einsatz (bitte Name, Funktion, Dienstgrad, Dienststelle und Auftrag der jeweiligen Vertretung nennen)? Zu 3. und 4.: Das Land Berlin entsendet für die in den Antworten auf die Fragen 1 und 2 aufgeführten Arbeitsgruppen des GTAZ jeweils Verbindungsbeamte beziehungsweise anlassbezogen einzelne Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Fachbereichs. Zum Schutz personenbezogener Daten unterbleibt die weitere Beantwortung zu den Teilnehmenden. 5. Waren die von Berlin benannten Vertreter*innen während der gesamten Besprechungszeit anwesend? Zu 5.: Die Berliner Verbindungspersonen oder ihre Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie anlassabhängig weitere Dienstkräfte waren während der jeweiligen Sitzungsdauer anwesend. 6. Auf welche Besprechungen im GTAZ bezüglich Amri oder einem seiner Aliase wurden durch welche Stellen des Landes Berlin welche jeweiligen operativen Maßnahmen veranlasst? Zu 6.: In den Besprechungen im GTAZ werden keine operativen Maßnahmen veranlasst. Im Rahmen der anlassbezogenen Besprechungen der AG Operativer Informationsaustausch wurde neben dem aktuellen Sachstand und dessen Bewertung erörtert, welche Informationen von welcher Behörde an wen übermittelt werden können und bei welcher Behörde welche Zuständigkeiten vorliegen. Die in den hier in Rede stehenden Sitzungen besprochenen Inhalte können der in der Vorbemerkung genannten Chronologie des Behördenhandelns entnommen werden. Siehe dazu auch die Antwort auf die Fragen 1. und 2. . 7. In welcher Form fand und findet die Vorbereitung der Vertreter*innen des Landes Berlin im GTAZ statt und welche Stellen in welchen Senatsverwaltungen bzw. welchen Behörden sind für diese Vorbereitung zuständig? 8. An welche Stellen des Landes Berlin erstatten die jeweiligen Vertreter*innen Bericht zu Inhalt und Ergebnissen der Besprechungen im GTAZ? 9. Welche Stellen des Landes Berlin haben Zugang zu Protokollen, Inhalten und Ergebnissen von Besprechungen im GTAZ? 10. In welcher Form sind Inhalte und Ergebnisse der Besprechungen des GTAZ durch welche Stellen zugänglich zu machen? Seite 4 von 4 Zu 7. bis 10.: Die das Land Berlin vertretenden Beschäftigten wurden durch die jeweilige Fachdienststelle auf die Sitzungen vorbereitet und berichteten dieser anhand der Protokolle des GTAZ über Beschlüsse und Verläufe. Bei den Fachdienststellen handelt es sich um den Berliner Verfassungsschutz und das Landeskriminalamt. Diese Dienststellen haben auch Zugang zu den Protokollen des GTAZ. Wenn die Bedeutung des Einzelsachverhaltes es erfordert, können Informationen darüber hinaus an den Leiter LKA, den Polizeipräsidenten oder die Fachabteilungen der Sicherheitsbehörden der Senatsverwaltung für Inneres und Sport weitergegeben werden. Eine Weitergabe oder Verwertung steht unter dem Vorbehalt der Teilnehmer der jeweiligen Arbeitsgruppe des GTAZ. 11. Wurden von den Vertreter*innen des Landes Berlin im GTAZ sowie den vorbereitenden Stellen der Senatsverwaltungen und Berliner Behörden Einschätzungen, Gutachten oder Stellungnahmen von anderen Behörden außerhalb des Landes Berlin und externen Berater*innen eingeholt? Wenn ja, von wem und zu welchen Themenkomplexen (bitte aufschlüsseln nach Themenkomplex und die jeweils involvierte Stelle nennen)? 12. Welche personellen Veränderungen seiner Vertreter*innen im GTAZ nahm das Land Berlin nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz vor? Zu 11. und 12.: Keine. Berlin, den 07. August 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11877 S18-11877