Drucksache 18 / 11 880 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 18. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2017) zum Thema: Die Verfassung von Berlin an Berliner Hochschulen II und Antwort vom 01. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung – Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11880 vom 18. Juli 2017 über Die Verfassung von Berlin an Berliner Hochschulen II ______________________________________________________ Mit Antwort vom 06.06.2017 hat der Senat auf meine Anfrage 18/11278 festgestellt, dass die dort monierten Regelungen in der Geschäftsordnung des Studentenparlaments rechtswidrig sind. Vor dem Hintergrund des Art. 36 VvB hat der Senat eine Beendigung des rechtswidrigen Zustands angekündigt. Ich frage den Senat: 1. Welche Maßnahmen mit welchem Ergebnis hat der Senat ergriffen, um die rechtswidrige Praxis an der Freien Universität zu beenden? Zu 1.: Der Senat hat den Präsidenten der Freien Universität Berlin mit Schreiben vom 14. Juli 2017 auf die fraglichen Regelungen aufmerksam gemacht und ihn um eigenständige Überprüfung im Rahmen seiner Rechtsaufsicht gebeten. Um die Übermittlung des Ergebnisses der Prüfung wurde gebeten. Dieses liegt noch nicht vor. Berlin, den 01.08.2017 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - S18-11880 S18-11880