Drucksache 18 / 11 882 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) vom 24. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2017) zum Thema: Pflichtverteidigerliste in Berlin und Antwort vom 02. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Herrn Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11882 vom 24. Juli 2017 über Pflichtverteidigerliste in Berlin --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Beim Amtsgericht Tiergarten wird eine Pflichtverteidigerliste geführt. Wie viele Rechtsanwälte sind derzeit auf dieser Liste eingetragen? Zu 1.: Auf der bei dem Amtsgericht Tiergarten geführten Pflichtverteidigerliste sind aktuell 39 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verzeichnet. 2. Nach welchen Kriterien/Vorschriften wählt das Gericht Pflichtverteidiger aus dieser Liste aus? Zu 2.: Die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Tiergarten wählen in Ausübung ihrer richterlichen Unabhängigkeit auf Grundlage der §§ 141 f. der Strafprozessordnung aus der Zahl der insgesamt zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus. 3. Gibt es Rechtsanwälte, welche seit 2014 auf der Liste geführt werden, aber bisher noch keine Zuteilung einer Pflichtverteidigung erhalten haben? Wenn ja, wie viele? 4. Wie viele Rechtanwälte auf der Liste haben seit 2014 mehr als 100 Pflichtverteidigungen übertragen bekommen, 50 bis 100 oder 1 bis 50? Bitte tabellarisch aufschlüsseln. Zu 3. und 4.: Eine Statistik darüber, welche Pflichtverteidigerinnen und Pflichtverteidiger der Liste noch keine Zuteilung erhalten haben und wie viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mehr als 100, 50 bis 100 oder 1 bis 50 Pflichtverteidigungen übertragen bekommen haben, wird nicht geführt. - 2 - 5. Welche Möglichkeiten sieht die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, eine gerechtere Verteilung für die Rechtsanwälte bei der Auswahl zur Pflichtverteidigung zu erreichen? Zu 5.: Die Bestellung und Auswahl der Pflichtverteidigerinnen und Pflichtverteidiger sind in der Strafprozessordnung bundesgesetzlich geregelt. Da das Gericht die Auswahl einer Pflichtverteidigerin oder eines Pflichtverteidigers in richterlicher Unabhängigkeit trifft, ist die Entscheidung dem Einflussbereich des Senats entzogen. Berlin, den 2. August 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-11882 S18-11882