Drucksache 18 / 11 884 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Fuchs (LINKE) vom 20. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2017) zum Thema: Verkauf der Vitanas Einrichtungen und Antwort vom 09. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. August 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Frau Abgeordnete Stefanie Fuchs (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11884 vom 20. Juli 2017 über Verkauf der Vitanas Einrichtungen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, dass die sechs in Berlin befindlichen Einrichtungen der Vitanas GmbH & Co. KGaA Seniorencentren an den Finanzinvestor Oaktree Capital Management L.P. mit Sitz in den USA verkauft werden sollen? Zu 1.: Die Vitanas GmbH & Co. KGaA betreibt im Land Berlin neun vollstationäre Pflegeeinrichtungen und zwei Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Dem Senat liegen bislang keine offiziellen sowie verlässlichen und gesicherten Erkenntnisse vor, dass Berliner Einrichtungen dieses Trägers verkauft werden sollen. 2. Wie steht der Senat zu diesen Verkaufsabsichten und in welcher Weise ist er über die Verkaufsverhandlungen informiert? Zu 2.: Offizielle sowie verlässliche und gesicherte Informationen über Verkaufsverhandlungen für den im Land Berlin ansässigen Träger Vitanas GmbH & Co. KGaA liegen dem Senat nicht vor. 3. Der Finanzinvestor Oaktree ist bekannt dafür, die auf den Grundstücken etablierten Einrichtungen zu zerschlagen, um die Grundstücke dann meistbietend zu veräußern: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um die dort existierenden Pflegeeinrichtungen für das Land zu sichern? 7. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um die unter Punkt 6 genannten Arbeitsplätze zu sichern? 2 Zu 3. und 7.: Die Vitanas GmbH & Co. KGaA ist ein privater Leistungserbringer, der im Bundesverband Privater Anbieter organisiert ist. Da der Gesetzgeber das SGB XI stark an marktwirtschaftlichen Kriterien ausgerichtet hat, haben weder das Land Berlin noch die Pflegekassen eine Möglichkeit, auf derartige mögliche Trägerentscheidungen Einfluss zu nehmen. 4. Wie viele Pflegeplätze wären in Berlin vom möglichen Verkauf der Einrichtungen betroffen? Zu 4.: Die neun vollstationären Pflegeeinrichtungen verfügen insgesamt über 1.298 Plätze . 5. Was würde ein möglicher Wegfall der unter Punkt 4 genannten Pflegeplätze für das Land Berlin bedeuten? Zu 5.: Im Land Berlin stehen aktuell 33.082 Plätze in 287 vollstationären Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. Der Auslastungsgrad der Berliner Pflegeheime liegt im Durchschnitt bei 89 %. Das bedeutet, dass ca. 29.443 Pflegeplätze im Land Berlin belegt und ca. 3.639 Pflegeplätze frei verfügbar sind. Bei einem möglichen Wegfall von 1.298 Pflegeheimplätzen der Vitanas GmbH & Co. KGaA ständen somit noch ca. 2.341 Plätze für Menschen, die der vollstationären Pflege bedürfen, zur Verfügung. Ein Erreichen der Kapazitätsgrenze wäre derzeit daher nicht zu befürchten. Bei der Betrachtung der Entwicklung des Angebotes an Pflegeplätzen wird deutlich, dass es seit 2011 immer wieder Schwankungen in Form von Schließungen und Eröffnungen und damit verbunden kaum eine Änderung in der Anzahl der angebotenen Plätze gab. Zudem streben nach derzeitigem Kenntnisstand drei neue Pflegeheime in den kommenden Monaten eine Neueröffnung an. 6. Wie viele Arbeitsplätze wären vom möglichen Verkauf der Einrichtungen betroffen? Zu 6.: Im Bereich der Pflegekräfte ist dem Senat bekannt, dass in den neun Pflegeeinrichtung in den Jahren 2012/2013 insgesamt 402 Vollzeitäquivalente besetzt waren. Wie hoch der Anteil an Teilzeitbeschäftigten dabei war, ist nicht bekannt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch Teilzeitbeschäftigte in den Einrichtungen tätig sind. Über die Anzahl möglicher anderer Arbeitsplätze (z.B. Hauswirtschaft, Verwaltung usw.) kann der Senat keine Aussage treffen. 3 8. In welcher Höhe flossen seit Gründung der Vitanas GmbH & Co. KGaA im Jahr 1969 Fördermittel des Landes Berlin in das soziale Familienunternehmen? Zu 8.: Die Berliner Pflegeinrichtungen der Vitanas GmbH & Co. KGaA erhielten bislang keine Fördermittel des Landes Berlin. Berlin, den 09. August 2017 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-11884 S18-11884