Drucksache 18 / 11 885 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Philipp Bertram und Gabriele Gottwald (LINKE) vom 20. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2017) zum Thema: Situation der Trainerinnen und Trainer am Olympiastützpunkt Berlin und Antwort vom 02. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Philipp Bertram (LINKE) und Frau Abgeordnete Gabriele Gottwald (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11885 vom 20. Juli 2017 über Situation der Trainerinnen und Trainer am Olympiastützpunkt Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele festangestellte Trainerinnen und Trainer arbeiten gegenwärtig am Berliner Olympiastützpunkt (OSP) für welche Sportarten (bitte nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln, Teilzeitverträge gesondert darstellen)? Zu 1.: Beim OSP arbeiten derzeit 3 Trainerinnen und 18 Trainer. Zwei Stellen werden in diesem Jahr noch nachbesetzt und eine Stelle ist durch ein laufendes Klageverfahren blockiert. Konkret sind 2 Trainerinnen im Bogenschießen und eine Trainerin im Eiskunstlaufen im Einsatz. Die Trainer arbeiten in den Sportarten: Beach-Volleyball, Fechten, Eisschnelllaufen, Gewichtheben, Judo, Leichtathletik, Moderner Fünfkampf, paralympisches Schwimmen, Rudern, Schwimmen, Segeln, Turnen (männlich) Wasserball, Wasserspringen. Die Altersstruktur stellt sich wie folgt dar: Bis 29 Jahre 30 - 39 Jahre 40 - 49 Jahre 50 - 59 Jahre 60 - 65 Jahre 1 x 7 x 3 x 3 x 7 x Detaillierte Aufschlüsselungen sind mit Bezug auf den Datenschutz nicht möglich. 2. Wie ist das Qualifikationsprofil der unter 1. erfragten Trainerinnen und Trainer am OSP und welche Ausbildungs-Voraussetzungen müssen sie erfüllen, um am OSP fest angestellt zu werden? Zu 2.: Die Trainerinnen und Trainer am OSP haben folgende Abschlüsse: 15 Diplom bzw. Master-Abschlüsse, ein Bachelor und fünf Facharbeiter-Abschlüsse. Seite 2 von 4 Es wird ein Hochschulabschluss vorausgesetzt. Bei unzureichender Bewerberlage kann unter Auflagen zur Weiterqualifikation auch eine Kandidatin oder ein Kandidat ohne Hochschulabschluss nach Rücksprache mit DOSB und den Zuwendungsgebern eingestellt werden. 3. Wie hoch ist die Festvergütung für die festangestellten Trainerinnen und Trainer und nach welchen Kriterien wird diese festgelegt? Mit welchen tariflichen Vergütungsgruppen korrespondiert diese? Zu 3.: Im Durchschnitt sind die Stellen aktuell mit 49.500 € AG-brutto dotiert. Vergleichbar mit der Entgeltgruppe E 12 mit Erfahrungsstufe 1 im TV-öD. 4. In welchem Verhältnis (absolut und prozentual) beteiligt sich der Bund an der Finanzierung der am OSP beschäftigten Trainerinnen und Trainer und welche Unterschiede macht der Bund diesbezüglich zwischen den Bundesländern? Zu 4.: Aktuell mit 526.000 €. Für 2018 werden 555.000 € beantragt. Der Bund finanziert bis zu 50% pro Stelle. Die Finanzierung bis zu 50% gilt als einheitliche Regelung für die Kofinanzierung des Bundes an allen OSP Standorten bis zu einem Maximalbetrag von 30.000 €. Der Anteil des Bundes kann unter 50% liegen, wenn das Land mit der Erhöhung der Trainergehälter mit seinem Anteil in Vorleistung gegangen ist. 5. Wie ist die Vertragsgestaltung für die vom Land (mit-)finanzierten Trainerinnen und Trainer am Berliner OSP: Wie viele Arbeitsverträge sind unbefristet, wie viele befristet mit Sachgrund, wie viele befristet ohne Sachgrund? 6. Welche Sachgründe dienen zur Befristung von Arbeitsverträgen für die am OSP beschäftigten Trainerinnen und Trainer? 7. Wie werden bei befristeten Arbeitsverträgen am Berliner OSP rechtswidrige Kettenarbeitsverträge ausgeschlossen? Zu 5., 6. und 7.: Der OSP befristet aufgrund der sportfachlichen Entscheidung über die Anerkennung eines Bundesstützpunktes (BSP) in Berlin die Verträge über 4 Jahre und 3 Monate. Die Anerkennung der BSP erfolgt mit Orientierung auf den olympischen Zyklus für 4 Jahre. Im paralympischen Bereich gab es bisher eine Befristung auf ein Jahr. Mit dem Deutschen Behindertensportverband wurde gerade vereinbart, die Befristung zukünftig auf den paralympischen Zyklus von auch 4 Jahren vorzusehen. 8. Welche Auswirkungen hätte die Abschaffung sachgrundloser Befristungen im öffentlichen Bereich in Berlin, wie sie in der Drs. 18/0429 („Das Land Berlin als Vorreiter gegen sachgrundlose Befristungen“) von den Koalitionsfraktionen beantragt wurde, für die zukünftige Vertragsgestaltung mit festangestellten Trainerinnen und Trainern? Zu 8.: Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung im öffentlichen Bereich hätte keine direkte Auswirkung auf die Vertragsgestaltung zwischen dem OSP und den angestellten Trainerinnen und Trainern. Seite 3 von 4 9. Inwieweit ist im Haushaltsplanentwurf 2018/19 eine Erhöhung der Vergütung der Trainerinnen und Trainer am OSP im Vergleich zum Haushaltsansatz 206/17 vorgesehen und was wird das konkret im Einzelfall auf dem Gehaltszettel bedeuten? Zu 9.: Mit der derzeit im Haushaltsplanentwurf 2018/2019 vorgesehenen Erhöhung der Mittel für Trainerinnen und Trainer im Spitzensport am OSP sollen folgende Punkte umgesetzt werden: a) Erhöhung des Jahres-Grundgehaltes auf mindestens 50.000 € b) Einführung einer Prämienzahlung orientiert an der Qualifikation der Trainerin des Trainers und c) Einführung einer Prämienzahlung orientiert an der Betriebszugehörigkeit Damit würde sich durch die Erhöhung des Landesanteils eine Gehaltspanne bei den beim OSP angestellten Trainerinnen und Trainern von 51.000 € bis 61.450 € mit einem Durchschnitt von 55.223 € ergeben. 10. Wie korrespondiert die neu kalkulierte Trainervergütung mit dem durchschnittlichen Erwerbseinkommen in Deutschland und mit welcher tariflichen Vergütungsgruppe wäre diese vergleichbar? Zu 10.: Das durchschnittliche Bruttoeinkommen lag 2016 laut Statistischem Bundesamt bei 3.703 €. Die Trainerinnen und Trainer des OSP Trainer erhalten nach der Erhöhung der Landesmittel durchschnittlich 3.680 € brutto. Das ist vergleichbar mit E 13 Stufe 1 im TVÖD. Eine höhere vergleichbare Entgeltgruppe wird erreicht, wenn der Bund der beabsichtigten Anhebung folgt. 11. Inwieweit hält der Senat die Bezahlung der festangestellten Trainerinnen und Trainer am Berliner OSP im nationalen und internationalen Vergleich für angemessen und gerechtfertigt? Zu 11.: Aus Sicht des Berliner Senats müssen bei einer Bewertung der Angemessenheit folgende Punkte einfließen: a) Die Bezahlung von Trainerinnen und Trainer mit vergleichbarer Aufgabenstellung anderer Olympiastützpunkte b) Die Bezahlung von anderen Angestellten mit ähnlicher pädagogischer Ausrichtung z.B. Lehrerinnen und Lehrer c) Das allgemeine Gehaltsgefüge Berlins im Bundesvergleich. 12. Welche Forderungen gibt es seitens der Trainerinnen und Trainer und des Berliner Sports und gegebenenfalls auch seitens des DOSB, die darauf abzielen, die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung der festangestellten Trainerinnen und Trainer am OSP deutlich zu verbessern und wie bewertet der Senat diese? Zu 12.: Der Berufsverband der Trainer/innen im Deutschen Sport (BVTDS) hat jüngst seine Forderung nach einer Angleichung der Trainergehälter an die Lehrervergütung, Aufhebung der Befristung von Arbeitsverträgen, Erhöhung der Wertschätzung des Trainerberufes und Lösungsansätzen für die Besonderheiten der Arbeitszeiten von Trainerinnen und Trainern wiederholt. Seitens des DOSB wurde die Erstellung eines Musterarbeitsvertrages in Auftrag gegeben. Der Berliner Senat befürwortet die Fertigung eines Musterarbeitsvertrages für Trainerinnen und Trainer. Seite 4 von 4 13. Inwieweit führt das Land Berlin Gespräche mit dem Bund, um die Situation der Trainervergütung am Berliner OSP durch eine Erhöhung des Bundesanteils deutlich zu verbessern und welche Ergebnisse hatten diese Gespräche bisher? Zu 13.: Der OSP führt als Arbeitsgeber der Trainerinnen und Trainer die Gespräche mit dem zuständigen Bundesverband, dem Bund und mit dem Land Berlin und beantragt beim Land den benötigten Landesanteil, zumeist nach Ermittlung des seitens des Bundes zur Verfügung stehenden Anteils. Das Land Berlin führt in der Regel keine Einzelabstimmungen zu den Gehältern mit dem Bund. Berlin, den 02. August 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11885 S18-11885