Drucksache 18 / 11 886 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Philipp Bertram und Gabriele Gottwald (LINKE) vom 20. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2017) zum Thema: Situation der Landestrainerinnen und Landestrainer und Antwort vom 02. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Philipp Bertram (LINKE) und Frau Abgeordnete Gabriele Gottwald (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11886 vom 20. Juli 2017 über Situation der Landestrainerinnen und Landestrainer ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele festangestellte Landestrainerinnen und -trainer werden gegenwärtig vom Land Berlin finanziert (bitte nach Alter und Geschlecht und differenziert nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung aufschlüsseln)? Zu 1.: Beim Landessportbund Berlin (LSB) sind derzeit 9 Trainerinnen und 36 Trainer angestellt . 43 Trainerinnen und Trainer befinden sich in einem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis , zwei in Teilzeit. Die Altersstruktur stellt sich wie folgt dar: Bis 29 Jahre 30 - 39 Jahre 40 - 49 Jahre 50 - 59 Jahre 60 - 65 Jahre - 3 x 6 x 22 x 14 x Detaillierte Aufschlüsselungen sind mit Bezug auf den Datenschutz nicht möglich. 2. Wo werden die Landestrainerinnen und -trainer konkret eingesetzt, an welchen Standorten sind sie mit welcher Aufgabe konkret beschäftigt? Zu 2.: Auf der Grundlage der Rahmentrainingspläne der Sportfachverbände sind die Landestrainerinnen und Landestrainer für den Nachwuchsleistungssport, die Talentfindung und die sportfachliche Eignungsprüfung für die Einschulungen an die Eliteschulen zuständig. In der Regel trainieren die Landestrainerinnen und Landestrainer die Athletinnen und Athleten des Landeskaders bis zum Anschlussbereich (D/C + C Ka- Seite 2 von 4 der) und begleiteten deren Entwicklung verantwortlich. Die weitere Betreuung erfolgt dann durch Trainerinnen und Trainer des Olympiastützpunktes (OSP). Ergänzend koordinieren die Landestrainerinnen und Landestrainer den Sichtungsund Auswahlprozess in ihrer Sportart und sind größtenteils auch im Lehrwesen eingesetzt (Lizenzausbildung). Der Einsatzort der Landestrainerinnen und Landestrainer sind die Landesstützpunkte (ehem. Landesleitungszentren) und Bundesstützpunkte. 3. Wie ist das Qualifikationsprofil der unter 1. erfragten Trainerinnen und Trainer und welche Ausbildungs -Voraussetzungen müssen sie erfüllen, um beim Landessportbund (LSB) fest angestellt zu werden? Zu 3.: Nach Möglichkeit sollen die Landestrainerinnen und Landestrainer eine akademische Ausbildung an einer Universität oder Hochschule absolviert haben. Mindestvoraussetzung ist der Abschluss einer Berufsausbildung und Besitz der A-Trainerlizenz. In Ausnahmefällen werden auch B-Lizenz Inhaber mit der Auflage innerhalb der Befristung die A-Lizenz zu erwerben, angestellt. 4. Wie hoch ist die Festvergütung für die festangestellten Landestrainerinnen und Trainer und nach welchen Kriterien wird diese festgelegt? Welchen tariflichen Vergütungsgruppen entspricht diese Bezahlung? Zu 4.: Das durchschnittliche Jahresbruttogehalt beträgt 42.684,00 €. Dies ist der Entgeltgruppe E12, Stufe 1, TV-L vergleichbar. Für Trainerinnen und Trainer des Landessportbundes Berlin gilt eine Betriebsvereinbarung , diese regelt die Grundvergütung und Zulagen. 5. In welchem Verhältnis steht die Bezahlung der Landestrainerinnen und -trainer zu den am OSP beschäftigten Trainerinnen und Trainern und wie erklärt der Senat mögliche Unterschiede in der Vergütung? Zu 5.: Die durchschnittliche Vergütung ist mit den OSP-Trainern vergleichbar. 6. Wie ist die Vertragsgestaltung für die festangestellten Landestrainerinnen und -trainer in Berlin: Wie viele Arbeitsverträge sind unbefristet, wie viele befristet mit Sachgrund, wie viele befristet ohne Sachgrund? 8. Wie werden bei befristeten Arbeitsverträgen rechtswidrige Kettenarbeitsverträge ausgeschlossen ? Zu 6. und 8.: Die Trainerinnen und Trainer werden bei Neuanstellung mit Verträgen von zwei Jahren mit einer Probezeit von sechs Monaten angestellt. Nach zwei Jahren werden sie dann bei entsprechender Beurteilung in eine Festanstellung übernommen. Es gibt keine Kettenarbeitsverträge bei beim LSB angestellten Landestrainerinnen und Landestrainern. 7. Welche Sachgründe dienen zur Befristung von Arbeitsverträgen für die Landestrainerinnen und - trainer? Zu 7.: Die Befristung auf zwei Jahre zu Beginn des Arbeitsverhältnisses dient der Beurteilung der Tätigkeit der Trainerinnen und Trainer. Seite 3 von 4 9. Welche Auswirkungen hätte die Abschaffung sachgrundloser Befristungen im öffentlichen Bereich in Berlin, wie sie in der Drs. 18/0429 („Das Land Berlin als Vorreiter gegen sachgrundlose Befristungen“) von den Koalitionsfraktionen beantragt wurde, für die zukünftige Vertragsgestaltung mit festangestellten Landestrainerinnen und -trainern? Zu 9.: Keine. 10. Inwieweit ist im Haushaltsplanentwurf 2018/19 im Vergleich zum Haushalt 2016/17 eine Erhöhung der Vergütung der Landestrainerinnen und -trainer vorgesehen und was wird das konkret im Einzelfall auf dem Gehaltszettel bedeuten? Zu 10.: Mit der derzeit im Haushaltsplanentwurf vorgesehenen Erhöhung der Mittel für Trainerinnen und Trainer im Spitzensport sollen für die Landestrainerinnen und Landestrainer zum einen die Grundgehälter bei einem Fachschulabschluss bzw. für eine Absolventin oder einen Absolventen der Trainerakademie von 2.950 € auf 3.100 € und für die Trainerinnen und Trainer mit Hochschulabschluss vom 3.100 € und 3.500 € angehoben werden. Darüber hinaus sollen Qualifikationsanreize bei den Landestrainerinnen und Landestrainern (3 unterschiedliche Stufen für Grundgehälter 2.800 €; 3.100 € und 3.500 € in Abhängigkeit der Qualifikation der jeweiligen Trainerinnen und Trainer geschaffen werden und sowohl für die Rhythmische Sportgymnastik als auch für das paralympische Schwimmen /den paralympischen Sport eine Landestrainerstelle finanziert werden. 11. Wie korrespondiert die neu kalkulierte Trainervergütung mit dem durchschnittlichen Erwerbseinkommen in Deutschland und mit welcher tariflichen Vergütungsgruppe wäre die neue Vergütung vergleichbar? Zu 11.: Bei Landestrainerinnen und Landestrainern mit Hochschulabschluss wären die geplanten Erhöhungen dann vergleichbar mit der Entgeltgruppe E 14, Erfahrungsstufe 1. (Grundgehalt plus mindestens 2 Zulagen) TV - L. 12. Inwieweit hält der Senat die Bezahlung der festangestellten Landestrainerinnen und -trainer im Berliner, nationalen und internationalen Vergleich für angemessen und gerecht, in welcher Hinsicht sieht er Handlungsbedarf? Zu 12.: Aufgrund des Tätigkeitsbildes der Landestrainerinnen und Landestrainer hält der Senat eine Orientierung an den Gehältern der Lehrerinnen und Lehrer und entsprechende Anpassungen für angemessen. 13. Welche Forderungen gibt es seitens der Landestrainerinnen und -trainer und des Berliner Sports, die darauf abzielen, die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung der festangestellten Landestrainerinnen und -trainer zu verbessern und wie bewertet der der Senat diese? Zu 13.: Nach Informationen des LSB wird von den Landestrainerinnen und Landestrainern konkret die Bereitstellung von Arbeitsmaterialien, wie z.B. Laptop oder Diensthandy und eine ausreichende Finanzierung von Dienstreisen (Trainingslager, Wettkampffahrten ) erbeten. Darüber hinaus gibt es die Forderungen des Berufsverbands der Trainer/innen im Deutschen Sport (BVTDS) nach einer Angleichung der Trainergehälter an die Lehrervergütung, Aufhebung der Befristung von Arbeitsverträgen, Erhöhung der Wertschätzung des Trainerberufes und Lösungsansätzen für die Besonderheiten der Seite 4 von 4 Arbeitszeiten von Trainerinnen und Trainern. Seitens des DOSB wurde die Erstellung eines Musterarbeitsvertrages in Auftrag gegeben. Der Berliner Senat befürwortet die Fertigung eines Musterarbeitsvertrages für Trainerinnen und Trainer. Berlin, den 02. August 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11886 S18-11886