Drucksache 18 / 11 887 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Philipp Bertram und Gabriele Gottwald (LINKE) vom 20. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2017) zum Thema: Situation der Sporttrainerinnen und -trainer im Berliner Kinder- und Jugendsport und Antwort vom 02. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Gabriele Gottwald (LINKE) und Herrn Abgeordneten Philipp Bertram (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11 887 vom 20. Juli 2017 über Situation der Sporttrainerinnen und -trainer im Berliner Kinder- und Jugendsport ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele festangestellte Trainerinnen und Trainer werden gegenwärtig vom Land Berlin mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendsport finanziert (bitte nach Alter und Geschlecht und differenziert nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung aufschlüsseln)? Zu 1.: Beim Landessportbund Berlin sind derzeit 29 Jugendtrainerinnen und 78 Jugendtrainer (gesamt: 107) angestellt, davon arbeiten 50 in Teilzeit und 57 in Vollzeit. Bis 29 Jahre 30-39 Jahre 40–49 Jahre 50-59 Jahre 60-65 Jahre Über 65 Jahre 17 x 24 x 24 x 25 x 15 x 2 x 2. Wo werden die unter 1. erfragten Trainerinnen und Trainer eingesetzt und an welchen Standorten sind sie mit welcher Aufgabe konkret beschäftigt? Zu 2.: Die Trainerinnen und Trainer sind den Vereinen unterstellt. Diese legen die Standorte (im Verein/Bezirk; teilweise wechselnd) und genauen Tätigkeiten fest. Ihre Aufgaben beziehen sich auf die Betreuung von Kindern und Jugendlichen, u. a. auch in der Talentsichtung und –förderung. 3. Wie ist das Qualifikationsprofil der unter 1. erfragten Trainerinnen und Trainer und welche Ausbildungs -Voraussetzungen müssen sie erfüllen, um fest angestellt zu werden? Seite 2 von 4 Zu 3.: Ausbildungsvoraussetzung ist mindestens der Besitz einer C-Lizenz oder der Abschluss als Diplomtrainer/in oder Sportlehrer/in. Aktuelle Ausbildungsaufteilung: Diplomtrainerinnen/-trainer bzw. Diplomsportlehrerinnen/-sportlehrer: 4 A-Lizenz: 39 B-Lizenz: 43 C-Lizenz: 21 4. Wie hoch ist die Festvergütung für die festangestellten Trainerinnen und Trainer im Bereich Kinder - und Jugendsport und nach welchen Kriterien wird diese festgelegt? Welchen tariflichen Vergütungsgruppen entspricht diese Bezahlung? Zu 4.: Die Festvergütung wird durch die Vereine festgelegt. Der Zuschuss, den der Landessportbund auszahlt, orientiert sich am Mindestlohn. Die Bezahlung (auf Vollzeit berechnet ) liegt zwischen 1.550 bis 5.185 € brutto und entspricht der Entgeltgruppe 6 bis 15. 5. In welchem Verhältnis steht die Bezahlung der unter 1. erfragten Trainerinnen und Trainer zu den am OSP beschäftigten Trainerinnen und Trainern sowie den Landestrainerinnen und -trainern und wie erklärt der Senat mögliche Unterschiede in der Vergütung? Zu 5.: Die Bezahlung ist abhängig vom Gesamtbudget der Sportvereine, der jeweiligen Qualifikation und der Aufgabenstellung der Trainerinnen und Trainer. 6. Wie ist die Vertragsgestaltung für die Trainerinnen und Trainer mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendsport in Berlin: Wie viele Arbeitsverträge sind unbefristet, wie viele befristet mit Sachgrund, wie viele befristet ohne Sachgrund? Zu 6.: Die Vereine schließen mit den Trainerinnen und Trainern unterschiedliche Verträge ab. Aktuell sind 78 Verträge unbefristet, 15 befristet ohne Sachgrund und 14 Verträge befristet mit Sachgrund. 7. Welche Sachgründe dienen zur Befristung von Arbeitsverträgen für die von Berlin finanzierten Trainerinnen und Trainer im Kinder- und Jugendsport? Zu 7.: Folgende Sachgründe werden von den Vereinen für eine Befristung angegeben: • Abhängigkeit von LSB-Zuschuss • Finanzsituation des Vereins • Vertrag nur gültig, wenn 1. Mannschaft in 1. oder 2. Bundesliga oder 3. Liga spielt • berufsbegleitende Ausbildung • abhängig von Nachfrage und Verfügbarkeit der Sportanlagen • abhängig von Trainerlizenz und Rettungsschwimmerschein 8. Wie werden bei befristeten Arbeitsverträgen rechtswidrige Kettenarbeitsverträge ausgeschlossen ? Seite 3 von 4 Zu 8.: Mehrere aufeinanderfolgende Arbeitsverträge sind grundsätzlich möglich, wenn in jedem Einzelfall ein sachlicher Grund besteht. 9. Welche Auswirkungen hätte die Abschaffung sachgrundloser Befristungen im öffentlichen Bereich in Berlin, wie sie in der Drs. 18/0429 („Das Land Berlin als Vorreiter gegen sachgrundlose Befristungen“) von den Koalitionsfraktionen beantragt wurde, für die zukünftige Vertragsgestaltung mit festangestellten Trainerinnen und Trainern im Bereich Kinder- und Jugendsport? Zu 9.: Keine. 10. Inwieweit ist im Haushaltsplanentwurf 2018/19 im Vergleich zum Haushalt 2016/17 eine Erhöhung der Vergütung der Trainerinnen und Trainer mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendsport vorgesehen und was wird das konkret im Einzelfall auf dem Gehaltszettel bedeuten? Zu 10.: Im Haushaltsplanentwurf 2018/2019 des Berliner Senats ist eine Erhöhung des Ansatzes für den Personalkostenzuschuss an Vereine für Kinder- und Jugendtrainerinnen und -trainer von derzeit 646.000 € auf 1.093.000 € vorgesehen. Die Schwerpunktsetzung auf eine breit angelegte Nachwuchsförderung und die notwendige Stärkung der Trainerinnen und Trainer gerade im Kinder- und Jugendbereich machen eine Erhöhung der Zuschüsse erforderlich. Sowohl die Zahl der geförderten Trainerinnen und Trainer wie auch ihre Bezahlung soll spürbar angehoben werden und muss am Mindestlohn ausgerichtet sein. 11. Wie korrespondiert die neu kalkulierte Trainervergütung im Kinder- und Jugendsport mit dem durchschnittlichen Erwerbseinkommen in Deutschland und welcher tariflichen Vergütungsgruppe entspricht sie? Zu 11.: Auch nach der Erhöhung liegen die Einkommen der Jugendtrainer/innen deutlich unter dem durchschnittlichen Erwerbseinkommen in Deutschland. Durchschnittlich wird vergleichbar dem TV-L die Entgeltgruppe 8 (zwei: Entgeltgruppe 15) an die Trainerinnen und Trainer gezahlt. 12. Inwieweit hält der Senat die Bezahlung der festangestellten Trainerinnen und Trainer mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendsport im Berliner, nationalen und internationalen Vergleich für angemessen und gerecht, in welcher Hinsicht sieht er Handlungsbedarf? Zu 12.: Der Senat sieht bei der Bezahlung der festangestellten Trainerinnen und Trainer im Kinder- und Jugendsport Handlungsbedarf und strebt demzufolge im kommenden Haushalt eine Erhöhung an. 13. Welche Forderungen gibt es seitens der landesfinanzierten Trainerinnen und Trainer mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendsport in Berlin, die darauf abzielen, deren Arbeitsbedingungen und Bezahlung zu verbessern und wie reagiert der Senat darauf? Zu 13.: Es werden gesicherte Anstellungsverhältnisse und die Aufstockung der Zuschüsse auf Vollzeitstellen gewünscht. Seite 4 von 4 14. Wie viele Sporttrainerinnen und Sporttrainer sind in Berlin am Olympiastützpunkt, an Landesleistungszentren oder im Kinder- und Jugendsport über die festangestellten Sporttrainerinnen und Trainer hinaus auf Honorarbasis oder auf Basis anderer Verträge beschäftigt (bitte nach Beschäftigungsart aufschlüsseln und Vergütungsgrundlage/-höhe darlegen)? Zu 14.: Dem Land Berlin liegen nur Informationen zu Verträgen vor, bei denen öffentliche Mittel zum Einsatz kommen. Über Art und Umfang von Verträgen Dritter werden keine Daten erhoben. Berlin, den 02. August 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11887 S18-11887