Drucksache 18 / 11 891 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Graf (CDU) vom 19. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2017) zum Thema: S-Bahnhof Marienfelde und Antwort vom 07. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Florian Graf (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 /11 891 vom 19. Juli 2017 über S-Bahnhof Marienfelde Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG um Stellungnahme gebeten, die dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die Antworten werden nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie beurteilt der Senat die Situation am S-Bahnhof Marienfelde, der derzeit insbesondere für Ältere, Gehbehinderte oder Personen mit Kinderwagen nur sehr schwer zugänglich ist, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der für alle Berliner Bahnhöfe angestrebten Barrierefreiheit. Antwort zu 1: Der Senat antwortet wie folgt: Grundsätzlich misst das Land Berlin der Ausstattung von Bahnhöfen mit Aufzügen sehr große Bedeutung bei. Von insgesamt 133 Stationen der S-Bahn sind bereits 125 durch Aufzüge bzw. Rampen behindertengerecht erschlossen. Hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung der noch verbleibenden 8 Stationen befinden sich das Land und die DB Station & Service AG in enger Abstimmung. Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Die Barrierefreiheit ist derzeit an der Verkehrsstation nicht gegeben. Kurzfristig sind keine Alternativen zur barrierefreien Erschließung vorgesehen.“ 2 Frage 2: Inwieweit ist vorgesehen, den S-Bahnhof Marienfelde barrierefrei zu gestalten und falls ja, welcher Zeitrahmen ist dafür hinsichtlich Planung, Errichtung und Inbetriebnahme der erforderlichen Bauwerke angestrebt? Frage 3: Ist geplant, den S-Bahnhof Marienfelde im Rahmen des Ausbaus der Dresdner Bahn zu verlegen und welcher Zeitrahmen ist dafür hinsichtlich Planung, Bau und Inbetriebnahme vorgesehen? Frage 4: Sofern eine Verlegung des S-Bahnhofs Marienfelde geplant sein sollte (Frage 3), inwieweit ist vorgesehen, den neuen Bahnhof barrierefrei zu gestalten? Frage 5: Sofern eine barrierefreie Umgestaltung des S-Bahnhofes Marienfelde am derzeitigen Standort nicht vorgesehen sein sollte (Frage 2) und eine Verlegung des Bahnhofes geplant sein sollte (Frage 3), welche Interimslösungen sind vorstellbar, um den Zugang zum S-Bahnhof Marienfelde am derzeitigen Standort für diejenigen zu erleichtern, die auf einen barrierefreien Zugang angewiesen sind? Antwort zu 2 bis 5: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Im Rahmen der Grunderneuerung wird die Verkehrsstation barrierefrei hergestellt. Die Verkehrsstation wird nicht verlegt. Der Zeitrahmen für die Grunderneuerung ist eng an die Umbaumaßnahmen der Dresdner Bahn geknüpft. Für die Grunderneuerung der Verkehrsstation sehen wir gegenwärtig einen Zeitraum 2021/2023 vor.“ Berlin, den 07.08.17 In Vertretung Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11891 S18-11891