Drucksache 18 / 11 892 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 19. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2017) zum Thema: Gehrenseebrücke, Hohenschönhauser Straße und Antwort vom 03. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11 892 vom 19.Juli 2017 über Gehrenseebrücke, Hohenschönhauser Straße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie beurteilt der Senat die Gefahrenlage für Radfahrer im Bereich um und auf der Gehrenseebrücke in Hohenschönhausen? Antwort zu 1: Aufgrund der hohen Kfz-Belegung entlang der Gehrenseestraße entspricht die gegenwärtige Verkehrsführung des Radverkehrs gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr nicht dem Stand der Technik und den geltenden Vorschriften im Land Berlin. Frage 2: Welche Möglichkeiten bestehen aus der Sicht des Senates, um Möglichkeiten zu schaffen, den Fahrradverkehr von der Hohenschönhauser Straße auf separate Fahrradwege zu verlagern? Antwort zu 2: Entlang der Hohenschönhauser Straße gibt es im östlichen Seitenbereich einen neu gebauten Radweg und Gehweg, der Radweg ist für beide Richtungen angelegt und wird am Kreuzungspunkt mit der Bitterfelder Straße/Pablo-Picasso-Straße/Gehrenseestraße verkehrssicher in die bestehenden Radverkehrsführungen eingebunden. Frage 3: Inwieweit bestehen aus der Sicht des Senates Möglichkeiten, auf der Hohenschönhauser Straße jeweils im Bereich vor der Gehrenseebrücke den Gehweg zu verbreitern und einen Radweg anzulegen, oder einen gemeinsamen Fahrrad- und Gehweg einzurichten und falls keine Möglichkeiten bestehen, worin liegen die Hinderungsgründe? 2 Antwort zu 3: Hier ist sicherlich die Gehrenseestraße gemeint. Zwischen der Bitterfelder Straße und der Gehrenseebrücke könnten außerhalb der Rampen theoretisch für einen kurzen Abschnitt bauliche Radwege ergänzt werden, die Gehwege müssten dann in den unbefestigten Streifen verlegt werden. Dies setzt jedoch die Grundstücksverfügbarkeit voraus, um auch möglichst regelkonforme Breiten zu erzielen. Im Bereich der Rampen und Brücke sind wegen fehlender Breiten und eines fehlenden Seitenbereiches östlich keine Radverkehrsanlagen im Bestand herstellbar. Frage 4: Inwieweit bestehen aus der Sicht des Senates Möglichkeiten, auf der Gehrenseebrücke den Gehweg zu einem gemeinsamen Fahrrad- und Gehweg umzugestalten und falls keine Möglichkeiten bestehen, worin liegen die Hinderungsgründe? Antwort zu 4: Die für die Einrichtung eines gemeinsamen Rad- und Gehweges notwendigen Breiten entsprechen nicht den dafür zur Verfügung stehenden Flächen. Wegen der Zugangsfunktion des östlichen Gehweges, der Leuchtenanordnung und der Schutzbedürftigkeit des Fußverkehrs ist hier keine Ausnahmeregelung mit verminderten Breiten denkbar. Frage 5: Wie beurteilt der Senat im Sinne der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer sowie des allgemeinen Verkehrsflusses auf der Gehrenseebrücke die Errichtung einer separaten Brücke, die neben der Gehrenseebrücke errichtet werden würde und für die Querung durch Fußgänger und Fahrradfahrer bestimmt wäre? Antwort zu 5: Die Gehrenseebrücke (BW.-Nr. 22018) wurde in der Zeit von 2001 bis 2003 instandgesetzt. Das Bauwerk besteht aus Spannbetonfertigteilträgern mit spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl ohne ausreichendes Ankündigungsverhalten. Aus diesem Grund wird die Brücke neben der eigentlichen Hauptprüfung zusätzlich jährlich geprüft. Somit schließt sich eine Verbreiterung des Bestandsbauwerkes aus und ein Ersatzneubau der gesamten Brücke in neuer Breite (mit zusätzlichen Rad- und Gehwegen) wäre wie auch die Herstellung einer separaten Rad- und Gehwegbrücke eine Option. Insofern sind hier Abstimmungen und Untersuchungen notwendig, um eine wirtschaftlich und verkehrsplanerisch sinnvolle Lösung zu erarbeiten und dann zu realisieren. Berlin, den 03.08.17 In Vertretung Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11892 S18-11892