Drucksache 18 / 11 894 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 19. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2017) zum Thema: Fachkontrollstelle des Schulessens in Berlin-Pankow und Antwort vom 04. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 894 vom 19. Juli 2017 über Fachkontrollstelle des Schulessens in Berlin-Pankow ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher das Bezirksamt Pankow um Zuarbeit gebeten , die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat mit nachfolgenden Aussagen übermittelt wurden. 1. Welche Fortschritte konnten durch die Fachkontrollstelle für Schulessen, die seit letzten Jahres eingerichtet ist, erzielt werden? Wie häufig wurden Mängel festgestellt. 1a. Wie viele Schulen wurden bereits kontrolliert? (Aufgeschlüsselt nach Grund- und Oberschulen) Zu 1. und 1a.: Die Kontrolle der Qualität des Mittagessens an den Berliner Schulen ist nach § 109 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz (SchulG) Aufgabe der Bezirke. Gemäß § 1 Nummer 9 b) Verordnung über die Zuständigkeit für einzelne Bezirksaufgaben ist der Bezirk Pankow zuständiger Bezirk zur Wahrnehmung der Aufgaben aller Bezirke für die Kontrolle der Qualität des Mittagessens an den Ganztagsschulen der Primarstufe nach § 109 Absatz 1 Satz 2 SchulG. Die Qualitätskontrollstelle Schulessen (QKS) ist für ca. 400 Grundschulen zuständig und nimmt erstmalig eine Aufgabe wahr, die es zuvor weder im Land Berlin noch in anderen Ländern gegeben hat. Sämtliche Prüfverfahren und Abläufe mussten und müssen neu konzipiert, erprobt und optimiert werden. - - 2 Die QKS hat im Januar 2017 mit den Kontrollen begonnen. Um Fortschritte bestimmen zu können, muss aber der Ausgangszustand der Qualität der Schulverpflegung bekannt sein. Dies ist aufgrund der Kürze des Bestehens der QKS noch nicht umfänglich möglich. Es wurden in den bisherigen sieben Monaten insgesamt 146 Audits durchgeführt. Dabei handelt es sich bei 26 der durchgeführten Audits um sogenannte Nachkontrollen. Die gewünschten Auskünfte zu Fortschritten können bisher nur für diese 26 Fälle ausgewertet werden. Zusammenfassend kann dazu festgestellt werden, dass die Anbieter in der Zeit vom 1. Audit bis zur Nachkontrolle (dazwischen liegen ca. drei bis fünf Monate) auf Basis der Audit-Berichte der QKS bereits zahlreiche Mängel beheben konnten. Für ein umfassendes Bild müssen weitere Kontrollen abgewartet werden. 2. Wann und wie oft werden die Caterer durch die Fachkontrollstelle überprüft? 2a. Wo finden die Kontrollen statt? Unter welchen Aspekten wird kontrolliert? Zu 2. und 2a.: Die Qualitätskontrollstelle Schulessen überprüft die vertragskonforme Umsetzung der ernährungsphysiologischen und sensorischen Qualität des Berliner Schulessens in Form von Audits. Die Audits finden sowohl in den Produktionsküchen der Anbieter als auch in den Ausgabeküchen der Schulen statt. Bei der Durchführung der Audits werden bis zu 60 verschiedene Kontrollkriterien erhoben, die in zwei Kontrollbereiche eingeteilt werden. Im Kontrollbereich 1 sind alle Kriterien zusammengefasst, die sich mit der Einhaltung der Temperaturen und der Warmhaltezeit befassen. Im Kontrollbereich 2 werden alle Kriterien zusammengefasst, die Einfluss auf die ernährungsphysiologische Qualität (Speisenangebot, Zubereitung, Portionsgröße, Sensorik, Nährwerte) haben. Es wird angestrebt, pro Vertragsjahr die Produktionsküchen der Anbieter zweimal zu auditieren. Dazu passend werden pro Bezirk mindestens zwei Ausgabeküchen dieses Anbieters in den Schulen auditiert. Nach jedem Audit werden die Ergebnisse in Form von Audit-Berichten zusammengefasst und über die Schulämter an die Anbieter weitergeleitet. Der zweite Audit in einem Vertragsjahr ist als Nachkontrolle zu verstehen und findet ca. drei bis fünf Monate nach Erhalt der Audit-Berichte statt. Pro Vertragsjahr finden außerdem 80 Audits für Probennahmen zur chemischen Nährwertanalyse sowie variable Zeiten für anlassbezogene Audits statt. 3. Mit welchen Konsequenzen haben die Caterer bei Nichteinhaltung der Standards zu rechnen? Zu 3. Als Konsequenzen von Minderleistungen sind Abmahnungen sowie Vertragsstrafen von bis zu 5 % der Auftragssumme pro Vertragsjahr vorgesehen. Darüber hinaus sind Kündigungen möglich. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen obliegt den bezirklichen Schulämtern. - - 3 4. Gab es bereits anlassbezogene Kontrollen auf Grund von Beschwerden seitens der Eltern oder Lehrer bzw. den sog. Mittagessensausschüssen? Zu 4.: Bisher wurden zwei anlassbezogene Kontrollen durchgeführt. Beauftragt wird die QKS in solchen Fällen durch die Schulämter. Eine direkte Beauftragung der QKS durch Eltern oder Lehrkräfte ist nicht möglich. Diese müssen sich zunächst an die zuständigen Schulämter wenden. 5. Ist eine gewissenhafte und regelmäßige Überprüfung des Schulessens für über 700 Schulen in Berlin durch drei Mitarbeiter, wovon nur zwei Lebensmittelkontrolleure sind, in der Fachkontrollstelle zu gewährleisten , oder gibt es bereits Bedarf für weitere Stellen? 5a. Warum wurden statt der geplanten vier Stellen nur drei besetzt? Zu 5. und 5a.: Die Qualitätskontrollstelle Schulessen (QKS) ist für ca. 400 Grundschulen zuständig. Für die Aufgaben der QKS wird grundsätzlich umfassendes Fachwissen auf dem Gebiet der Ernährungsphysiologie, Ernährungslehre, Ernährungsbildung, Lebensmittelchemie, Kochund Küchentechnik etc. benötigt. Die beiden Stellen konnten, den fachlichen Ansprüchen der QKS entsprechend, mit einer Oecotrophologin und einer Ernährungswissenschaftlerin besetzt werden. Um die Fragestellung des möglichen weiteren Stellenbedarfs qualifiziert beantworten zu können, sollte die geplante zweijährige Evaluationsphase abgewartet werden . Berlin, den 04. August 2017 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-11894 S18-11894