Drucksache 18 / 11 895 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 21. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2017) zum Thema: Babylotsen-Programm zur Stärkung des Kinderschutzes in Berlin weiter in die Fläche bringen? und Antwort vom 08. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 895 vom 21. Juli 2017 über Babylotsen-Programm zur Stärkung des Kindeschutzes in Berlin weiter in die Fläche bringen? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann existiert das Babylotsen-Programm im Land Berlin und von wem wurde es entwickelt? Zu 1.: Das Babylotsen-Konzept wurde in enger Kooperation mit dem Projekt Babylotse Hamburg (Stiftung See You) erarbeitet und 2012 erstmalig in der Charité Campus Virchow Klinikum eingesetzt. 2. Wie schätzt der Senat das Programm und seine Wirkung für den Bereich Kinderschutz fachlich ein? Zu 2.: Das Projekt ist ein Angebot der Frühen Hilfen und im Sinne des primär- und sekundärpräventiven Kinderschutzes zu betrachten. Es agiert an der Schnittstelle von Gesundheitswesen und Jugendhilfe und ist ein wichtiges Angebot, um risikohafte Entwicklungen in Familien mit Multiproblemkonstellation und/oder psychosozialen Belastungssituationen frühzeitig zu erkennen. Die Babylotsen arbeiten vor und unmittelbar nach der Geburt und bieten in der für Familien außergewöhnlichen Situation einen sehr guten Zugang zu Angeboten der Frühen Hilfen und bei Bedarf zu weiteren Angeboten des Netzwerkes Kinderschutz. Dies trifft insbesondere auf Familien zu, die mit anderen Angeboten der Gesundheits- und Familienförderung schwer zu erreichen sind. Das Projekt ist somit ein wichtiger Bestandteil des präventiven Kinderschutzes. - - 2 3. An welchen Standorten in Berlin wird das Programm zurzeit durch welche Träger durchgeführt? Zu 3.: Mit Stand Juli 2017 sind Babylotsinnen in den Kliniken Charité Campus Virchow Klinikum, Evangelisches Waldkrankenhaus Spandau, Vivantes Klinikum Neukölln, Sana Klinikum Berlin-Lichtenberg, St. Joseph-Krankenhaus Tempelhof und HELIOS Klinikum Berlin- Buch eingesetzt. Die Projekte werden direkt über die Kliniken umgesetzt. 4. Gibt es noch weitere Interessenten (Geburtskliniken, Bezirke), die das Programm in ihren Verantwortungsbereichen gerne aufgreifen würden? Wenn ja, um wen handelt es sich und welche Gründe gibt es, die bis jetzt eine Realisierung verhindern? Zu 4.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegen derzeit keine Finanzierungsanträge von weiteren Kliniken vor. Auch von Seiten der Berliner Bezirke sind keine konkreten Pläne zur Initiierung weiterer Babylotsenprojekte bekannt. 5. Wie erfolgt zurzeit die Finanzierung des Babylotsen-Programms, welche Anteile tragen die Kliniken, welche der Senat und welche die Bezirke? Zu 5.: Die anteilige Förderung der Projekte durch die Kliniken, den Senat und die Bezirke stellt sich wie folgt dar (Stand 2017): * Die Landesförderung der Charité bezieht sich hier nicht auf die Finanzierung der Babylotsin sondern auf die Beratung (inklusiver Fortbildung) und Koordinierung der Berliner Babylotsenprojekte an den Kliniken. Klinik Bezirkliche Förderungen Landesförderungen seit 2016 Dritt-/ Eigenmittel der Kliniken Charité Campus Virchow Klinikum (Koordinierung) 15.000 €* Die Klinik finanziert das Babylotsenprojekt vollständig aus Eigen- und Drittmitteln , der finanzielle Umfang ist nicht bekannt. Vivantes Klinikum Neukölln 77.000 € Evangelisches Waldkrankenhaus Spandau 12.500 € ca. 22.000 € St. Joseph-Krankenhaus Tempelhof 20.000 € 28.000 € Sana Klinikum Berlin- Lichtenberg 25.000 € HELIOS Klinikum Berlin- Buch 25.000 € 16.000 € Gesamt 89.500 € 85.000 € 66.000 € - - 3 Die bezirklichen Förderungen und die Landesförderungen erfolgen über die Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ und über das Landesprogramm „Aktionsprogramm Gesundheit“. 6. Wie viele Stellen können an den Standorten mit den zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert werden und reichen diese aus, um den Bedarf zu decken? 7. Wie viele Spenden mussten zusätzlich durch die Träger eingeworben werden, um das Programm am Laufen zu halten? Zu 6. und 7.: Bei den anteilig über Landesmittel finanzierten Projekten werden im St. Joseph Krankenhaus Tempelhof 1 Stelle, im HELIOS-Klinikum Berlin-Buch eine 0,75 Stelle und im Sana- Klinikum Berlin-Lichtenberg eine 0,25 Stelle finanziert. Nach Auskunft der Bezirke werden im Vivantes Klinikum Neukölln 0,75 Stellen und im Evangelischen Waldkrankenhaus Spandau 1,7 Stellen finanziert. Nach eigenen Angaben werden an der Charité Campus Virchow Klinikum 2,25 Stellen aus Eigen- und Drittmitteln finanziert. Der von der Stiftung See You errechnete Personalbedarf beläuft sich auf 0,5 Vollzeitäquivalent pro 1.000 Geburten. Mit den tätigen Babylotsinnen kann nach dieser Berechnung der Bedarf in den am Programm beteiligten Kliniken nicht vollständig gedeckt werden. Die hier bekannten Eigen- und Drittmittel der Kliniken sind der Beantwortung zur Frage 5 zu entnehmen. In welchem Umfang hiervon Spendenmittel eingeworben wurden, ist dem Senat nicht bekannt. 8. Sollte das Programm nach Meinung des Senats im Rahmen der frühen Hilfen weiter ausgebaut werden? Wenn ja, welche Gründe sprechen dafür, wenn nein, welche sprechen dagegen? 9. Wenn das Programm weiter in die Fläche geführt werden soll, welche Vorsorge hat der Senat für die kommenden Haushaltsberatungen getroffen? Zu 8. und 9.: Die vom Senat bisher geförderten Babylotsen-Projekte wurden im Rahmen einer Anschubfinanzierung als Modellprojekte installiert und deren anteilige Finanzierung für die Jahre 2016 und 2017 sichergestellt. Eine Verstetigung der begonnenen Projekte soll über die Bundesstiftung Frühe Hilfen gemäß § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) ab 2018 erfolgen. Parallel werden weitere Finanzierungsmöglichkeiten geprüft, zum Beispiel die Finanzierung über Krankenkassen als Präventivmaßnahmen . Eine weitere konzeptionelle Begleitung findet im Rahmen des Netzwerk Kinderschutzes statt. - - 4 Eine Ausweitung des Programms ist auch davon abhängig, ob sich weitere Kliniken und/oder Bezirke aktiv an den Babylotsenprojekten beteiligen. Berlin, den 08. August 2017 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-11895 S18-11895