Drucksache 18 / 11 902 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 25. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juli 2017) zum Thema: Pop und weg und Antwort vom 04. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei - Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 902 vom 25.07.2017 über Pop und weg ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Teilt der Senat die Auffassung, dass das jährlich am 20. Juli stattfindende Gelöbnis für Bundeswehrrekruten ein wichtiger Bestandteil des Selbstverständnisses unserer Parlamentsarmee ist? Zu 1.: Ja. 2. Wie bewertet der Senat vor diesem Hintergrund den Umstand, dass die Bürgermeisterin Ramona Pop nach den Reden der Bundesverteidigungsministerin und des Historikers Michael Wolffsohn am 20. Juli 2017 unvermittelt aufstand und zur Verwunderung der Anwesenden die Zeremonie verließ, ohne dem eigentlichen Gelöbnis beizuwohnen? 3. Warum wird seitens des Protokolls des Landes Berlin nicht darauf geachtet, dass bei solch hochrangigen Veranstaltungen während der gesamten Dauer die Anwesenheit des vertretenen Senatsmitglieds gesichert ist? Zu 2 und 3.: Das Gelöbnis am 20. Juli war eine Veranstaltung der Bundeswehr und des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), die vom Protokoll des BMVg organisiert wurde . Das Protokoll des Landes Berlin hatte bei dieser Veranstaltung keinerlei organisatorische Kompetenzen. Bürgermeisterin Pop hat den Senat im Rahmen einer kurzfristigen Terminübernahme vertreten. Die Bürgermeisterin hat die Veranstaltung wegen eines unaufschiebbaren Folgetermins vor dem Ende verlassen. Sie hat dies ordnungsgemäß mit dem Protokoll des BMVg abgesprochen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der gesamte 20. Juli dem Gedenken an den Widerstand gegen den Nationalsozialismus gewidmet ist. Der Regierende Bürgermeister hat an diesem Tag an der Gedenkveranstaltung in der Gedenkstätte Plötzensee teilgenommen. Bürgermeisterin Pop sprach ein Grußwort auf dem Empfang des Berliner Senats für die Hinterbliebenen des Aufstands im Berliner Rathaus. 4. Kann im Jahr 2018 davon ausgegangen werden, dass dann wieder der Regierende Bürgermeister das Land Berlin beim Gelöbnis vertritt? Zu 4.: Über die Wahrnehmung des Gelöbnisses im Jahr 2018 kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden werden. Berlin, den 4. August 2017 ________________________ Michael Müller Regierender Bürgermeister S18-11902 S18-11902a