Drucksache 18 / 11 903 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 25. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juli 2017) zum Thema: Vom Studentenwerk zum studierendenWERK und Antwort vom 01. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11903 vom 25. Juli 2017 über Vom Studentenwerk zum studierendenWERK ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen Hintergrund hatte die Namensänderung des Studentenwerk Berlin in studierendenWERK BERLIN mit Wirkung zum 18.04.2017 und wie wird diese inhaltlich begründet? 3. Wer kam auf die glorreiche Idee, aus der orthografisch korrekten bisherigen Bezeichnung „Studentenwerk Berlin“ nun völlig unlogisch „studierendenWERK BERLIN“ zu machen und wer hat dies genehmigt? 7. Kann der Senat nachvollziehen, dass dies ein weiteres Beispiel dafür ist, dass in der Berliner Bürgerschaft der Eindruck entsteht, die Politik hätte keine anderen Probleme? Zu 1., 3. und 7.: Der neutrale Begriff „Studierende“ für weibliche und männliche Studierende ist im Sprachgebrauch im hochschulischen Bereich etablierte Praxis, der Begriff „Studierendenwerk“ ist in anderen Ländern bereits eingeführt worden. Mit der Umbenennung des Studentenwerks Berlin in Studierendenwerk Berlin wird die gängige Praxis auch in diesem Bereich vollzogen . 2. Ist es zutreffend, dass nur zum Zweck der Umbenennung eigens das Gesetz über das Studierendenwerk (StudWG) vom 25.02.2016 geändert wurde? Zu 2.: Nein. 4. Welche Assoziation ist damit verbunden, dass „WERK“ und „BERLIN“ nun die ins Auge fallenden Wörter sein sollen, währen die „studierenden“ offenbar nur noch eine Nebenrolle spielen dürfen? Zu 4.: Es handelt sich um ein gestalterisches Element, welches zwischen Studierendenwerk und der mit der Umsetzung beauftragten Agentur abgestimmt wurde. - - 2 5. Wer hat das neue Logo entworfen und in welcher Höhe entstanden Kosten dafür? Zu 5.: Das Logo wurde von einer externen vom Studierendenwerk beauftragten Agentur entworfen . Die Kosten beliefen sich auf 1.106,70 Euro. 6. Welche Kosten sind insgesamt neben dem neuen Logo durch die Umbenennung entstanden (neues Briefpapier, neue Stempel, Austausch der alten Logos etc.) und aus welchem Haushaltstitel wurden diese getragen? Zu 6.: Dem Studierendenwerk wurde für die Realisierung der Namensänderung eine Übergangszeit bis zum Jahr 2022 gewährt, um die Umgestaltung weitgehend kostenneutral durchführen zu können. Das Studierendenwerk entschloss sich aus Gründen einer einheitlichen Außendarstellung für eine kurzfristige und weitgehende Umstellung innerhalb eines kurzen Zeitraumes. Für die Umbenennung sind Kosten durch Beauftragungen an Dienstleister in Höhe von 475.212,58 Euro entstanden. Die Kosten wurden aus dem Haushalt des Studierendenwerks getragen. Berlin, den 01.08.2017 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - S18-11903 S18-11903a