Drucksache 18 / 11 904 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 25. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juli 2017) zum Thema: Reinigung von Parks und Grünanlagen durch die BSR und Antwort vom 03. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11904 vom 25. Juli 2017 über Reinigung von Parks und Grünanlagen durch die BSR Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen öffentlichen Parks und Grünanlagen sowie in Waldgebieten der Berliner Forsten erfolgt momentan die Reinigung und Leerung der Papierkörbe durch die BSR? (Bitte um Auflistung der Standorte) Antwort zu 1: Im Rahmen des Pilotprojekts „Reinigung von ausgewählten Parkanlagen“ reinigt die BSR gemäß der Vereinbarungen mit den beteiligten Bezirksämtern folgende öffentliche Grünund Erholungsanlagen: Spreebogenpark, Bereich am Fernsehturm (Mitte), Görlitzer Park (Friedrichshain-Kreuzberg), Park am Weißen See (Pankow), Münsinger Park (Spandau), Paul-Ernst-Park (Steglitz-Zehlendorf), Nelly-Sachs-Park plus Erweiterung Bolzplatz/ Skaterbahn (Tempelhof-Schöneberg), Grünzug Britz, Park am Buschkrug (Neukölln), Luisenhain (Treptow-Köpenick), Stadtpark Lichtenberg (Lichtenberg), Greenwichpromenade plus Uferwegerweiterung (Reinickendorf). Im Rahmen des Pilotprojekts „Revier Teufelssee“ reinigt die BSR gemäß der Vereinbarung mit den beteiligten Berliner Forsten ausgewählte Bereiche des Reviers Teufelssee im Forstamtsbereich Köpenick. Dazu zählen Strände und das Umfeld der Strände, Rad- und Uferwege, ein Waldspielplatz sowie Schutzhütten und Bänke mit Umfeld. 2 Frage 2: Teilt der Senat die Auffassung, dass im Vergleich zur früheren Bewirtschaftung durch die bezirklichen Grünflächenämter eine deutliche Verbesserung des Erscheinungsbildes der Anlagen nach Übernahme durch die BSR eingetreten ist? Antwort zu 2: Bisher zeigt sich, dass das Modellprojekt in Bezug auf die verbesserte Sauberkeit ein Erfolg ist. Die ausgewählten Parkanlagen sind in einem deutlich besseren Reinigungszustand. Die Annahme, dass ein deutlich verstärkter Einsatz von Ressourcen durch einen fachlich qualifizierten Dienstleister zu augenfälligen Erfolgen führen wird, hat sich bestätigt. Die seitens der BSR im Rahmen des Pilotprojekts aufgewendeten Kapazitäten bzw. der Umfang der Leistungen wären für die Bezirke aus dem derzeitigen Grünflächenunterhaltungsbudget nicht ansatzweise vergleichbar zu finanzieren. Festzustellen ist bereits jetzt, dass für einen verbesserten Sauberkeitszustand in Berlin – ganz unabhängig von den jeweils Ausführenden – ein deutlich verstärkter Ressourceneinsatz unabdingbar ist. Durch ein verändertes Nutzungsverhalten und das immer weiter zunehmende Abfallaufkommen im Stadtgrün sind die Bezirke heute gezwungen, nennenswerte Anteile des knappen für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen vorgesehenen Budgets für die Reinigung des Stadtgrüns auszugeben. Das durch diese nicht-gärtnerischen Leistungen zusätzlich belastete Grünpflegebudget führt seit Jahren stadtweit zu Einschränkungen in der fachgerechten gärtnerischen Pflege. Frage 3: Wenn ja, ist eine Verstetigung der bisher durch die BSR betreuten Parks und Grünanlagen geplant und wie ist hierzu der aktuelle Verhandlungsstand hinsichtlich Vertragslaufzeit und Finanzierung? Frage 4: Welche gesetzlichen Grundlagen müssen geschaffen werden, damit die BSR die Betreuung dauerhaft durchführen kann? Antwort zu 3 und 4: Wie in der Rahmenvereinbarung zur Durchführung, Evaluierung und Abrechnung neuer Aufgabenstellungen für die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) festgelegt wurde, erfolgt durch die eingerichtete Evaluierungsgruppe eine Gesamtbewertung im Hinblick auf das Ergebnis spätestens drei Monate nach dem Projektzeitraum, der gemäß der geltenden Vereinbarung zum 31.12.2017 endet. Dieser Bericht wird ein Votum zur eventuell dauerhaften Ausweitung der Aufgaben der BSR sowie eine entsprechende Folgenabschätzung enthalten. Welche gesetzlichen Grundlagen dann geschaffen werden müssten, kann derzeit nicht benannt werden. Frage 5: Welche zusätzlichen Parks und Grünanlagen haben die Bezirke für eine Betreuung durch die BSR angemeldet? (Bitte um Auflistung der Standorte) 3 Antwort zu 5: Zurzeit wird eine Verlängerung des Pilotprojekts „Reinigung von ausgewählten Parkanlagen“ über die vereinbarte Laufzeit hinaus diskutiert und geprüft. Eine abschließende Entscheidung über zweckmäßige Erweiterungen des Pilotprojekts ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt, daher ist eine verbindliche Auflistung von Standorten nicht möglich. Frage 6: Wann ist mit einer abschließenden Entscheidung im Senat zu rechnen, ob und in welchem Umfang die BSR die bisherigen Parks, Grünanlagen und Forstflächen weiterbetreuen und neue Flächen in ihre Obhut nehmen kann? Antwort zu 6: Zunächst ist die abschließende Entscheidung über eine Verlängerung des Pilotprojekts „Reinigung von ausgewählten Parkanlagen „und damit ggf. einhergehende Fristverlängerungen auch für die bislang gültigen vereinbarten Termine und Fristen einschließlich einer Anpassung der zugrundeliegenden Rahmenvereinbarung abzuwarten. Wie in der Antwort zu Frage 3 und 4 dargelegt, ist mit der Vorlage einer Grundlage für eine Entscheidung im Senat auf Basis der laufenden Pilotprojekte gemäß der zurzeit gültigen Rahmenvereinbarung nicht vor dem ersten Quartal 2018 zu rechnen. Im Zuge einer Verlängerung würde sich der Termin für eine abschließende Gesamtbewertung durch die Evaluierungsgruppe voraussichtlich ebenfalls verschieben. Berlin, den 03.08.17 In Vertretung Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11904 S18-11904