Drucksache 18 / 11 905 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 25. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juli 2017) zum Thema: Ersatzflächen für Kleingartenanlagen in Berlin und Antwort vom 07. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11905 vom 25. Juli 2017 über Ersatzflächen für Kleingartenanlagen in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kleingartenparzellen wurden in den letzten zehn Jahren in Berlin aufgegeben? (Bitte um Aufschlüsselung der Standorte und Anzahl der Parzellen auf die einzelnen Bezirke) Frage 2: Wie viele Kleingartenparzellen wurden in den letzten zehn Jahren in Berlin neu angelegt? (Bitte um Aufschlüsselung der Standorte und Anzahl der Parzellen auf die einzelnen Bezirke) Antwort zu 1 und 2: Eine Datenanalyse zu Bestand und Entwicklung der Kleingartenparzellen in Berlin in den letzten zehn Jahren liegt dem Senat aufgeschlüsselt nach Standorten derzeit nicht vor. Der derzeitige Bestand an Kleingärten in Berlin ist aufgeteilt auf die einzelnen Bezirke der folgenden Tabelle zu entnehmen: Bezirk Kleingartenbestand in Berlin (Stand 31.12.2015) Anlagen Parzellen ha Mitte 31 2.008 64,7 Friedrichshain- Kreuzberg 2 121 4,1 Pankow 92 10.294 491,6 Charlottenburg- Wilmersdorf 114 8.653 301,0 Spandau 76 4.344 181,6 Steglitz-Zehlendorf 78 5.536 197,9 2 Tempelhof- Schöneberg 94 7.094 240,1 Neukölln 91 9.426 391,0 Treptow-Köpenick 154 9.177 403,3 Marzahn-Hellersdorf 39 3.295 161,5 Lichtenberg 58 6.252 284,5 Reinickendorf 87 6.830 268,8 Berlin insgesamt 915 73.030 2.990,1 Der Bestand umfasst demnach insgesamt 915 Kleingartenanlagen (KGA) mit 73.030 Parzellen auf einer Fläche von rund 2.990 ha. Der Flächenbestand hat in den letzten Jahren um etwa 10 % abgenommen, denn laut erstem vom Senat beschlossenen Kleingartentwicklungsplan (KEP) waren es in 2004 noch rund 3.300 ha (siehe hierzu auch: http://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/kleingaerten/de/kleingartenentwicklungspla n/index.shtml) Dies ist hauptsächlich darin begründet, dass einige Flächen mittlerweile nicht mehr im Kleingartenbestand erfasst sind, da sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) unterliegen, sowie in Verkäufen nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz und weniger in der tatsächlichen Abräumung von Kleingärten. Tatsachlich beräumt wurden seit 2004 rund 65 ha, davon 30 ha landeseigene Flächen ohne Schutzfrist (z.B. für den Bau der BAB A 100 sowie Gewerbeund Wohnbauflächen in Charlottenburg-Wilmersdorf). Daneben wurden aber auch einzelne Kleingartenanlagen (KGA) neu geschaffen. Im Zeitraum 2004 bis 2014 sind zu nennen: Bezirk Spandau: KGA Gustav´s Ruh (rund 0,7 ha mit 20 Parzellen) Bezirk Steglitz-Zehlendorf: KGA Wildkraut (rund 2,1 ha mit 47 Parzellen). Im Rahmen der derzeit laufenden Überarbeitung des Kleingartenentwicklungsplanes (siehe hierzu die Beantwortung der Frage 3) erfolgt auch eine Analyse und Auswertung des Kleingartenbestandes in Berlin, die die Darstellung der Entwicklung des Kleingartenbestandes von 2004 bis 2017 beinhalten wird. Frage 3: Welche Planungen zur Aufgabe von Parzellen bzw. zur Neuanlage von Parzellen in nächster Zeit sind dem Senat bekannt? Antwort zu 3: Konkrete Planungen zur Aufgabe oder Neuanlage von Kleingartenparzellen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht benannt werden. Derzeit erfolgt die grundlegende Überarbeitung des Kleingartenentwicklungsplanes (KEP) unter den Aspekten der demografischen Entwicklung, der nachhaltigen Stadtentwicklung, des zu erwartenden Wohnungsbedarfs und der künftigen Nachfrage wie auch der Qualität der Anlagen. Oberste Priorität hat dabei entsprechend der Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021 und des Regierungsprogramms, Kleingärten in ausreichendem Maße zu sichern. In den nächsten Monaten soll die Datenanalyse und Auswertung der Bestandsdaten abgeschlossen sein. Bis Ende des Jahres soll ein erster Arbeitsentwurf erarbeitet werden, der in der ersten Hälfte 2018 abgestimmt und Ende 2018 durch den Senat und das Abgeordnetenhaus beschlossen werden soll. Erst dann werden konkrete Angaben zur Aufgabe bzw. Neuanlage von Kleingärten möglich sein. 3 Frage 4: Welche Kriterien verfolgt der Senat bei der Ausweisung von Ersatzflächen für Kleingartenanlagen, die z.B. dem dringend notwendigen Neubau von Wohnungen weichen müssen? Antwort zu 4: Wie in der Antwort zu Frage 3 erläutert, befindet sich die Kleingartenentwicklungsplanung gegenwärtig in der Überarbeitung, dabei wird auch das Thema Ersatzflächen behandelt werden. In der Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021 und im Regierungsprogramm ist festgelegt worden, dass im Fall einer Räumung in räumlicher Nähe Ersatz geschaffen werden soll. Aufgrund des in Berlin bestehenden knappen Flächenangebotes, das zudem unter deutlicher Nachfragekonkurrenz steht, wird die Neuausweisung von Kleingartenflächen in nennenswerter Größe schwer umsetzbar sein. Flankierend werden daher auch kleinteilige Maßnahmen in den Blick genommen werden. Dazu gehören Sanierungen von Kleingartenanlagen bzw. Teilbereichen, um zusätzliche Parzellen zu gewinnen sowie Parzellenteilungen im Zuge von Nutzerwechseln. Bei geeigneten Flächen ist zu prüfen, ob bislang ungenutzte oder zweckfremd genutzte Randflächen außerhalb von bestehenden Kleingartenanlagen parzelliert werden können. Frage 5: Ist dem Senat das Modell der Ersatzflächenausweisung bei Überplanung von Kleingartenanlagen in Hannover bekannt, dass seitens der Kleingartenverbände oftmals positiv angeführt wird? Wenn ja, welche Schlüsse für Berlin können daraus gezogen werden? Antwort zu 5: Im Rahmen der gegenwärtigen Überarbeitung des Berliner Kleingartenentwicklungsplanes werden auch Erfahrungen anderer Städte eingeholt. Bei dem Erfahrungsaustausch geht es insbesondere um die Klärung der Fragen, welche Strategien und Ansätze andere Städte zur Sicherung von Kleingartenanlagen wie auch bei der Bereitstellung und Realisierung von Ersatzflächen verfolgen. Auch die Stadt Hannover ist in diesen Austausch einbezogen. Die Erkenntnisse daraus werden in die Kleingartenentwicklungsplanung mit einfließen. Frage 6: Hält es der Senat für denkbar und sinnvoll, dass bei der Renaturierung von ehemaligen Gewerbe-oder Industrieflächen in Außenbereichen, die dann in die Zuständigkeit und das Fachvermögen der Berliner Forsten fallen, hier auf einem Teil der Fläche auch Kleingartenanlagen neu ausgewiesen werden? Antwort zu 6: Da der Berliner Kleingartenentwicklungsplan gegenwärtig grundlegend überarbeitet wird, können zur Neuausweisung von Kleingartenanlagen keine konkreten Angaben gemacht werden. Zur Beantwortung der Frage, ob dafür auch ehemalige Gewerbe-oder Industrieflächen in Außenbereichen in Betracht kommen könnten, ist davon auszugehen, dass hierbei insbesondere auch die Bodenbelastung der Flächen durch Schadstoffe ein 4 entscheidendes Kriterium ist und dies zum Ausschluss dieser Fächen für eine kleingärtnerische Nutzung führen kann. Berlin, den 7.8.2017 In Vertretung Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11905 S18-11905