Drucksache 18 / 11 906 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 25. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juli 2017) zum Thema: Brand in Neu-Helgoland in der Nacht des 18./19. Juli 2017 und Antwort vom 08. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 906 vom 25. Juli 2017 über Brand in Neu- Helgoland in der Nacht des 18./ 19. Juli 2017 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse bezüglich der Brandursache liegen beim Großbrand in Neu-Helgoland in der Nacht vom 18. zum 19. Juli 2017 vor? Zu 1.: Die am Brandort durchgeführten Untersuchungen und Befragungen von Verantwortlichen und Zeugen belegen, dass das Brandgeschehen seinen Ursprungsort in einem Müllcontainer- Häuschen hatte. Erst mit Weiterentwicklung des Brandes kam es zum Übergreifen des Feuers auf ein weiteres Nebengebäude und schließlich auf das Hotelgebäude . In dem Lokal fand zum Zeitpunkt des Brandes eine größere Veranstaltung statt. Es wird derzeit von einer fahrlässigen Verursachung des Brandes, möglicherweise durch Einfüllen noch glimmenden Abfalls in einen Container, ausgegangen. Auch ein vorsätzliches Inbrandsetzen ist bisher nicht gänzlich auszuschließen. 2. Sind Medienberichte zutreffend, dass zwischen Alarmierung und Eintreffen der Feuerwehr eine Zeitspanne verstrich, die deutlich über den dafür vorgesehenen Richtwerten lag? Wenn ja, wie ist dies erklärbar? Zu 2.: Das erste Löschfahrzeug erreichte mit sechs Einsatzkräften die Einsatzstelle 12 Minuten nach dem Notrufeingang. Siebenzehn Minuten nach dem Notrufeingang waren 20 Einsatzkräfte mit drei Löschfahrzeugen und einer Drehleiter vor Ort. Laut Schutzzielvereinbarung sollen in 50% der Einsatzfälle nach 15 Minuten 14 Einsatzkräfte vor Ort sein. Die Eintreffzeit entsprach dem in diesem Gebiet zu erwartenden Zeitumfang . Seite 2 von 3 3. Ist es zutreffend, dass es Probleme für die Feuerwehrfahrzeuge gab, den Brandort zu erreichen, weil sowohl der Neuhelgoländer Weg (der beidseitige Halteverbote aufweist) als auch der Parkplatz von Neu-Helgoland selbst zugeparkt waren? Zu 3.: Nein. 4. Wie kann es sein, dass eine Saugstelle für Löschwasser nicht zu benutzen war, weil sie – Zitat eines Feuerwehrsprechers in der Berliner Zeitung vom 20.07.2017 „nicht gewartet war“? 5. Wer ist für diesen gravierenden Missstand verantwortlich und welche Konsequenzen wird dies haben? 9. Wurden nach dem vorherigen Großbrand in der Gaststätte vor nur 15 Jahren (Neujahr 2002) beim Wiederaufbau seitens der Bauaufsicht des Bezirks Treptow-Köpenick Auflagen zur Verbesserung des Brandschutzes erteilt und wenn ja, wurde deren Umsetzung abgenommen und kontrolliert? Wenn nein, warum gab es diese Auflagen nicht? Zu 4., 5. und 9.: Mit Bescheid vom 01.07.2002 wurde die Baugenehmigung „Wiederaufbau einer Gaststätte mit Pension“ erteilt. Die Baugenehmigung enthielt Auflagen zum baulichen und vorbeugenden Brandschutz. Darin enthalten war insbesondere die zwingend erforderliche Gewährleistung der Löschmittelentnahme über einen Saugschacht oder Saugrohr sowie die erforderliche Zufahrts- und Bewegungsfläche. Diese Forderungen waren bereits Bestandteil der genehmigten Bauvorlagen und somit Regelungsgehalt der Baugenehmigung. Darüber hinaus fand am 20.12.2002 eine Bauzustandsbesichtigung nach Fertigstellung des Vorhabens durch die Untere Bauaufsichtsbehörde im Beisein zahlreicher Beteiligter statt. Diverse Prüf- und Gewährleistungsbescheinigungen wurden vorgelegt . Die Besichtigung umfasste auch die Kontrolle über die baugenehmigungskonforme Realisierung des Bauvorhabens nebst Erfüllung der Nebenbestimmungen. Ausweislich einer gutachterlich zugelassenen Fachfirma wurde die ordnungsgemäße Errichtung einer Saugstelle zur Löschwasserentnahmestelle nach DIN 14210 und DIN 14244 bescheinigt. Die Gewährleistungsfrist gemäß Abnahmeprotokoll vom 18.12.2002 endete am 19.12.2007. Die fachgerechte Wartung und Instandhaltung von brandschutztechnischen Einrichtungen , so auch die uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit der Saugstelle, liegt in der Betreiberverantwortung . 6. Wie lange dauerte das dadurch notwendig gewordene Herbeischaffen von mehreren Pumpen und von wo wurden diese geholt? Zu 6.: Das Herbeischaffen der Pumpen von den umliegenden Freiwilligen Feuerwehren Friedrichshagen und Adlershof sowie von der Berufsfeuerwache Köpenick hat ca. 20 Minuten in Anspruch genommen. 7. Wie lange dauerte es bis zum Eintreffen des Polizeibootes mit Wasserwerfer, das beim Löschen unterstützte? Zu 7.: Das eingesetzte Polizeiboot ist bei der Direktion Einsatz/ Wasserschutzpolizei Ost stationiert. Es wurde um 23:15 Uhr alarmiert und traf nach einer Stunde um 00:15 Uhr am Brandort ein. Seite 3 von 3 8. Ist das seit vielen Jahren fehlende und immer wieder angemahnte Löschboot in Köpenick aufgrund dieser Erfahrungen wegen seiner Notwendigkeit wieder in der Diskussion? Zu 8.: Ein Löschboot ist kein Ausgleich für eine schlechtere Wasserversorgung im Brandfall für Objekte in Außenbereichen, sondern ein zusätzliches Sondereinsatzmittel. Brandschutztechnische Kompensationen erfolgen über bauaufsichtliche Anforderungen und sind grundsätzlich entweder anlagentechnisch oder baulich zu realisieren. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die benannte Saugstelle. Berlin den 08. August 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11906 S18-11906