Drucksache 18 / 11 910 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 18. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juli 2017) zum Thema: Hintergründe des Anschlags vom 19.12.2016 am Breitscheidplatz LXXV und Antwort vom 08. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11910 vom 18. Juli 2017 über Hintergründe des Anschlags vom 19.12.2016 am Breitscheidplatz LXXV ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Trifft es nach den Kenntnissen des Senats zu, dass der bei dem Anschlag verwendete LKW unmittelbar aus Italien nach Berlin gekommen war und in Italien am 16.12.2016 zunächst die Stahlröhren bei der Firma Alessio Tubi, Strada Statale 20, IT-10040 La Loggia abgeholt hat und sodann zur Firma OMM Lavapavimenti, Via Cesare Cantù, 8, IT-20092 Cinisello Balsamo MI gefahren ist, um dort Reinigungsmaschinen zu laden? 2.) Falls dies zutrifft, welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, weshalb Anis Amri am 21.12.2016 in die unmittelbare Nähe des Firmensitzes der Firma OMM Lavapavimenti gereist ist? Zum Hintergrund: der Firmensitz liegt etwa 1.400 Meter von der Piazza Primo Maggio, an der Amri erschossen wurde, entfernt. 3.) Hat der Senat Kenntnisse darüber, was Amri getan hat, bevor er an der Piazza Primo Maggio angehalten worden ist oder wohin er sich von dort bewegen wollte? Zu 1. bis 3.: Sämtliche Einzelfragen betreffen den Kernbereich der Ermittlungen des Bundeskriminalamts zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016. Insofern verweist der Senat zur Beantwortung der Fragen 1 bis 3 auf die Zuständigkeit des verfahrensführenden Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof. Berlin, den 08. August 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11910 S18-11910