Drucksache 18 / 11 911 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) vom 25. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juli 2017) zum Thema: Die Datenbank von „World-Check“ und Antwort vom 08. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/11 911 vom 25. Juli 2017 über Die Datenbank von „World-Check“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Worum handelt es sich nach Kenntnis des Senats bei der Datenbank bzw. Plattform „World- Check“? Zu 1.: Nach Medienberichten und den Angaben auf dem Internetauftritt des Unternehmens handelt es sich bei „World-Check“ um eine kommerzielle private Datenbank mit Sitz in London (Vereinigtes Königreich). Betrieben wird sie durch die Thomson Reuters Corporation. In die Datenbank werden Personen und Organisationen aufgenommen, die nach Auffassung von „World-Check“ im Hinblick auf die Einhaltung von Finanzvorschriften gegen Geldwäsche und zur Terrorabwehr „risikobehaftet“ sind. Kunden der Datenbank sollen u.a. Banken, Versicherungsgesellschaften, Anwaltskanzleien und Wirtschaftsprüfer, Regierungsorganisationen und Geheimdienste sein. Nach Angaben des Betreibers zieht dieser für die Datenbank nur öffentlich zugängliche Daten heran. Als Datenquellen genannt werden 530 Sanktions-, Kontroll-, Regulierungs- und Strafverfolgungs-Listen, nationale und internationale Regierungsdokumente, länderspezifische Datenquellen, internationale Medien, englische und fremdsprachige Datenquellen und relevante Branchenquellen. 2. Inwieweit erfolgt eine Datenbereitstellung bzw. ein Datenzugriff des Betreibers der Datenbank „World-Check“, der Agentur Thomson Reuters, auf Datenbanken oder sonstige Informationen von Berliner Behörden? Zu 2.: Berliner Behörden stellen der Datenbank „World-Check“ unmittelbar selbst keine Daten oder sonstige Informationen bereit. Ob die Datenbank „World-Check“ auf öffentlich zugängliche Portale der Berliner Behörden zugreift, ist nicht bekannt. Seite 2 von 2 3. Kooperieren Berliner Behörden mit dem Betreiber der Datenbank „World Check“ und wenn ja, wie? Zu 3.: Nein. 4. Wie viele Personen und Organisationen sind nach Kenntnis des Senats in dieser Datenbank gelistet und wie viele davon aus Berlin? 5. Nach welchen Kriterien werden Personen und Organisationen von dem Betreiber der Datenbank „World-Check“ nach Kenntnis des Senats ausgewählt und unter welchen Kategorien in der Datenbank abgespeichert? 6. Wie viele und welche Personen und Organisationen wurden nach Kenntnis des Senats unter der Kategorie „Terrorismus“ eingestuft und wie viele davon aus Berlin? 7. Trifft es zu, dass der ehemalige Staatssekretär Andrej Holm (siehe https://www.tagesschau.de/wirtschaft/world-check-103.html) in der Datenbank „World-Check“ in der Kategorie „Terrorismus“ gelistet ist und wenn ja, welcher Handlungsbedarf ergibt sich für den Senat daraus? Zu 4. bis 7.: Es bestehen hierzu keine Erkenntnisse des Senats. 8. Wie viele und welche Banken haben nach Kenntnis des Senats Zugriff auf diese Datenbank? Zu 8.: Nach Auskunft der Berliner Sparkasse nutzt diese die Datenbank derzeit nicht und speist auch keine Daten dort ein. Über das Nutzerverhalten anderer Banken liegen dem Senat keine Informationen vor. 9. Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Umgang der Agentur Thomson Reuters mit Daten der Datenbank „World Check“, insbesondere im Hinblick auf die Weitergabe an Dritte und Löschfristen? 10. Welche Organisationen sind oder wurden nach Kenntnis des Senats bei „World-Check“ unter welcher Kategorie gespeichert und welche davon aus Berlin? Zu 9. und 10.: Der Senat hat hierüber keine Kenntnis. 11. Welche Mittel stehen den Betroffenen, die bei „World-Check“ gelistet sind, nach Kenntnis des Senats zur Verfügung, um gegen die Speicherung ihrer Daten vorzugehen? Zu 11.: Die Kontrolle der Ausführung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) durch nichtöffentliche Stellen obliegt gemäß § 38 BDSG den Datenschutzaufsichtsbehörden, soweit der Betreiber der Datenbank „World-Check“ eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland hat. Andernfalls sind die datenschutzrechtlichen Regelungen des Vereinigten Königsreichs maßgeblich. Berlin, den 8. August 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11911 S18-11911