Drucksache 18 / 11 913 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Efler, Stefanie Fuchs und Harald Wolf (LINKE) vom 25. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juli 2017) zum Thema: Strom- und Gassperren in Berlin 2016 (III): Nachfragen zur Antwort in Drucksache 18/10893 und Antwort vom 10. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Dr. Michael Efler (Die Linke), Frau Abgeordnete Stefanie Fuchs (Die Linke) und Herrn Abgeordneten Harald Wolf (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11913 vom 25. Juli 2017 über Strom- und Gassperren in Berlin 2016 (III): Nachfragen zur Antwort in Drucksache 18/10893 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Sperrandrohungen wurden in 2016 durch den Grundversorger und wie viele im Grundversorgungstarif versendet? Zu 1.: Im Jahr 2016 wurden nach Angaben des Grundversorgers Gasag bei Gas in 27.897 Haushalten Termine zur Sperrung angekündigt. 86 % der betroffenen Kundinnen und Kunden befanden sich zum Zeitpunkt der Androhung im Grundversorgungstarif . In 2016 wurden durch den Grundversorger Vattenfall bei Strom insgesamt 131.305 Sperrandrohungen (laut Vattenfall eine konkrete Ankündigung der Unterbrechung der Stromversorgung ab einem bestimmten Termin) versendet, die sich alle auf den Grundversorgungstarif bezogen. 2. Wie viele der 17.819 Stromsperren in 2016 wurden durch den Grundversorger und wie viele im Grundversorgungstarif beauftragt? Zu 2.: Der Strom-Grundversorger Vattenfall hat nach seinen Angaben in 2016 insgesamt 16.873 Stromsperren beauftragt. Diese bezogen sich in allen Fällen auf den Grundversorgungstarif. 3. Teilt der Senat die Auffassung, dass Stromlieferanten außerhalb der Grundversorgung bei Zahlungsverzug auch das mildere Mittel der fristlosen Kündigung offensteht, und insoweit eine rechtliche Klarstellung, dass der Zahlungsverzug von Sondervertragskunden nicht zur Stromsperre berechtigt, geboten ist? Zu 3.: Nein. Ob Stromsperren zulässig sind oder nicht, ist in den jeweiligen Verträgen mit den Sondervertragskunden geregelt. Die Regelungen zur Zulässigkeit von Stromsperren bei Sonderverträgen unterliegen ausschließlich dem Zivilrecht. So ist im Einzelfall bspw. auch die Verhältnismäßigkeit der Sperre zu beachten. 2 4. An welchen Wochentagen finden Entsperrungen von zuvor gesperrten Strom- und Gasanschlüssen statt? Zu 4.: Bei der Gasversorgung finden die Entsperrungen nach Angaben der Gasag durch den Verteilnetzbetreiber Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB) von Montag bis Freitag statt. Die Entsperrungen werden bei Strom laut Vattenfall durch die Verteilnetzbetreiberin Stromnetz Berlin GmbH von Montag bis Freitag vorgenommen, sofern es sich hier nicht um Feiertage handelt. In den übrigen Zeiten kann die Entsperrung von Installateurinnen bzw. Installateuren im Rahmen der Notdienstpartnerschaft übernommen werden. Die Kosten für diese Entsperrungen verrechnet die Installateurin oder der Installateur direkt mit dem Kunden bzw. der Kundin. 5. Wie lange ist die Bearbeitungszeit zur Wiederherstellung des Strom- bzw. Gasanschlusses nach Wegfall des Grundes der Sperre oder gerichtlicher Verfügung zur Wiederherstellung des Anschlusses ? Zu 5.: Die Wiederinbetriebnahme des Gasanschlusses durch die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB) erfolgt nach Angaben der Gasag so schnell wie möglich, spätestens jedoch nach einer Woche. Nach Angaben von Vattenfall beauftragt im Strombereich die Vattenfall Sales GmbH innerhalb der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr) unverzüglich nach Kenntnisnahme des Wegfalls des Grundes (z.B. durch Vorzeigen des Einzahlungsbeleges im Kundenzentrum als Nachweis zum Ausgleich der Gesamtforderung) die Wiederherstellung des Stromanschlusses bei der Stromnetz Berlin GmbH. Die Wiederinbetriebnahme erfolgt in der Regel am folgenden Werktag. 6. Welche Kosten stellt Stromnetz Berlin für die Entsperrung des Stromanschlusses den Stromlieferanten in Rechnung und welche Kosten reicht der Grundversorger an die Kunden weiter? Zu 6.: Für die Wiederherstellung der Anschlussnutzung für Lastprofilkundinnen und Lastprofilkunden in der Niederspannung berechnet nach Angaben von Vattenfall die Stromnetz Berlin GmbH 80,22 € brutto. Vattenfall verweist hierzu auf die Preisblätter „Entgelte für den Netzzugang“ für 2016 und für 2017 der Stromnetz Berlin GmbH, die beide im Internet veröffentlicht sind. Der Grundversorger Vattenfall berechnet 9,31 € brutto zuzüglich der oben angegebenen vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Kosten. Vattenfall verweist hierzu auf sein Preisblatt „Preise für sonstige Leistungen in Berlin für Kunden der Grundversorgung (Tarife: Berlin Basis Privatstrom und Gewerbe Strom), Stand: 1.3.2017“, welches ebenfalls im Internet veröffentlicht ist. 7. Wird in den Sperrandrohungen und Sperrankündigungen des Grundversorgers auf Beratungsstellen zur Abwendung einer Stromsperre hingewiesen? (Bitte Muster der Sperrandrohung und Sperrankündigung als Anlage beifügen) Zu 7.: Nach Angabe des Grundversorgers Vattenfall erfolgt in den Anschreiben kein Hinweis auf mögliche Beratungsstellen. Vor diesem Hintergrund wurden keine Muster der Sperrandrohung und Sperrankündigung übersandt. 8. Wie bewertet der Senat den massiven Anstieg der Stromsperren in Berlin von über 15 Prozent in 2016 gegenüber 2015? 3 Zu 8.: Nach Auskunft von Vattenfall ist ein Grund für den Anstieg der Stromsperren in 2016 im Vergleich zum Vorjahr die bereits in der Schriftlichen Anfrage vom 06.04.2017 (18/10893) angeführte Fristverkürzung. Zudem versenden seit 2016 ausschließlich die Stromlieferanten die Sperrandrohungen und nachfolgende Sperrankündigungen , sodass eine schriftliche zusätzliche Vorankündigung an die Kundin oder den Kunden durch den Verteilnetzbetreiber Stromnetz Berlin obsolet wurde. 9. Wie bewertet der Senat, dass überproportional viele Stromsperren in den dunklen und kalten Monaten Januar und Februar erfolgen? Zu 9.: Eine überproportionale Häufung sowie eine saisonale Steuerung von Stromsperren ist nach der zur Schriftlichen Anfrage vom 06.04.2017 (18/10893) beigefügten Anlage 1 zur Antwort zu 2. nicht erkennbar. In den Monaten Juni, August und September gab es mehr Stromsperren als im Januar und Februar. 10. Hat der Senat eine Einschätzung zu den Gründen des besonders starken Anstiegs der Stromsperren in einigen Bezirken (z.B. in Lichtenberg, Reinickendorf, Pankow und Treptow-Köpenick) Zu 10.: Nein. Berlin, den 10.08.2017 In Vertretung Christian R i c k e r t s ............................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-11913 S18-11913 S18-11913 S18-11913a