Drucksache 18 / 11 924 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 27. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juli 2017) zum Thema: § 58 Abs. 8 WaffG - Umsetzung in Berlin und Antwort vom 07. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11924 vom 27. Juli 2017 § 58 Abs. 8 WaffG - Umsetzung in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele unerlaubt besessene Waffen welcher Art sind seit dem 06.07.2017 in Berlin bei zuständigen Stellen abgegeben worden? Zu 1.: Seit dem 6. Juli 2017 bis zum 2. August 2017 wurden drei scharfe Schusswaffen bei der Polizei Berlin abgegeben. 2. Was geschieht mit diesen Waffen nach Übergabe an eine zuständige Stelle? Zu 2.: Die Waffen werden asserviert und dem Schusswaffenerkennungsdienst des Bundeskriminalamtes zugeführt, um zu überprüfen, ob mit ihnen in der Vergangenheit eine Straftat begangen wurde. Nach einem Negativbescheid des Bundeskriminalamtes werden sie vernichtet. 3. Welche Einrichtungen in Berlin sind zuständige Stellen im Sinne des § 58 Abs. 8 WaffG? Zu 3.: Die Waffenbehörde und jede Polizeidienststelle sind zuständige Stellen im Sinne des § 58 Abs. 8 Waffengesetz (WaffG). Seite 2 von 2 4. Wird erfasst, welche Person welche Waffe wann an welcher zuständigen Stelle abgegeben hat? Falls ja, wie viele Personen, die in POLIKS wegen einer Tat aus dem Bereich der Gewaltkriminalität erfasst sind, haben eine Waffe abgegeben? Zu 4.: Ja. Keine. Berlin, den 07. Juli 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11924 S18-11924 S18-11924 S18-11924