Drucksache 18 / 11 929 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 20. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2017) zum Thema: Entlassung aus der Haft des Salafisten / Gefährder Mohamed A. und Antwort vom 10. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11929 vom 20. Juli 2017 über Entlassung aus der Haft des Salafisten / Gefährder Mohamed A. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Presseberichten (Berliner Morgenpost) zufolge soll der bekannte Salafist Mohamed A. bald aus der Haft entlassen werden und in Marzahn eine Wohnung beziehen. Warum soll er nach Marzahn ziehen? Wer hat das entschieden, dass er nach Marzahn ziehen soll? 2. Wann wird dieser Gefährder entlassen aus der Haft? Zu 1. und 2.: Die Person ist zum zunächst vorgesehenen Termin nicht entlassen worden, sondern befindet sich derzeit in Untersuchungshaft aufgrund eines weiteren Haftbefehls. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, kann zu einem Entlassungstermin und zur Frage seines Aufenthalts nach einer eventuellen Entlassung keine Aussage getroffen werden. 3. Wieviel bekannte Gefährder gibt es derzeit in Berlin und wieviel sind davon im Bezirk Marzahn Hellersdorf? Zu 3.: Bei der Polizei Berlin ist derzeit berlinweit eine Anzahl von islamistischen Gefährdern im zweistelligen Bereich erfasst. Eine weitere Differenzierung in regionaler Hinsicht erfolgt nicht. 4. Unter welcher Adresse bzw. in welcher Straße wird diese Person wohnen? 5. Wie wird die Bevölkerung vor dieser Person geschützt, insbesondere die Kinder z.B. in den Schulen und Kitas? Zu 4. und 5.: Da es sich bei dem Vorgang Mohamed. A. um ein laufendes Verfahren handelt, kann der Senat hierzu keine Stellungnahme abgeben. 2 6. Wer haftet, falls von dieser Person eine tatsächliche Gefahr (Anschlag o.ä.) ausgeht? Zu 6.: Im Falle einer „tatsächlichen Gefahr - eines Anschlags oder ähnliches -“ ist es für die Frage der Haftung entscheidend, welcher Vorwurf konkret in Rede steht. Grundsätzlich kann der Staat sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich „haftbar“ gemacht werden, ebenso öffentlich-rechtlich, etwa in Form eines Folgenbeseitigungsanspruchs. Nähere Aussagen lassen sich ohne ein konkretes Geschehen insoweit nicht treffen. 7. Warum wird diese Person nicht abgeschoben? 8. Welchen Aufenthaltsstatus hat diese Person? Zu 7. und 8.: Aufenthaltsrechtliche Auskünfte zu Einzelfällen können im Rahmen der Beantwortung von Schriftlichen Anfragen nicht erteilt werden. 9. Wie wird die Bevölkerung in Marzahn über diesen Gefährder informiert und gewarnt? 10. Welche monatlichen Kosten fallen durch die Beobachtung dieses Gefährders an? 11. Wurde das Bezirksamt Marzahn Hellersdorf und die umliegenden Schulen / Kitas informiert? Wenn ja, wer wurde genau informiert und wenn nein, warum nicht? Zu 9. bis 11.: Da es sich bei dem Vorgang Mohamed. A. um ein laufendes Verfahren handelt, kann der Senat hierzu keine Stellungnahme abgeben. Berlin, den 10. August 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-11929 S18-11929