Drucksache 18 / 11 936 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 31. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2017) zum Thema: Taser-Testlauf bei der Berliner Polizei und Antwort vom 13. August 2017 (Eingang im Abgeordnetenhaus am 17. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11936 vom 31. Juli 2017 über Taser-Testlauf bei der Berliner Polizei ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat der in der Antwort auf die Frage 1.) der schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Marc Vallendar vom 13.12.2016 (Drs. 18/10157) angekündigte Probelauf des Distanz-Elektroimpulsgerätes (DEIG) für Dienstkräfte des täglichen Basisdienstes nunmehr stattgefunden und wenn ja, wann und wo genau? 2. Sofern Frage 1.) bejaht wurde: Wie viel Beamte wurden mit welchen DEIG ausgestattet? 3. Auf welchen Zeitraum erstreckt sich der Probelauf und welchen Inhalt hat dieser, z. Bsp. hinsichtlich der Anzahl der am Probelauf beteiligten Beamten: Gibt es diesbezüglich ein rollierendes System? Zu 1. bis 3.: Der Probelauf erstreckt sich auf den Abschnitten 32 und 53 seit dem 6. Februar 2017 über einen Zeitraum von drei Jahren. Je Abschnitt wurden 10 Dienstkräfte des Funkwageneinsatzdienstes mit dem Distanz-Elektroimpulsgerät (DEIG) ausgestattet. Über den tatsächlichen Bedarf von 20 Mitarbeitenden hinaus wurden weitere 10 Dienstkräfte am DEIG ausgebildet, um entsprechende Reservekräfte vorzuhalten. Darüber hinaus ist kein rollierendes System vorgesehen. 4. Wurden die am Probelauf beteiligten Beamten im Umgang mit dem DEIG ausgebildet? Wenn ja: Wie, von wem und über welchen Zeitraum? Zu 4.: Die am Probelauf beteiligten Dienstkräfte wurden am DEIG in einem dreitägigen Anwendergrundlehrgang durch zertifizierte Einsatztrainer ausgebildet. Die Herstellerfirma hat unter Beratung des Spezialeinsatzkommandos den ebenfalls dreitägigen Trainer/-innen-Lehrgang/ für die Multiplikatoren/innen-Zertifizierung durchgeführt . 5. Wie oft wurden die DEIG seit Einführung des Probelaufs aufgrund welchen Anlasses/Deliktes mit welchem Ergebnis tatsächlich eingesetzt bzw. wurde deren Gebrauch angedroht (bitte nach Einsatzgebiet und Delikt aufschlüsseln)? 6. Welche Risiken/Gefahrenlagen waren bislang seit Einführung des Probelaufs mit dem Einsatz des DEIG auf Seiten der von dem Einsatz unmittelbar betroffenen Personen (Polizei und Betroffene) verbunden? Seite 2 von 2 Zu 5. und 6.: Es kam in vier Fällen zur Androhung des DEIG, jedoch ohne Auslösung des Gerätes. Alle vier Einsätze fanden im Bereich des Polizeiabschnitts 53 statt. - Am 13. März 2017 erfolgte der Einsatz des DEIG durch das Androhen in entschlossener Schießhaltung nach einer Bedrohung von Fahrgästen der U- Bahnlinie U 8 mit einer Schere sowie des Verdachts der sexuellen Nötigung. Das offensive Zeigen bewirkte die sofortige Festnahme des Täters ohne weitere Zwangsmittelanwendung. - Am 6. Juni 2017 ereignete sich ein weiterer Fall. Bei der Festnahme einer männlichen Person nach einem Fahrraddiebstahl und einem Zeugenhinweis, dass der Täter ein Beil und einen Zimmermannshammer mitführte, kam es zu erheblichen Widerstandshandlungen. Dabei wurde von einem Mitarbeiter das DEIG in die Sicherungshaltung genommen, woraufhin der Täter den Widerstand aufgab. - Am 23. Juni 2017 erfolgte ein Einsatz des DEIG durch das Androhen in entschlossener Schießhaltung, als eine alkoholisierte und verbal sehr aggressive tatverdächtige Person (Verdacht des Hausfriedensbruchs) bei der Mitteilung der Freiheitsentziehung unvermittelt in die Hosentasche griff. Ohne die Auslösung des DEIG konnte die Person mit Hilfe von Unterstützungskräften festgenommen werden. - Am 9. Juli 2017 ereignete sich ein weiterer Fall. Eine mutmaßlich psychisch kranke männliche Person verbarrikadierte sich in einer Wohnung im 2. Obergeschoss, legte dort Feuer und drohte, sich vom Balkon zu stürzen. Mittels Drehleiter der Feuerwehr gelangten Polizeikräfte zum Balkon und drohten den Einsatz des DEIG in entschlossener Schießhaltung an, um ein Herabspringen der Person zu verhindern und die Freiheitsentziehung zu ermöglichen. Der Tatverdächtige folgte den Anweisungen der Polizeikräfte und ließ sich widerstandslos festnehmen. 7. Liegen bereits Erfahrungswerte der am Probelauf beteiligten Beamten hinsichtlich des Einsatzes der DEIG vor und wenn ja, mit welchem Inhalt? Zu 7.: Nein. 8. Welche Kosten sind bislang während des Probelaufs entstanden? Zu 8.: Bislang sind für den Probelauf Kosten in Höhe von 66.294,52 € entstanden. Berlin, den 13. August 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11936 S18-11936