Drucksache 18 / 11 938 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 31. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2017) zum Thema: Umfangreicher Sanierungsbedarf der Polizeiwache des Abschnitts 61 in der Pablo-Picasso-Str. 2 / Neu-Hohenschönhausen und Antwort vom 15. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 938 vom 31. Juli 2017 über „Umfangreicher Sanierungsbedarf der Polizeiwache des Abschnitts 61 in der Pablo-Picasso-Str. 2 / Neu-Hohenschönhausen“ ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat die mit der Geschäftsführung des Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) betraute BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) um Stellungnahme gebeten. Die von dort übermittelten Informationen werden nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. 1. Ist dem Senat bekannt, dass sich die Polizeiwache in der Pablo-Picasso-Str. 2 in Neu- Hohenschönhausen sowohl außen als auch innen in einem sehr stark baufälligen Zustand befindet und seit Jahren bereits Auffangnetze für herabfallende Fassadenteile zum Schutz der Passanten angebracht sind? Zu 1.: Dem Senat ist bekannt, dass der Standort einen Sanierungsbedarf aufweist, über den auch schon ausführlich mit den Antworten zu den Schriftlichen Anfragen 18/10 781 und 18/11 127 berichtet wurde. 2. Welche Einschränkungen im Arbeitsablauf müssen die Polizeibeamten bedingt durch den sanierungsbedürftigen Gebäudezustand derzeit hinnehmen? Welche konkreten Verschlechterungen des Arbeitsumfeldes sind dem Senat bekannt? Zu 2.: Der Polizeiabschnitt ist trotz des bestehenden Sanierungsbedarfes arbeitsfähig. Besonders hervorzuhebende Einschränkungen oder Verschlechterungen des Arbeitsumfeldes, die über das hinausgehen, was angesichts des bekannten Sanierungsbedarfs erwartet werden kann, sind dem Senat nicht bekannt. 2 3. Warum wurden bisher keine Bausanierungsmaßnahmen an der Wache in Hohenschönhausen vorgenommen ? Zu 3.: Die dem SILB für das polizeigenutzte Portfolio zur Verfügung stehenden baulichen Unterhaltungsmittel werden insbesondere unter Berücksichtigung der Prioritätensetzungen des im SILB durchgeführten Gebäudescans sowie der gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport/ Berliner Polizei erarbeiteten mittel- und langfristigen Maßnahmenplanung eingesetzt. Nach derzeitigem Stand wird eine Sanierung des Hauses 1 in der Pablo-Picasso-Str. 4 mittelfristig erfolgen können. 4. Wie hoch sind die anberaumten Instandsetzungskosten für eine Generalsanierung? Zu 4.: Der im Rahmen des Gebäudescans ermittelte Sanierungsbedarf beläuft sich auf insgesamt rd. 13 Mio. € (siehe auch Schriftliche Anfragen 18/10 871 und 18/11 127). 5. Wann wird mit der Sanierung der Polizeiwache des Abschnitts 61 begonnen? a) Wie lange werden die Sanierungsmaßnahmen dauern? b) Welche baulichen Schäden sollen sowohl innen als auch außen konkret behoben werden? 6. Wann und wo werden die Ausschreibung sowie die dazugehörigen Vergabeunterlagen bezüglich der Instandsetzung der Polizeiwache in Neu-Hohenschönhausen veröffentlicht? Zu 5., 5. a), 5. b) und 6.: Sanierungsmaßnahmen werden nach heutigem Kenntnisstand mittelfristig erfolgen. Insofern ist aktuell noch kein Planungsbüro gebunden, so dass belastbare Aussagen zu zeitlichen Abläufen derzeit nicht getroffen werden können . Entsprechend der Ergebnisse des durchgeführten Gebäudescans werden u. a. die Erneuerung haustechnischer Anlagen (insbesondere Heizung) sowie Fenster und die Sanierung von Fassade und Dach notwendig, ebenso eine Renovierung von Wänden, Decken, Fußböden in den Büroräumen und WCs. Grundsätzlich erfolgen Veröffentlichungen von Ausschreibungen in unmittelbar zeitlichem Zusammenhang mit der jeweils angedachten Maßnahme dann über die Vergabeplattform des Landes Berlin. 7. Welche Einschränkungen des geregelten Betriebes müssen während der Baumaßnahmen hingenommen werden und kann der alltägliche Betrieb der Wache überhaupt aufrecht erhalten werden? Zu 7.: Insbesondere bei rund um die Uhr besetzten Standorten wird grundsätzlich versucht, umfassende Sanierungsmaßnahmen nicht im laufenden Betrieb durchzuführen . Um baubedingte zusätzliche Belastungen für die Dienstkräfte so gering wie möglich zu halten, werden in der Regel geeignete Zwischenunterbringungen vorgesehen . Berlin, den 15.08.2017 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen S18-11938 S18-11938