Drucksache 18 / 11 942 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Michael Dietmann (CDU) vom 31. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2017) zum Thema: Vorbereitung der U8-Verlängerung – nächste Planungsschritte und Antwort vom 15. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Michael Dietmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11942 vom 31. Juli 2017 über Vorbereitung der U8-Verlängerung – nächste Planungsschritte Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft bei den Fragen 6 und 7 Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um Stellungnahme gebeten, die dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Frage 1: Hat der Senat auf seinen Sitzungen seit Juni 2017 über die mögliche Erweiterung des Berliner U-Bahn- Netzes beraten, welche Senatsvorlagen gab es dazu und welche Beschlüsse wurden dazu gefasst, insbesondere zur Verlängerung der U8 in das Märkische Viertel? Antwort zu 1: In der Senatssitzung vom 11.07.2017 wurde festgestellt, dass die Priorität der Netzerweiterungen weiterhin bei der Straßenbahn liegt. Im Rahmen der langfristigen Verkehrsplanung der wachsenden Stadt werden davon unabhängig die Option einer Verlängerung der U 8 ins Märkische Viertel und weitere Verlängerungen von U-Bahnlinien geprüft. Frage 2: Gibt es bereits einen Auftrag an die Senatorinnen für Stadtentwicklung und für Verkehr zur Erarbeitung der Planungsgrundlagen für eine Machbarkeitsstudie bzw. Vorplanung oder die volkswirtschaftliche Bewertung der Erweiterung der U8? Wenn nein, warum nicht, und wann ist dann damit zu rechnen? Frage 4: Will der Senat die ersten Planungsüberlegungen zur Verlängerung der in der jüngsten Presseberichterstattung hervorragend genannten U-Bahnlinien U8 und U7 etwa erst zusammen mit der Beschlussfassung des neuen Stadtentwicklungsplanes Verkehr (Beschlussfassung 2020?) festschreiben, für den ausweislich der Drucksache Nr. 18/0472 die erforderlichen Untersuchungen noch nicht einmal ausgeschrieben sind? 2 Frage 5: Welchen Zeitplan verfolgt der Senat hinsichtlich der Verlängerung der U8 in das Märkische Viertel in Hinblick auf die Beschlüsse und die Bearbeitungsdauer von Planungsgrundlagen, Machbarkeitsstudie oder Vorplanung, volkswirtschaftliche Bewertung, Durchführungsbeschluss, Einstellung der Bauvorbereitungsund Baudurchführungsmittel in den Landeshaushalt, Anmeldung der Zuschüsse beim Bund etc.? Antwort zu 2, 4 und 5: Da es sich um langfristige Planungsoptionen handelt, lässt sich kein Zeitplan angeben. Hierzu wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zunächst die verkehrliche Wirkung der Verlängerung der U 8 ins Märkische Viertel im Rahmen der aktuellen Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Verkehr (StEP Verkehr) untersuchen lassen. Die erforderlichen Arbeiten für den StEP Verkehr wurden ausgeschrieben und sind bereits beauftragt. Der Entwurf des StEP Verkehr ist für Mitte 2018 angestrebt. Über die daran anschließenden Schritte für die mögliche Fortsetzung der U 8 - Planung, wie zum Beispiel eine Vorplanung oder volkswirtschaftliche Bewertung, ist mit Vorliegen der Ergebnisse des StEP Verkehr ergebnisoffen zu entscheiden. Frage 3: Hat der Senat im Haushaltsplanentwurf 2018/2019 Haushaltsmittel für irgendwelche Untersuchungen oder Vorplanungsaktivitäten zur Verlängerung der U8 eingestellt; wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Für die Überprüfung von Maßnahmen, beispielsweise im Rahmen des StEP Verkehr, darunter die Verlängerung der U 8 ins Märkische Viertel, oder für die Fragen von Trassenfreihaltungen sind für den Haushaltsplanentwurf 2018/2019 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 150.000 € vorgesehen. Frage 6: Parallel zu welchen Planungsphasen wird das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden und wann könnte es abgeschlossen sein? Antwort zu 6: Sollte eine positive Entscheidung vorliegen, so ist zunächst die Finanzierung der baulichen Umsetzung zu klären. Angesichts der begrenzten zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und der Entflechtungsmittel sind zeitliche Aussagen nicht möglich. Planfeststellungsverfahren werden grundsätzlich mit Vorliegen des endgültigen ingenieurtechnischen Entwurfs nach Abschluss der Entwurfsplanung durchgeführt. Dafür ist in Abhängigkeit der planerischen Randbedingungen von einer Dauer von mindestens 18 Monaten auszugehen. Ergänzend teilt die BVG AöR hierzu mit: „Mit einem Baustart ist incl. der Zeiten für die Planung, den Leitungsbau und das Vergabeverfahren in der Regel ca. 5-6 Jahre nach Projektauftrag zu rechnen.“ Frage 7: Können die alten Bauplanungen aus den 1980er Jahren zumindest noch teilweise für das aktuelle Vorhaben herangezogen werden? 3 Antwort zu 7: Hierzu teilt die BVG AöR mit: „Der BVG liegen aus dem Landesarchiv lediglich verschiedene Vorentwürfe für Trassenvarianten vor. Konkrete Bauplanungen für den Weiterbau, die für eine spätere Verlängerung genutzt werden können, sind nicht bekannt.“ Berlin, den 15.08.17 In Vertretung Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11942 S18-11942