Drucksache 18 / 11 943 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 31. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2017) zum Thema: Entwässerungsgräben in Heiligensee und Antwort vom 15. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 943 vom 31.07.2017 über Entwässerungsgräben in Heiligensee Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer ist für die Instandhaltung der Entwässerungsgräben in Berlin-Heiligensee zuständig und wer ist mit den entsprechenden Arbeiten beauftragt? Antwort zu 1: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist nach den §§ 39 ff. des Berliner Wassergesetzes (BWG) für die Unterhaltung der fließenden Gewässer 2. Ordnung im Grabensystem Heiligensee als Unterhaltungspflichtiger zuständig. Mit den Arbeiten an den Gräben sind Wasserbaufachfirmen von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beauftragt. Frage 2: Welche Maßnahmen gehören zu den regelmäßigen Instandhaltungsaufgaben? Antwort zu 2: Zu den regelmäßigen Instandhaltungsaufgaben gehören insbesondere Kontrollbegehungen der Gewässer, Verkehrssicherheitskontrollen, wöchentliche Reinigungen und Räumungen der Gräben und Rechen sowie sonstigen wasserbaulichen Anlagen, die Freihaltung des Gewässerbetts, der Schutz und die Unterhaltung der Ufer, die Erhaltung und die Entwicklung der Gewässerrandstreifen, die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss sowie Maßnahmen zur Verhütung von Uferabbrüchen, die den Wasserabfluss erheblich behindern. Zusätzlich eingehende 2 Schadensmeldungen bzw. Meldungen zu Abflusshindernissen werden umgehend durch die beauftragen Firmen beseitigt. Bei allen Unterhaltungsarbeiten sind die Belange des Naturschutzes nach dem Berliner Naturschutzgesetz zu beachten. So müssen beispielsweise die nach dem Berliner Wassergesetz erforderlichen Maßnahmen mit den Randbedingungen des Berliner Naturschutzes abgewogen werden, so dass eine Beeinträchtigung der Natur in der Vegetationsperiode und Brutzeit möglichst ausgeschlossen wird. Frage 3: Wann und in welchem Graben wurden in den letzten drei Jahren welche Maßnahmen durchgeführt? Antwort zu 3: Die in Antwort 2 aufgeführten Unterhaltungsarbeiten werden seit Jahren regelmäßig und in der Regel wöchentlich wiederkehrend in allen Gräben und durchflossenen Teichen des Grabensystems Heiligensee durchgeführt. Diese Arbeiten und Zeitfolge sind mit dem zuständigen Natur- und Grünflächenamt abgestimmt. Das Grabensystem Heiligensee hat sich in den letzten Jahren durch äußere Einflüsse, z.B. durch Wildschweine (Suhlen), durch Passanten (Beschädigung der Böschungen und Sohle beim Durchqueren der trocken gefallenen Gewässerläufe) sowie durch Erosion mehr und mehr verändert. Für die Aufrechterhaltung der Funktion wurden seit Januar 2017 am Grabensystem "Heiligensee" (Erlengraben und Weidengraben) intensive Sohlräumungen durchgeführt. Die Fortsetzung der Arbeiten ist im Eschengraben für Oktober 2017 geplant. Weiterhin fand in den Jahren 2016/17 eine Reinigung und Bestandserfassung der verrohrten Gewässer statt. Während der Dauerregenereignisse in Verbindung mit zeitweise unwetterartigem Starkregen (zuletzt am 28.06.-30.06.2017 und 25.07.-26.07.2017) wurden ergänzend zu den turnusmäßigen Schwerpunktreinigungen (1 x wöchentlich) mehrere Arbeitskolonnen im Grabensystem Heiligensee eingesetzt, um die Abflussprofile bestmöglich freizuhalten (u.a. an Rechen, Durchlässen, Abläufen, Zuläufen etc.). Jedoch konnten die stark angestiegenen Grundwasserstände hierdurch nicht beeinflusst werden. Frage 4: Wie schätzt der Senat die Entwässerungssituation in Heiligensee angesichts des sich abzeichnenden Klimawandels und der damit einhergehenden höheren Regenmengen ein und welche Folgerungen zieht er daraus? Antwort zu 4: Diese Frage berührt nicht nur die Entwässerungssituation in Heilgensee, sondern wirft eine gesamtgesellschaftliche Grundsatzfrage zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels auf. Vor dem Hintergrund des Klimawandels ist eine Zunahme von Starkregenereignissen und damit eine Verschärfung der daraus resultierenden Risiken wahrscheinlich. Jedoch sind gerade die Projektionen von seltenen Extremereignissen mit starken Unsicherheiten 3 behaftet und zurzeit noch nicht hinreichend belastbar. Diese allgemeine Aussage bestätigt auch das Konzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Berlin (AFOK). Zudem zeigt eine Analyse der Messdaten, dass sich in der Vergangenheit die Starkregenereignisse in Berlin nicht signifikant verändert haben. Dennoch wird das Land Berlin dem Thema des Managements von Starkregen zunehmend mehr Bedeutung beimessen und Vorsorgemaßnahmen ableiten. Innerhalb der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser wird basierend auf dem Beschluss der 86. Umweltministerkonferenz (UMK) eine Strategie zu einem effektiven Starkregenrisikomanagement in Anlehnung an die Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie entwickelt. In diesem Leitfaden werden Handlungsoptionen entwickelt. Bereits jetzt ist erkennbar, dass das Starkregenrisikomanagement eine Querschnittsaufgabe unterschiedlicher Tätigkeitsfelder (z.B. Wasserwirtschaft, Stadtplanung, Stadtentwässerung) ist und die verstärkte Einbeziehung der Grundstückseigentümer erfordert. Frage 5: Hält der Senat das Grabensystem im jetzigen Zustand für hinreichend, um die Heiligenseer Siedlungsgebiete weiterhin zu schützen? Antwort zu 5: Ja. Trotz der extremen Niederschlagssituation hat das Grabensystem nicht versagt. Schäden an Gebäuden durch Übertritte der Gräben wurden nicht beobachtet. Etwaige Schäden sind durch Grundwasseranstiege entstanden. Trotz der hohen Niederschläge wurde der zeHGW (zu erwartender Höchster Grundwasserstand) an drei in Heiligensee verteilten Messstellen nicht erreicht, es wurden auch nicht die höchsten gemessenen Grundwasserstände der 30er Jahre erreicht. Bei derartigen extremen Starkregen ist bei der vorhandenen lokalen Geologie (überwiegend Talsande, vereinzelt Torfe und Mudden) mit einem kurzfristigen Anstieg des Grundwassers zu rechnen, der bei nicht fachgerecht abgedichteten Kellern zu Problemen mit drückendem Grundwasser führen kann. Berlin, den 15.08.17 In Vertretung Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11943 S18-11943