Drucksache 18 / 11 948 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Gräff (CDU) vom 31. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2017) zum Thema: Grundstücksvergabe an Genossenschaften und Antwort vom 15. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Christian Gräff (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11948 vom 31.07.2017 über Grundstücksvergabe an Genossenschaften Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit ist dem Senat die "Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (2016/C 262/01)" bekannt? Antwort zu 1: Dem Senat ist die Bekanntmachung der Europäischen Kommission bekannt. Frage 2: Wie beurteilt der Senat die "Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (2016/C 262/01)" hinsichtlich einer möglichen Förderung von Wohnungsgenossenschaften insbesondere hinsichtlich des Wohnungsneubaus? Antwort zu 2: Der Senat beziehungsweise die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) berücksichtigt bei Grundstücksgeschäften stets alle relevanten rechtlichen Vorgaben. Dabei steht das Beihilferecht der Bereitstellung von Grundstücken für Genossenschaften zum Zwecke des Wohnungsneubaus grundsätzlich nicht im Wege. Daneben sind jedoch insbesondere auch haushaltsrechtliche Aspekte für die Ausgestaltung der Verkaufs- bzw. Vergabeverfahren von Relevanz. 2 Frage 3: Inwieweit ist dem Senat der "Endbericht Potenziale und Hemmnisse von unternehmerischen Aktivitäten in der Rechtsform der Genossenschaft" der Kienbaum Management Consultants GmbH, Seminar für Genossenschaftswesen der Universität zu Köln aus dem Jahr 2015 bekannt? Antwort zu 3: Der Senat hat Kenntnis von der im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erstellten Studie. Frage 4: Wie beurteilt der Senat den "Endbericht Potenziale und Hemmnisse von unternehmerischen Aktivitäten in der Rechtsform der Genossenschaft" der Kienbaum Management Consultants GmbH, Seminar für Genossenschaftswesen der Universität zu Köln aus dem Jahr 2015 bezüglich einer möglichen Förderung von Wohnungsgenossenschaften insbesondere hinsichtlich des Wohnungsneubaus? Antwort zu 4: Der Bericht zeigt unter anderem Möglichkeiten zur Unterstützung von Wohnungsbaugenossenschaften auf. Insbesondere die in dem Bericht als Option genannte Reservierung neuer Bauflächen steht im Einklang mit der Senatspolitik, wie das Konzeptverfahren an der „Schöneberger Linse“, wo ein Baufeld zur Vergabe an eine Genossenschaft ausgeschrieben war, exemplarisch zeigt. Auch an der Entwicklung der großen Neubaustandorte sollen Wohnungsbaugenossenschaften beteiligt werden, sofern das Land Berlin in diesen Gebieten über eigene Flächen verfügt. Frage 5: Aus welchen Gründen hat der Berliner Senat eine Förderung von Wohnungsbaugenossenschaften oder deren Mitgliedern, wie sie in anderen Bundesländern – beispielsweise in Lübeck in Form einer Verbilligungsrichtlinie oder in München in Form des "München Modells" für Genossenschaftsmitglieder – bisher nicht verfolgt? Antwort zu 5: Der Senat bekennt sich zu dem bereits in den Richtlinien der Regierungspolitik erwähnten Ziel, Wohnungsbaugenossenschaften u.a. durch die Bereitstellung von Grundstücken zu unterstützen. Allerdings müssen die einzelnen Maßnahmen zur Veräußerung landeseigener Grundstücke sowohl geltendem Recht entsprechen als sich auch in das vom Senat in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Konzept der Transparenten Liegenschaftspolitik einfügen. In diesem Zusammenhang stößt eine verbilligte Bereitstellung von Grundstücken, also unterhalb des marktüblichen Werts (Verkehrswert), auf beihilferechtliche Bedenken. 3 Frage 6: Wie beabsichtigt der Senat, in der Zukunft hinsichtlich einer Förderung des Wohnungsneubaus durch Wohnungsbaugenossenschaften zu agieren und inwieweit sind Förderungen der Genossenschaften oder deren Mitglieder vorgesehen? Antwort zu 6: Der Senat beabsichtigt, künftig über die allgemeine Neubauförderung hinaus den Wohnungsbau von Wohnungsbaugenossenschaften besonders zu fördern. Die Ausgestaltung des Programms ist derzeit in Erarbeitung. Berlin, den 15.08.2017 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-11948 S18-11948