Drucksache 18 / 11 954 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Swyter (FDP) vom 27. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. August 2017) zum Thema: Kfz-Zulassungsverfahren und Antwort vom 09. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Florian Swyter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 954 vom 27. Juli 2017 über Kfz-Zulassungsverfahren ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist das übliche Verfahren, wenn ein Bürger / eine Bürgerin ein Fahrzeug zur Zulassung beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten anmelden will? a) Welche Unterlagen müssen in welcher Form eingereicht werden? b) Wie lange dauern die Bearbeitungszeiten? c) Sind Terminvereinbarungen erforderlich? d) Wie lange sind ggf. die Wartezeiten auf einen Termin? e) Gibt es nur Terminsprechstunden oder auch „Walk-in-Termine“ und wenn ja, wie lange sind hier die Wartezeiten? Zu 1.: Die gewünschten Informationen sind für die Bürgerinnen und Bürger im Berlin Online -Stadtportal abrufbar Zu 1a).: Für die Zulassung eines Fahrzeugs müssen regelmäßig folgende Unterlagen vorgelegt bzw. eingereicht werden: - Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und –brief), - ggf. COC-Papier (Certificate of Conformity), - Nachweis über Kfz-Versicherung (eVB-Nummer), - ggf. Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Untersuchungsbericht der Prüfstelle), - SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer - Personalausweis oder alternativ Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung . Alle benötigten Unterlagen müssen grundsätzlich im Original vorgelegt werden. Zu 1 b).: Die Bearbeitung eines Zulassungsvorgangs nimmt in der Regel ca. 15 Minuten in Anspruch. Seite 2 von 3 Zu 1 c).: Es ist grundsätzlich für alle Zulassungsvorgänge (Ausnahmen siehe unter e) eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Zu 1 d).: Die Vorlaufzeit für die Terminvereinbarung beträgt durchschnittlich 15 Arbeitstage. ZU 1 e).: Für folgende Vorgangsarten erfolgt keine Terminvereinbarung: - Außerbetriebsetzungen - Beantragung von Kurzzeitkennzeichen - Beantragung von Ausfuhrkennzeichen Für solche Vorgänge werden direkt bei der Zulassungsbehörde Wartenummern für den gleichen Tag vergeben. Die Wartezeiten von der Ausgabe der Wartenummern bis zur Bearbeitung sind je nach Tageszeit unterschiedlich. Darüber hinaus werden besonders dringliche Einzelfälle auch ohne Termin bearbeitet . Als dringlich werden ausschließlich solche Fälle betrachtet, bei denen aus rechtlichen Gründen eine sofortige Handlungspflicht für den Halter und/oder die Zulassungsbehörde besteht. Dies betrifft in erster Linie die Umkennzeichnung eines Fahrzeugs nach einem Kennzeichendiebstahl. 2. Wie unterscheidet sich das Verfahren (behörden- und antragstellerseitig), wenn die Anmeldung über einen Autoverkäufer bzw. Anmeldedienst durchgeführt wird? a) Sind die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen (im Vergleich zu Frage 1) andere? b) Falls ja, in welcher Form unterscheiden sich diese? Zu 2 a und b).: Die Anforderungen unterscheiden sich nicht. Zusätzlich ist allerdings eine rechtsgültig unterzeichnete schriftliche Vollmacht erforderlich . 3. Ist es zutreffend, dass bei beiden oder einem der beiden Zulassungsverfahren Personalausweise im Original einzureichen sind und diese für die Dauer des Zulassungsverfahrens einbehalten werden? a) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dieses Vorgehen? b) Widerspricht dieses Vorgehen anderen Landes- bzw. Bundesgesetzen? c) Wie bewertet der Senat mögliche Widersprüche? Zu 3 a bis c).: Dieses Verfahren ergibt sich aus Bundesrecht. Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 1 Fahrzeug -Zulassungsverordnung (FZV). Bei Zulassung eines Fahrzeugs sind die Daten des Halters (u.a. Name, Vornamen, Geburtsdatum und –ort, Anschrift) anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen. 4. Ist es zutreffend, dass in dem Zeitraum zwischen der Einreichung der Unterlagen und einem möglicherweise notwendigen Termin mit persönlicher Vorstellung bei der Zulassungsstelle, die Unterlagen - auch bei Absage des Termins oder Zurückziehung des Zulassungsantrages - nicht sofort zurückgegeben werden? a) Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Einbehaltung? b) Wie lange dauert die Rückgabe der Unterlagen und welche weiteren Gründe können für dieses Vorgehen angeführt werden? Seite 3 von 3 Zu 4 a und b).: Die eingereichten Unterlagen werden nur in dem unter 2) genannten Verfahren bis zur planmäßigen Ausgabe des Vorgangs bei den Sammel-/Händlerschaltern der Zulassungsbehörde aufbewahrt. Bei der Bearbeitung eines Termins im Privatkundengeschäft besteht aufgrund der unmittelbaren Erledigung keine Notwendigkeit zur Einbehaltung oder Aufbewahrung von Unterlagen. Die Zeit zwischen Einreichung und Ausgabe von Vorgängen an den Sammel- /Händlerschaltern beträgt aktuell ca. 12 Arbeitstage. 5. Sind Maßnahmen geplant, um die Wartezeiten zu verkürzen? a) Wenn ja, wann sollen welche Maßnahmen umgesetzt werden? b) Werden auch Maßnahmen geprüft, um Antragstellern ggf. die einbehaltenen Personalausweise bei Bedarf (vgl. 4) vor der Beendigung des Verfahrens bzw. der Zulassung des Kfz zurückzugeben? Zu 5 a und b).: Die Zulassungsbehörde nutzt alle Möglichkeiten der kurzfristigen Personaleinsatzsteuerung , damit sich die Situation nicht verschärft. Als wesentliche Maßnahme werden zum 01.09.17 und zum 01.10.17 insgesamt über 20 zusätzliche Dienstkräfte ihre Arbeit bei der Zulassungsbehörde aufnehmen bzw. bereits aufgenommen haben. Nach einer ca. 3 - 4 wöchigen Ausbildungs- und Einarbeitungszeit wird dies zu einer erkennbaren Erhöhung der Ressourcen und zu einer Entlastung bzw. Verringerung bei den Bearbeitungszeiten führen. Neben der konkreten personellen Verstärkung ab September 2017, der kurzfristigen Einrichtung einer Task Force zum Rückstandsabbau und Maßnahmen zum zukünftigen Umgang mit saisonalen Schwankungen wird eine Organisationsuntersuchung vorbereitet und durchgeführt. Außerdem soll die Einführung eines neuen EDV-Fachverfahrens die Verfahrensabläufe verbessern. Die Einführung erfolgt im I. Quartal 2018. Ein grundsätzlicher Verzicht auf die Vorlage von Original-Personaldokumenten wurde geprüft, jedoch insbesondere aufgrund der vielfältigen Missbrauchs- und Täuschungsmöglichkeiten verworfen. Bei Nachweis eines besonders dringlichen Einzelfalls kann an den Sammel-/Händlerschaltern eine vorzeitige Rückgabe des Original- Personaldokuments erfolgen. Berlin, den 09. August 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11954 S18-11954